Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 28.07.2009 - 5 W 1104/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Besetzung des Oberlandesgericht bei der Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen eine Antragsablehnung
- Judicialis
ZPO § 568
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 568
Besetzung des Beschwerdesenats des Oberlandesgerichts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besetzung des Beschwerdesenats des Oberlandesgerichts
Verfahrensgang
- LG Ansbach, 28.04.2009 - 3 O 1493/08
- OLG Nürnberg, 28.07.2009 - 5 W 1104/09
Papierfundstellen
- MDR 2009, 1243
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Saarbrücken, 18.01.2007 - 4 W 10/07
Zuständigkeit für die Entscheidung über eine sofortige Beschwerde, wenn der …
Auszug aus OLG Nürnberg, 28.07.2009 - 5 W 1104/09
Zwar wird verschiedentlich vertreten, dass es bei der Anwendung von § 568 ZPO nicht auf den Ausgangs-, sondern auf den Nichtabhilfebeschluss ankomme, weil Gegenstand der Beschwerdeentscheidung der angefochtene Beschluss in der Gestalt sei, wie er sich nach der Nichtabhilfe darstelle (OLG Saarbrücken OLGR 2007, 372; OLG Schleswig SchlHA 2005, 123). - OLG München, 31.01.2007 - 19 W 729/07
Auszug aus OLG Nürnberg, 28.07.2009 - 5 W 1104/09
Diese geht immer allein von der Ausgangsentscheidung aus, weshalb die überwiegende Meinung allein auf den Ausgangsbeschluss abstellt (OLG München OLGR 2007, 186; OLG Frankfurt OLGR 2004, 115; OLG Düsseldorf MDR 2003, 230;… Zöller/Heßler, ZPO 27. Aufl. § 568 Rdnr. 2;… Musielak/Ball, ZPO 6. Aufl. § 568 Rdnr. 2;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 67. Aufl. § 568 Rdnr. 4;… Reichold in Thomas/Putzo, ZPO 29. Aufl. § 568 Rdnr. 1).
- OLG Oldenburg, 05.06.2019 - 14 W 20/19
Umfang der Zuständigkeit des originären Einzelrichters gem. § 568 ZPO; …
Rn. 4 Nach zutreffender herrschender Meinung ist jedoch unerheblich, wer über die Nichtabhilfe entschieden hat (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.09.2002 - 24 W 29/02, OLGR 2003, 187; OLG Frankfurt, Beschl. v. 29.10.2003 - 1 W 70/03, OLGR 2004, 115; OLG Nürnberg, Beschl. v. 28.07.2009 - 5 W 1104/09, MDR 2009, 1243; OLG Hamm, Beschl. v. 16.09.2010 - I-6 W 65/10, NJW-RR 2011, 238).
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