Rechtsprechung
| VG Bremen, 12.07.2023 - 5 V 1296/23 |
Volltextveröffentlichung
- Verwaltungsgericht Bremen
BremSpielhG § 2 Abs 2 Nr 6
Eilantrag auf vorläufige Gestattung des Betriebs von Spielhallen - Spielhallengesetz; Verbundverbot
Verfahrensgang
- VG Bremen, 12.07.2023 - 5 V 1296/23
- OVG Bremen, 06.11.2023 - 1 B 209/23
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2022 - 4 B 1864/21
Abstandsgebot; Aktive; Duldung; Anhaltspunkte für eine Straftat; …
Auszug aus VG Bremen, 12.07.2023 - 5 V 1296/23
Ein Anspruch auf vorläufige Duldung eines Betriebes kommt weder aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes noch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit in Betracht (vgl. etwa OVG NRW, Beschl. v. 30.06.2022 - 4 B 1864/21 -, juris Rn. 50 ff.).Verbleibende Unklarheiten oder Zweifel an der Erfüllung der Erlaubnisvoraussetzungen gehen daher zu Lasten der Antragstellerin (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 30.06.2022 - 4 B 1864/21 -, juris Rn. 63;… zur glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügung: BVerwG, Urt. v. 16.05.2013 - 8 C 40.12 -, juris Rn. 52).
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Auszug aus VG Bremen, 12.07.2023 - 5 V 1296/23
Aus diesem Grund ist bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Regulierungsmaßnahme im Glücksspielsektor auch die Gesamtbelastung, die auf einer konkreten Antragstellerin lastet, zu berücksichtigen (BVerfG, Beschl. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 157). - BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
Auszug aus VG Bremen, 12.07.2023 - 5 V 1296/23
Mehrere für sich betrachtet möglicherweise angemessene oder zumutbare Eingriffe in grundrechtlich geschützte Bereiche können in ihrer Gesamtwirkung zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung führen, die das Maß der rechtsstaatlich hinnehmbaren Eingriffsintensität überschreitet (sog. "kumulativer" oder "additiver" Grundrechtseingriff, vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 71 m.w.N.).
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 40.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
Auszug aus VG Bremen, 12.07.2023 - 5 V 1296/23
Verbleibende Unklarheiten oder Zweifel an der Erfüllung der Erlaubnisvoraussetzungen gehen daher zu Lasten der Antragstellerin (…vgl. OVG NRW, Beschl. v. 30.06.2022 - 4 B 1864/21 -, juris Rn. 63; zur glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügung: BVerwG, Urt. v. 16.05.2013 - 8 C 40.12 -, juris Rn. 52). - VGH Baden-Württemberg, 25.11.2021 - 6 S 2239/21
Gewerbefähigkeit einer Personengesellschaft; Privilegierung von …
Auszug aus VG Bremen, 12.07.2023 - 5 V 1296/23
Insoweit liegt die vorliegende Konstellation anders als etwa der Fall einer noch offenen Auswahlentscheidung zwischen mehreren Spielhallen unterschiedlicher Betreiber (vgl. zum letzteren VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.11.2021 - 6 S 2239/21 -, juris Rn. 43). - VG Bremen, 14.12.2022 - 5 V 1894/22
Weiterbetrieb einer Wettvermittlungsstelle - Abstandsgebot; Auswahlentscheidung …
Auszug aus VG Bremen, 12.07.2023 - 5 V 1296/23
Außerdem wird ein Anspruch auf vorläufige Duldung obergerichtlich in Fällen angenommen, in denen die Auswahlentscheidung zwischen zwei konkurrierenden Spielhallen rechtswidrig gewesen und offen ist, wie eine erneute Auswahlentscheidung ausfällt (vgl. zu alldem VG Bremen, Beschl. v. 14.12.2022 - 5 V 1894/22 -, juris Rn. 34 f. m.w.N.). - VG Bremen, 03.07.2023 - 5 V 1408/23
Eilantrag auf Fortführung des Betriebs einer Wettvermittlungsstelle über den …
Auszug aus VG Bremen, 12.07.2023 - 5 V 1296/23
Ein solcher Antrag hätte jedenfalls keinen Erfolg, da er unbegründet wäre (vgl. zur anderen Rechtslage nach dem BremGlüG: VG Bremen, Beschl. v. 03.07.2023 - 5 V 1408/23). - VG Bremen, 07.05.2020 - 5 K 204/19
Auszug aus VG Bremen, 12.07.2023 - 5 V 1296/23
Dass das Verbundverbot für sich genommen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, ist in der Rechtsprechung der Kammer bereits geklärt (vgl. nur VG Bremen, Urt. v. 07.05.2020 - 5 K 204/19 -, juris unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerfG zum Verbundverbot).
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.2026 - 6 S 1827/24
Anspruch auf Teilnahme von Betreibern eines Spielhallenverbundes an einem …
Denn allein der Betreiber besitzt vertiefte Kenntnisse über die von ihm betriebenen Spielhallen und ist aufgrund seiner Sachkunde in der Lage zu entscheiden, am Weiterbetrieb welcher Spielhalle er unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten das größere Interesse hat (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 05.09.2017 - 11 ME 258/17 -, ZfWG 2017, 527 ; VG Bremen, Beschluss vom 12.07.2023 - 5 V 1296/23 -, juris Rn. 31; VG Freiburg…, Urteil vom 29.11.2017 - 1 K 2506/15 -, juris Rn. 78 ). - VGH Baden-Württemberg, 28.04.2026 - 6 S 1910/24
Spielhallenbezogenes und nicht standortbezogenes Auswahlverfahren bezüglich …
Denn allein der Betreiber besitzt vertiefte Kenntnisse über die von ihm betriebenen Spielhallen und ist aufgrund seiner Sachkunde in der Lage zu entscheiden, am Weiterbetrieb welcher Spielhalle er unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten das größere Interesse hat (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 05.09.2017 - 11 ME 258/17 -, ZfWG 2017, 527 ; VG Bremen, Beschluss vom 12.07.2023 - 5 V 1296/23 -, juris Rn. 31; VG Freiburg…, Urteil vom 29.11.2017 - 1 K 2506/15 -, juris Rn. 78 ). - OVG Bremen, 06.11.2023 - 1 B 209/23
Beschwerde (erfolglos) - spielhallenrechtliche Erlaubnis bzw. Duldung im …
Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen OVG: 1 B 209/23 VG: 5 V 1296/23. - OVG Bremen, 17.06.2024 - 1 B 43/24
Beschwerdeverfahren (erfolglos); Verbundverbot; Bremer Spielhallengesetz - …
So hat die Kammer in der von ihr in Bezug genommenen Entscheidung die Voraussetzungen, unter denen für sich betrachtet angemessene oder zumutbare Eingriffe in grundrechtlich geschützte Bereiche in ihrer Gesamtwirkung zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung führen, die das Maß der rechtsstaatlich hinnehmbaren Eingriffsintensität überschreiten können, eingehend erörtert und ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Schluss gekommen, dass das Verbundverbot auch in Anbetracht der jüngsten Verschärfungen des Spielhallenrechts verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (Beschl. v. 12.07.2023 - 5 V 1296/23, juris Rn. 23 f.).
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