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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 20.09.1989 - 5 UE 8/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4725
VGH Hessen, 20.09.1989 - 5 UE 8/86 (https://dejure.org/1989,4725)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.09.1989 - 5 UE 8/86 (https://dejure.org/1989,4725)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. September 1989 - 5 UE 8/86 (https://dejure.org/1989,4725)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 128 Abs 1 S 2 BBauG, § 125 Abs 2 S 1 BBauG
    Quasi-Längsspaltung bei Ausbau zur beidseitigen Erschließungsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.09.1989 - 5 UE 8/86
    Dieser Sichtweise ist jedoch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 9. Dezember 1983 (8 C 112.82 -- DÖV 1984, 934 = NVwZ 1984, 473) entgegengetreten.
  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88

    Kosten des Grunderwerbs - Erschließungsanlage - Sondergebiet - Allgemeines …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.09.1989 - 5 UE 8/86
    An dieser Berechnung ist auszusetzen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen grundsätzlich vom (Buch-)Grundstücksbegriff des bürgerlichen Rechts auszugehen ist; eine Abweichung hiervon zugunsten des Begriffs der "wirtschaftlichen Grundstückseinheit" ist nur dann zulässig, wenn es nach Inhalt und Sinn des Erschließungsbeitragsrechts gröblich unangemessen wäre, den bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff zugrunde zu legen (so BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1986 -- 8 C 9.86 --, HSGZ 1987, 364, 366, und vom 3. Februar 1989 -- 8 C 78.88 --, NVwZ 1989, 1072, 1074).
  • BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86

    Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands grundsätzlich in Orientierung …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.09.1989 - 5 UE 8/86
    An dieser Berechnung ist auszusetzen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen grundsätzlich vom (Buch-)Grundstücksbegriff des bürgerlichen Rechts auszugehen ist; eine Abweichung hiervon zugunsten des Begriffs der "wirtschaftlichen Grundstückseinheit" ist nur dann zulässig, wenn es nach Inhalt und Sinn des Erschließungsbeitragsrechts gröblich unangemessen wäre, den bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff zugrunde zu legen (so BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1986 -- 8 C 9.86 --, HSGZ 1987, 364, 366, und vom 3. Februar 1989 -- 8 C 78.88 --, NVwZ 1989, 1072, 1074).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75

    Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen

    Auszug aus VGH Hessen, 20.09.1989 - 5 UE 8/86
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß in einem solchen Fall die Eigentümer der Grundstücke auf der neu erschlossenen Straßenseite -- und zwar nur diese -- zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden können (vgl. etwa Urteil vom 29. April 1977 -- IV C 1.75 --, DÖV 1977, 680).
  • VGH Hessen, 21.07.1982 - V OE 95/81
    Auszug aus VGH Hessen, 20.09.1989 - 5 UE 8/86
    Bei Zugrundelegung dieser zutreffenden Rechtsprechung (ähnlich bereits: Senatsurteil vom 21. Juli 1982 -- V OE 95/81 --, NVwZ 1983, 300 = HSGZ 1982, 438) ist es sachlich nicht zu rechtfertigen, daß die Vergünstigung für Mehrfacherschließung, wie es § 7 a Abs. 2 EBS vorsieht, auf Grundstücke beschränkt bleibt, die durch mehrere gleichartige Erschließungsanlagen verschiedener Abrechnungsgebiete erschlossen werden.
  • VGH Hessen, 31.01.1991 - 5 N 1388/88

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungssatzung

    Der Satzungsgeber müßte schon erneut tätig werden, wenn er auf der Grundlage einer neuen Gesetzeslage eine ursprünglich ungültige Regelung erneut zur Geltung bringen wollte (vgl. Senatsurteil vom 20. September 1989 -- 5 UE 8/86).
  • VGH Hessen, 26.09.1996 - 5 UE 2338/94

    Fehlende Ermächtigungsgrundlage für eine Satzung nach der in Hessen für die …

    Eine einmal wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht ungültige Satzungsbestimmung kann nicht allein dadurch nachträglich Gültigkeit erlangen, daß sich - gegebenenfalls nach Jahren - die Gesetzeslage ändert (vgl. Hess. VGH, 31.1.1991 - 5 N 1388/88 -, HSGZ 1991, 305 = NVwZ-RR 1991, 578 = GemHH 1992, 133, unter Hinweis auf Hess. VGH, 20.9.1989 - 5 UE 8/86 - Nds. OVG, 11.8.1992 - 9 L 4536/91 -, ZKF 1993, 137 = DÖV 1993, 968;… vgl. zur Übertragung der für den Erlaß von Rechtsverordnungen geltenden Grundsätze auf den Fall des Erlasses einer Ortssatzung auch schon Hess. VGH, 24.6.1974 - V N 2/70 -, a.a.O., S. 69 m.w.N.).
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