Rechtsprechung
| FG Hamburg, 11.01.2008 - 5 V 64/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 7g
Höhe der zu berücksichtigenden Ansparrücklage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Höhe der zu berücksichtigenden Ansparrücklage
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 19.09.2002 - X R 51/00
Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung
Auszug aus FG Hamburg, 11.01.2008 - 5 V 64/07
In diesem Zusammenhang werde auf das Urteil des BFH vom 19.09.2002 ( X R 51/00) und die BMF-Schreiben vom 25.02.2004 sowie vom 30.09.2004 verwiesen.Diese Einschränkung wird aber auch auf bestehende Betriebe bezogen, soweit das Investitionsvorhaben zu einer wesentlichen Betriebserweiterung führt; die wesentliche Erweiterung ist in Anlehnung an die handelsrechtliche Wertung der "Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs" gleichzusetzen (vgl. § 269 des Handelsgesetzbuchs - HGB -, BFH Urteile vom 19.09.2002 X R 51/00, BFHE 200, 343 , BStBl II 2004, 184 ;… vom 11.07.2007 I R 104/05, BFH/NV 2007, 1986 ).
- BFH, 11.07.2007 - I R 104/05
Voraussetzungen einer Ansparabschreibung
Auszug aus FG Hamburg, 11.01.2008 - 5 V 64/07
Diese Einschränkung wird aber auch auf bestehende Betriebe bezogen, soweit das Investitionsvorhaben zu einer wesentlichen Betriebserweiterung führt; die wesentliche Erweiterung ist in Anlehnung an die handelsrechtliche Wertung der "Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs" gleichzusetzen (vgl. § 269 des Handelsgesetzbuchs - HGB -, BFH Urteile vom 19.09.2002 X R 51/00, BFHE 200, 343 , BStBl II 2004, 184 ; vom 11.07.2007 I R 104/05, BFH/NV 2007, 1986 ). - BFH, 28.06.2006 - III R 40/05
Ansparrücklage - zu eröffnender Betrieb
Auszug aus FG Hamburg, 11.01.2008 - 5 V 64/07
Denn es soll eine ungerechtfertigte Förderung durch gleichsam "ins Blaue hinein" gebildete Ansparrücklagen vermieden werden (vgl. BFH Urteil vom 28.06.2006 III R 40/05, BFH/NV 2006, 2058 ). - BFH, 08.03.2006 - V B 156/05
USt: Party-Service-Leistungen, einheitliche Leistung
Auszug aus FG Hamburg, 11.01.2008 - 5 V 64/07
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Bescheides bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, des unstreitigen Sachverhalts und der gerichtsbekannten Tatsachen erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Bescheid als rechtswidrig erweisen könnte (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - z. B. Beschluss vom 8. März 2006, V B 156/05, BFH/NV 2006, 1527 ).
- FG Hamburg, 14.10.2008 - 2 K 123/07
Einkommensteuer: Berücksichtigung von Verlusten aus einer atypischen stillen …
Es kann dahin stehen, ob in dem Fall einer Betriebsgründung oder einer wesentlichen Betriebserweiterung die voraussichtlichen Anschaffungen im Sinne von § 7g Abs. 3 EStG nur durch eine verbindliche Bestellung der Investitionsgüter hinreichend konkretisiert werden können (so z. B. der BFH vom 12.12.2007 X R 16/05, HFR 2008, 228, BFH vom 11.02.2008 VIII B 224/06, zitiert nach juris, FG Hamburg vom 11.01.2008 5 V 64/07, zitiert nach juris, a. A. FG München, Urteil vom 22.2.2008 - 8 K 2100/07, EFG 2008, 935), denn es kann auch nicht anhand anderer konkreter Anhaltspunkte festgestellt werden, dass die Investition ernsthaft erfolgen sollte.
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