Rechtsprechung
| VG Bremen, 07.08.2020 - 5 V 829/20 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 07.08.2020 - 5 V 829/20
- OVG Bremen, 26.01.2021 - 1 B 273/20
Wird zitiert von ...
- VG Oldenburg, 21.10.2025 - 7 A 1811/23
Ablehnung Anerkennung Ausbildungsstätte § 9 BKrFQG; Unzuverlässigkeit
In dem dem dortigen Hauptsacheverfahren vorangegangenen Eilverfahren hatte das Verwaltungsgericht Bremen mit Beschluss vom 07.08.2020 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der XXX GmbH gegen den Bescheid der Freien Hansestadt Bremen vom 04.05.2020 bis zum Erlass einer Widerspruchsentscheidung angeordnet (5 V 829/20).Auch der Beschluss des VG Bremen vom 07.08.2020 (5 V 829/20) stelle auf Seite 13 unmissverständlich fest, dass der Kläger als verantwortliche Person in grober Weise gegen Pflichten des BKrFQG und der BKrFQV verstoßen habe.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge, sowie der Gerichtsakten der Verwaltungsgerichte Hannover (15 B 5220/20 bzw. ) und VG Bremen (5 V 829/20 bzw. 5 K 1331/21) Bezug genommen.
Für die an dem Gesamtverhalten und der Persönlichkeit des Betroffenen auszurichtende Zuverlässigkeitsprognose ist maßgeblich, ob dieser willens oder in der Lage ist, die einschlägigen Vorschriften zu beachten, wobei wegen des ihm anvertrauten hohen Schutzgutes der Verkehrssicherheit durch Berufskraftfahrer (vgl. dazu: VG Hannover…, Beschluss vom 04.08.2008 - 9 B 2897/08 -, juris Rn. 45; Eufach0000000041en…, Beschluss vom 05.06.2009 - 1 B 88/09 -, juris Rn. 24; VG Bremen, Beschluss vom 07. August 2020 - 5 V 829/20 -, Seite 6) ein strenger Maßstab anzulegen ist und sich die Annahme der Unzuverlässigkeit auch aus einer Häufung von im Einzelnen nicht so schwerwiegenden Verstößen ergeben kann (OVG Münster…, Beschluss vom 06.05.2019 - 13 A 28/18 -, juris Rn. 31; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 12.06.2012 - 1 S 35.12 -, juris Rn. 7).
Im Übrigen hat auch das VG Bremen den Informationsaustausch der Fahrerlaubnisbehörden aus Bremen und Niedersachsen nicht beanstandet (Beschluss vom 07.08.2020 - 5 V 829/20 -, Seite 16).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".