Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 12.01.2009 - 5 V 3932/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Keine Bildung einer Ansparrücklage für einen Betrieb beziehungsweise Betriebsstätte, die in Russland liegt
- Judicialis
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sinn und Zweck einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 12.01.1995 - VIII B 43/94
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes - Beteiligung …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.01.2009 - 5 V 3932/08
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sind zu bejahen, wenn bei der summarischen Prüfung des Bescheides anhand des aktenkundigen Sachverhalts neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhof -BFH-, vgl. z.B. BFH Beschluss vom 12. Januar 1995 VIII B 43/94, Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen -BFH/NV- 1995, 759). - FG Münster, 30.08.2005 - 6 K 6539/03
Keine Ansparabschreibung eines Wirtschaftsprüfers für Büroausstattung eines …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.01.2009 - 5 V 3932/08
Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Finanzgerichts (FG) Münster in seinem Urteil vom 30. August 2005, 6 K 6539/03 F, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG- 2006, 255) aus den dort genannten Gründen an. - BFH, 22.11.1999 - III B 58/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; auslaufendes Recht
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.01.2009 - 5 V 3932/08
Durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 wurde die im Streitfall einschlägige Norm des § 7g Abs. 3 EStG durch eine Neuregelung ersetzt, so dass es sich um auslaufendes Recht handelt, das nur dann ausnahmsweise grundsätzliche Bedeutung hätte, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage sich noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen könnte (BFH; Beschluss vom 22. November 1999 III B 58/99, BFH/NV 2000, 748). - FG Schleswig-Holstein, 04.09.2008 - 5 V 10067/08
EG-Rechtswidrigkeit des Ausschlusses eines negativen Progressionsvorbehalts - …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.01.2009 - 5 V 3932/08
Sie war bereits vorher gegeben (FG Schleswig Holstein , Beschluss vom 4. September 2008, 5 V 10067/08, [...]).
- BFH, 10.08.2011 - I R 45/10
Ansparabschreibung für Wirtschaftsgüter in ausländischer Betriebsstätte - …
Sie wird von einigen Finanzgerichten (vgl. neben dem angefochtenen FG-Urteil das Urteil des FG Münster vom 30. August 2005 6 K 6539/03 F, EFG 2006, 255 --zustimmend Verfügung der Oberfinanzdirektion Münster vom 5. Januar 2007, Der Betrieb 2007, 368--; Beschlüsse des Schleswig-Holsteinischen FG vom 4. September 2008 5 V 10067/08, EFG 2009, 98, und des FG Baden-Württemberg vom 12. Januar 2009 5 V 3932/08, juris) und einem Teil der Literatur (Brandis in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 7g EStG a.F. Rz 16; Daller, Schrift Nr. 423 des Instituts "Finanzen und Steuern" e.V., S. 12) bejaht. - FG Sachsen, 21.04.2010 - 6 K 1156/09
Ansparabschreibung nach § 7g EStG nur für Betriebe oder Betriebsstätten im Inland
Sie war bereits vorher gegeben (Finanzgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12. Januar 2009, 5 V 3932/08, juris).
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