Rechtsprechung
| VGH Hessen, 17.09.2007 - 5 UZ 925/07 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 11.02.2015 - 29 C 1241/12
Der Kläger zu 1. war bis Ende 1995 Eigentümer des Hausgrundstücks A...straße ... …
Rn. 55 Soweit der Kläger zu 2. unter dem 26. April 2007 beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof beantragt hat, das mit Beschluss vom 26. September 2006 abgeschlossene Berufungszulassungsverfahren wieder aufzunehmen, war dies nicht mehr Teil des ursprünglichen Gerichtsverfahrens, sondern leitete ein neues Gerichtsverfahren nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens 1 E 1838/03 ein, das beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof unter dem Aktenzeichen 5 UZ 925/07 geführt wurde.Dieser Antrag wurde mit Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 17. September 2007 - 5 UZ 925/07 - abgelehnt.
Rn. 57 Das Verfahren 1 E 1838/03 war damit mit den die Zulassungsanträge der Kläger ablehnenden Beschlüssen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. September 2006 - 5 UZ 1506/06 - und 17. September 2007 - 5 UZ 925/07 - für beide Kläger rechtskräftig abgeschlossen.
Angesichts dessen ist auch ohne Belang, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 5. Dezember 2007 und 24. Juni 2013 - 9 B 67.07, 9 B 49.12 - Beschwerdeverfahren der Kläger gegen den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in dem Verfahren 5 UZ 925/07 im Hinblick auf das Verfahren 1 K 504/07 - 1 K 484/13 gemäß § 94 VwGO ausgesetzt hat.
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