Rechtsprechung
| VGH Hessen, 25.03.1993 - 5 UE 953/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Abgabenrecht: rückwirkende Ersetzung eines rechtlich bedenklichen Beitragsmaßstabes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 25.01.1990 - I/1 E 2039/86
- VGH Hessen, 25.03.1993 - 5 UE 953/90
Papierfundstellen
- ESVGH 43, 316 (Ls.)
- NVwZ-RR 1994, 112
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (5)
- VGH Hessen, 05.05.1989 - 5 TH 2098/85
Kommunalabgaben: Kläranlagenbeitrag
Auszug aus VGH Hessen, 25.03.1993 - 5 UE 953/90
Der Gemeinde ist es - mit anderen Worten - untersagt, sich durch eine rückwirkende Satzungsänderung Mehreinnahmen für den Rückwirkungszeitraum zu verschaffen (so erstmals: Senatsurteil vom 07.08.1969 - V OE 5/69 - HessVGRspr 1969 S. 91; seitdem ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Senatsbeschluß vom 05.05.1989 - 5 TH 2098/85 - HSGZ 1990, 58, 59). - VGH Hessen, 07.08.1969 - V OE 5/69
Auszug aus VGH Hessen, 25.03.1993 - 5 UE 953/90
Der Gemeinde ist es - mit anderen Worten - untersagt, sich durch eine rückwirkende Satzungsänderung Mehreinnahmen für den Rückwirkungszeitraum zu verschaffen (so erstmals: Senatsurteil vom 07.08.1969 - V OE 5/69 - HessVGRspr 1969 S. 91; seitdem ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Senatsbeschluß vom 05.05.1989 - 5 TH 2098/85 - HSGZ 1990, 58, 59). - VGH Hessen, 21.05.1980 - V OE 55/77
Auszug aus VGH Hessen, 25.03.1993 - 5 UE 953/90
Der modifizierte Grundflächenmaßstab kommt, weil er die Rücksichtnahme auf Unterschiede in der baulichen Nutzung nur in sehr beschränktem Umfang ermöglicht, allenfalls noch in Gemeinden dörflichen oder kleinstädtischen Charakters mit geringen Unterschieden in der baulichen Nutzung als Verteilungsmaßstab in Betracht, nicht jedoch in Kommunen, in denen - wie in ... - das Maß der baulichen Nutzung bereits größere Unterschiede aufweist (so die ständige Senatsrechtsprechung, vgl.: Urteile vom 28.04.1977 - V OE 25/75 - KStZ 1979 S. 131, 22.12.1977 - V OE 3/76 -, 21.05.1980 - V OE 55/77 - GemHH 1982 S. 64, sowie Beschluß vom 31.08.1984 - 5 TH 650/84 - HSGZ 1984, 416 = GemHH 1986, 42). - VGH Hessen, 31.08.1984 - 5 TH 650/84
Auszug aus VGH Hessen, 25.03.1993 - 5 UE 953/90
Der modifizierte Grundflächenmaßstab kommt, weil er die Rücksichtnahme auf Unterschiede in der baulichen Nutzung nur in sehr beschränktem Umfang ermöglicht, allenfalls noch in Gemeinden dörflichen oder kleinstädtischen Charakters mit geringen Unterschieden in der baulichen Nutzung als Verteilungsmaßstab in Betracht, nicht jedoch in Kommunen, in denen - wie in ... - das Maß der baulichen Nutzung bereits größere Unterschiede aufweist (so die ständige Senatsrechtsprechung, vgl.: Urteile vom 28.04.1977 - V OE 25/75 - KStZ 1979 S. 131, 22.12.1977 - V OE 3/76 -, 21.05.1980 - V OE 55/77 - GemHH 1982 S. 64, sowie Beschluß vom 31.08.1984 - 5 TH 650/84 - HSGZ 1984, 416 = GemHH 1986, 42). - VGH Hessen, 15.02.1984 - V OE 10/82
Auszug aus VGH Hessen, 25.03.1993 - 5 UE 953/90
Dieser Maßstab läßt wegen des Faktors der Geschoßfläche grundsätzlich eine ausreichende Rücksichtnahme auf Unterschiede im Maß der baulichen Nutzung zu (vgl. Senatsurteil vom 15.02.1984 - V OE 10/82 - ESVGH 34, 185 = KStZ 1984, 211).
- OVG Brandenburg, 08.06.2000 - 2 D 29/98
Normenkontrollantrag gegen Beitragssatzungen für Wasserversorgung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Hessen, 31.01.2013 - 5 C 1850/10
Entwässerungssatzung
Etwas anderes folge auch nicht aus dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. März 1993 (- 5 UE 953/90 - ESVGH 43, 316 = NVwZ-RR 1994, 112), da dieser Entscheidung ein anders gelagerter Sachverhalt zu Grunde gelegen habe.Sinn und Zweck des Verbots besteht darin, zu verhindern, dass die Kommunen im Nachhinein auftretende Zweifel an der Wirksamkeit einer Satzung dazu nutzen, sich rückwirkend Mehreinnahmen zu verschaffen und dadurch den Eigenanteil der Gemeinde an den Kosten der Einrichtung zu senken (Senatsurteil vom 25. März 1993 - 5 UE 953/90 -, HSGZ 1994, 67 [68] = KStZ 1994, 157; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. März 2000 - 1 K 12/00 -, LKV 2001, 41).
