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| OLG Oldenburg, 23.07.2003 - 5 W 107/03 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00
Bestellung und Entlassung eines Betreuers
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.07.2003 - 5 W 107/03
: 1. Die Betreuungsbestellung mit dem Aufgabenkreis "Sorge für die Gesundheit" ist zu weit, wenn nach den tatsächlichen Feststellungen die Gesundheitsfürsorge nur für den psychiatrischen Bereich erforderlich ist (BayObLG München, 22. September 2000, Az.: 3Z BR 220/00).
- KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03
Betreuungsrecht: Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung trotz einer Vollmacht …
Zwar ist der allgemeine Aufgabenkreis Gesundheitssorge ohne Beschränkung auf den psychiatrischen bzw. nervenärztlichen Bereich bei Beachtung des Erforderlichkeitsgrundsatzes, § 1896 Abs. 2 S. 1 BGB, fehlerhaft, wenn nicht die tatsächlichen Feststellungen die weite Fassung des Aufgabenkreises rechtfertigen (Senat, Beschluss vom 1. November 2005 - 1 W 389 und 390/05; OLG Oldenburg, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 5 W 107/03 -, JURIS, Rdn. 3; BayObLG, BtPrax 2001, 37f.).
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