Rechtsprechung
| FG Hessen, 21.01.2010 - 5 V 2478/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 176 AO, § 34 EStG, § 16 Abs 1 EStG, § 15 EStG, § 16 Abs 3 EStG
Zuordnung eines Veräußerungsgewinns zum laufenden oder zum privilegierten Aufgabegewinn - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15; EStG § 16; EStG § 34; AO § 176
Abgrenzung zwischen Veräußerungsgewinnen und laufenden Gewinn bei einer sog. Ein- Objekt-KG; Flugzeug; Aufgabegewinn; Laufender Gewinn; Vertrauensschutz; Klagebefugnis; Gesellschafter; Kommanditgesellschaft; Ein-Objekt-KG - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abgrenzung zwischen Veräußerungsgewinnen und laufenden Gewinn bei einer sog. Ein- Objekt-KG.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 21.01.2010 - 5 V 2478/09
- BFH, 11.08.2010 - IV B 17/10
Papierfundstellen
- EFG 2010, 713
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BFH, 05.07.2005 - VIII R 65/02
Veräußerung des zum Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers …
Auszug aus FG Hessen, 21.01.2010 - 5 V 2478/09
Insbesondere kommt es nicht darauf an, ob die Veräußerung eines Wirtschaftsguts im zeitlichen Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe steht und die gewerbliche Tätigkeit abschließt (BFH-Urteil vom 05.07.2005 VIII R 65/02, BStBl II 2006, 160 m. w. N.).Rn. 20 Zum einen hat der BFH den gewerblichen Grundstückshandel als solchen angesichts des weit gefassten und mit Rücksicht auf seine konkreten Erscheinungsformen nicht spezifizierten Bildes als atypisch angesehen (BFH-Urteil vom 05.07.2005 VIII R 65/02, BStBl II 2006, 160).
Rn. 21 Zum anderen wurde das vom Antragsteller angeführte Urteil selbst (…BFH/NV 1990, 626) laufend vom BFH als "atypischer Fall" eingestuft, nicht mehr bestätigt und schließlich als "überholt" angesehen (BFH VIII R 65/02 a. a. O. unter Hinweis auf die dort zitierte Rechtsprechung).
- BFH, 26.06.2007 - IV R 49/04
Flugzeugleasing und Gewerbesteuer
Auszug aus FG Hessen, 21.01.2010 - 5 V 2478/09
Rn. 16 Für die Zuordnung eines Veräußerungsgewinns zum laufenden oder zum privilegierten Aufgabegewinn ist vielmehr der wirtschaftliche Zusammenhang mit der ursprünglichen Unternehmenstätigkeit oder mit der Betriebsaufgabe maßgeblich (BFH-Urteil vom 26.06.2007 IV R 49/04, BFH/NV 2007, 2004, BStBl II 2009, 289; die zum Gewerbesteuergesetz aufgestellten Grundsätze dieses Urteils sind entgegen der Auffassung des Antragstellers ohne weiteres im Streitfall zu verwerten, weil sie über § 7 GewStG unmittelbar aus den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes hergeleitet wurden). - BFH, 26.10.1989 - IV R 23/89
Kein Klagerecht nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO für handelsrechtlich voll beendete …
Auszug aus FG Hessen, 21.01.2010 - 5 V 2478/09
Damit geht die Klagebefugnis für die Anfechtung von Gewinnfeststellungsbescheiden uneingeschränkt auf die betroffenen Gesellschafter über (…BFH-Urteile vom 25.06.1992 IV R 87/90, BFH/NV 1993, 457 und vom 26.10.1989 IV R 23/89, BStBl II 1990, 333).
- BFH, 26.01.2006 - VI B 89/05
Anordnung LSt-Ap - AdV
Auszug aus FG Hessen, 21.01.2010 - 5 V 2478/09
Dies ist dann der Fall, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, des unstreitigen Sachverhalts und der gerichtsbekannten Tatsachen erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, z. B. Beschluss des BFH vom 26.01.2006 VI B 89/05, BFH/NV 2006, 964, mit weiteren Nachweisen). - BFH, 25.06.1992 - IV R 87/90
Gewinnfeststellungen aufgrund der Durchführung einer Außenprüfung bei einer …
Auszug aus FG Hessen, 21.01.2010 - 5 V 2478/09
Damit geht die Klagebefugnis für die Anfechtung von Gewinnfeststellungsbescheiden uneingeschränkt auf die betroffenen Gesellschafter über (BFH-Urteile vom 25.06.1992 IV R 87/90, BFH/NV 1993, 457 und vom 26.10.1989 IV R 23/89, BStBl II 1990, 333). - BFH, 21.11.1989 - VIII R 19/85
Steuerliche Behandlung des Gewinns aus dem Verkauf des Grundstücks als …
Auszug aus FG Hessen, 21.01.2010 - 5 V 2478/09
Rn. 19 Der Antragsteller macht geltend, der BFH habe im Urteil vom 21.11.1989 VIII R 19/85 (BFH/NV 1990, 625) im Hinblick auf den gewerblichen Grundstückshandel entschieden, dass eine KG , die nach jahrelanger Untätigkeit ihr einziges noch aus dem Umlaufvermögen stammendes Grundstück veräußere, anstatt es, wie ursprünglich vorgesehen, zu renovieren und in Eigentumswohnungen aufzuteilen, einen tarifbegünstigten Aufgabegewinn erziele.
- FG München, 18.03.2010 - 1 V 3932/09
Zuordnung eines Veräußerungsgewinns zum laufenden oder zum privilegierten …
Für die Zuordnung eines Veräußerungsgewinns zum laufenden oder zum privilegierten Aufgabegewinn ist vielmehr der wirtschaftliche Zusammenhang mit der ursprünglichen Unternehmenstätigkeit oder mit der Betriebsaufgabe maßgeblich (BFH-Urteil in BFHE 217, 150, BStBl II 2009, 289; Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 21. Januar 2010 5 V 2478/09, juris).
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