Die Verhinderung von Mehreinnahmen der Gemeinde gegenüber der früheren Satzungslage hat der Satzungsgeber normativ - also durch die Satzung selbst - sicherzustellen (Senatsurteil vom 25. März 1993 - 5 UE 953/90 -, a.a.O.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.1999 - 1 L 307/98
Straßenbaubeiträge; Entstehen der Beitragspflicht; Beitragsverzicht
Auch das OVG Lüneburg (vgl. z. B. Urteil vom 15.09.1995 - 9 L 6166/93) und der VGH Kassel (vgl. Urteil vom 25.03.1993 - 5 UE 953/90) vertreten für ihr jeweiliges Landesrecht diese Rechtsauffassung.
- VG Gießen, 08.02.2013 - 8 L 1734/12
Rückwirkende Einführung von Niederschlagswassergebühren nur mit Ankündigung
Hierzu hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Leitsatz seines Urteils vom 25.03.1993 (5 UE 943/90, NVwZ-RR 1994, 112) ausgeführt:. - VGH Hessen, 11.11.2010 - 5 B 1827/10
Spielapparatesteuer
Rn. 7 Soweit das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Entscheidung auf das Urteil des erkennenden Senats vom 25. März 1993 (5 UE 953/90 - HSGZ 1994, 67 = NVwZ-RR 1994, 112) verweist, verkennt es, dass die dort geforderte "normative Absicherung" allein die auf Grund des Schlechterstellungsverbots in Anwendung des § 3 Abs. 2 HessKAG auszuschließende Möglichkeit der Mehreinnahmen gegenüber der früheren Satzungslage betraf und damit eine andere Sach- und Rechtslage erfasste, wie die Antragsgegnerin zu Recht angemerkt hat. - VGH Hessen, 17.09.2013 - 5 C 307/12
Gültigkeit einer Entwässerungssatzung
Sinn und Zweck des Verbots besteht darin, zu verhindern, dass die Kommunen im Nachhinein auftretende Zweifel an der Wirksamkeit einer Satzung dazu nutzen, sich rückwirkend mehr Einnahmen zu verschaffen und dadurch den Eigenanteil der Gemeinde an den Kosten der Einrichtung zu senken (Urteil des Senats vom 25. März 1993 - 5 UE 953/90 -, HSGZ 1994, 67 = KStZ 1994, 157; Beschluss vom 31. Januar 2013 - 5 C 1850/10.N -, KStZ 2013, 98 = LKRZ 2013, 196). - VG Magdeburg, 25.04.2012 - 2 A 185/11
Straßenbaubeitrag aufgrund des Ausbaus von Teileinrichtungen; sachliche …
Es bedarf keiner Wiederholung der Berechnungsgrundlagen der ersetzten Satzung (OVG M-V, Beschluss vom 10.05.1995 - 6 M 72/93 -, NVwZ-RR 1996, 227; a.A. VGH Kassel, Urteil vom 25.03.1993 - 5 UE 953/90 -, NVwZ-RR 1994, 112). - VGH Hessen, 23.04.1997 - 5 TG 4306/96
Zulässigkeit der Erhebung einer kommunalen Spielapparatesteuer
Dieses ist nach der Rechtsprechung des Senats so zu verstehen, daß es nicht auf die Abgabenlast des Einzelnen zu beziehen ist - was im übrigen im vorliegenden Fall ebenfalls zu keiner Schlechterstellung der allein im Gebiet der Antragsgegnerin vorhandenen Gaststättenaufsteller führen würde -, sondern daß es durch die Satzungsänderung nicht zu Mehreinnahmen der Gemeinde für den Rückwirkungszeitraum kommen darf (Urteil vom 25. März 1993 - 5 UE 953/90 -, NVwZ-RR 1994, 112 = HSGZ 1994, 67 = GemHH 1994, 67 = KStZ 1994, 157;… Bauernfeind in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: Januar 1997, § 2 Rdnr. 101 ff.). - VG Kassel, 07.03.2001 - 6 E 2093/98 Es soll verhindert werden, dass sich eine Gemeinde durch eine rückwirkende Satzungsänderung Mehreinnahmen für den Rückwirkungszeitraum verschafft (vgl. HessVGH, Urteil vom 25.03.1993 - 5 UE 953/90 -, HSGZ 1994, S. 67).
- VGH Hessen, 22.09.1994 - 5 UE 801/91
Entwässerungsbeitrag - fehlerhafte Differenzierung der Beiträge nach der Bauweise
Rn. 27 Nicht zu beanstanden ist, daß sich die Beklagte bei der Ermittlung der "Meßfläche" des sogenannten "kombinierten Grundfläche-/ Geschoßflächenmaßstabs" oder "Summenmaßstabs" aus Grund- und Geschoßfläche bedient; als ein an das Maß der baulichen Ausnutzbarkeit anknüpfender Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist die Geschoßfläche grundsätzlich geeignet, die unterschiedlichen Vorteile, die Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlagen für die einzelnen Grundstücke vermitteln, sachgerecht zu erfassen (vgl. Hess. VGH, 20.05.1976 - V N 8/73 -, DGStZ 1979, 24, 15.02.1984 - V OE 10/82 -, ESVGH 34, 185 = KStZ 1984, 211, 25.03.1993 - 5 UE 953/90 -, HSGZ 1994, 67 = KStZ 1994, 157 = GemHH 1994, 69 = NVwZ-RR 1994, 112 = HessVerwRspr. - VGH Hessen, 25.10.1996 - 5 TG 3259/95
Kommunalabgaben: Kläranlagenbeitrag nach Ausbau einer vorhandenen Anlage mit …
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2004 - 2 M 574/04
Umdeutung einer mit neuem Vortrag geführten Beschwerde durch das …
- VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 224/03
Anfechtung von Gebührenbescheiden zur Heranziehung zu einem Straßenbaubeitrag; …
- VG Kassel, 26.02.2001 - 6 E 3885/99
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