Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.12.1998 - 5 W 126/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zuständigkeit des Streitgerichts für die Kostenfestsetzung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
ZPO §§ 36 I Nr. 6, 104, 269
Zuständigkeit des Streitgerichts für die Kostenfestsetzung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 Abs. 1Nr. 6, §§ 104, 269
Zuständigkeit des Streitgerichts für die Kostenfestsetzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges für eine Festsetzung der Kosten im Falle der Rücknahme eines Mahnbescheidsantrages gem. § 104 Zivilprozessordnung (ZPO)
Verfahrensgang
- AG Essen, 24.08.1998 - 11 C 436/98
- OLG Köln, 21.12.1998 - 5 W 126/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1737
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.04.1991 - I ARZ 136/91
Gerichtliche Zuständigkeit für die Festsetzung der im Mahnverfahren entstandenen …
Auszug aus OLG Köln, 21.12.1998 - 5 W 126/98
Hiernach entscheidet über einen Antrag auf Kostenfestsetzung das Gericht des ersten Rechtszugs, worunter nach dem Verhältnis, in dem das gerichtliche Mahnverfahren zum eigentlichen Streitverfahren steht, nicht das Mahngericht, sondern dasjenige Gericht zu verstehen ist, das für den etwa nachfolgenden Rechtsstreit zuständig ist (vgl. BGH NJW 1991, 2084). - BGH, 08.10.1987 - I ARZ 482/87
Gerichtliche Zuständigkeit für Kostenfestsetzung aus einem Vollstreckungsbescheid
Auszug aus OLG Köln, 21.12.1998 - 5 W 126/98
Rn. 7 Dem steht nicht entgegen, daß das Amtsgericht Essen als das fiktive Streitgericht bislang mit der Streitsache noch gar nicht befaßt gewesen ist (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1988, 186 unter Hinweis auf § 796 Abs. 3 ZPO).
- OLG Hamm, 09.07.2014 - 32 Sa 46/14
Gerichtliche Zuständigkeit für die Kostenfestsetzung nach Rücknahme des …
Als Gericht des ersten Rechtszugs ist daher nach Rücknahme des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids dasjenige Gericht für die Kostenfestsetzung zuständig, welches im Falle eines streitigen Verfahrens über die geltend gemachten Ansprüche zu befinden hätte (so die ganz h.M., vgl. BGH NJW 1991, 2081 zur insoweit vergleichbaren Zuständigkeit für die Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung nach § 19 Abs. 2 S. 2 BRAGO a. F. bzw. nunmehr § 11 RVG; BayObLG Rpfleger 2003, 35; OLG Köln NJW-RR 1999, 1737;… Hk-ZPO/Gierl, 5. Aufl., § 103 Rn 9;… MünchKommZPO/Schulz, 4. Aufl., § 104, Rn. 5;… Musielak/Lackmann, ZPO, 11. Aufl., § 104, Rn. 2;… Prütting/Gehrlein/Schmidt, ZPO, 6. Aufl., § 103, Rn. 12;… Thoma/Putzo/Hüßtege, ZPO, 34. Aufl., § 104, Rn. 1;… Zöller/Herget a. a. O., § 104 ZPO Rn 21, Stichwort Zuständigkeit"). - BayObLG, 17.09.2002 - 1Z AR 113/02
Kostenfestsetzung durch Streitgericht nach Mahnverfahren
Gemäß § 104 Abs. 1 Satz 1 ZPO entscheidet über einen Kostenfestsetzungsantrag das Gericht des ersten Rechtszugs, worunter nach dem Verhältnis, in dem das gerichtliche Mahnverfahren zum eigentlichen Streitverfahren steht, nicht das Mahngericht, sondern dasjenige Gericht zu verstehen ist, das für den etwa nachfolgenden Rechtsstreit zuständig ist (OLG Köln NJW-RR 1999, 1737 unter Hinweis auf BGH NJW 1991, 2084;… Zöller/Herget ZPO 23. Aufl. § 104 Rn. 21 Stichwort "Zuständigkeit";… Musielak/Wolst ZPO 3. Aufl. § 104 Rn. 2;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 60. Aufl. § 103 Rn. 41).Werden dem Antragsteller in einem solchen Fall analog § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO die Kosten des Verfahrens auferlegt, so verbleibt es für die nachfolgende Kostenfestsetzung bei der gesetzlichen Regelung des § 104 Abs. 1 Satz 1 ZPO (OLG Köln NJW-RR 1999, 1737 unter Hinweis auf BGH NJW 1991, 2084).
- BayObLG, 02.02.2005 - 1Z AR 16/05
Zuständigkeit des Prozessgerichts bei Antrag auf Verzinsung der Verfahrenskosten …
Über Anträge im Kostenfestsetzungsverfahren entscheidet nach § 104 Abs. 1 Satz 1 ZPO das Gericht des ersten Rechtszugs, worunter nach dem Verhältnis, in dem das gerichtliche Mahnverfahren zum eigentlichen Streitverfahren steht, nicht das Mahngericht, sondern dasjenige Gericht zu verstehen ist, das für den etwa nachfolgenden Rechtsstreit zuständig wäre (BayObLG Rpfleger 2003, 35; OLG Köln NJW-RR 1999, 1737;… Zöller/Herget § 104 Rn. 21 Stichwort "Zuständigkeit").Somit verbleibt es für Anträge, für die allein das Kostenfestsetzungsverfahren zur Verfügung steht, bei der gesetzlichen Regelung des § 104 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. BayObLG Rpfleger 2003, 35/36; OLG Köln NJW-RR 1999, 1737).
- LG Hagen, 10.09.2008 - 7 ZustG 1/08
Zuständigkeit für Kostenfestsetzung im Mahnverfahren
Rn. 19 Das OLG L2 folgt vielmehr in seiner Entscheidung vom 21.12.1998 (5 W 126/98 - NJW-RR 1999, 1737) für die dort zu entscheidende Fallgestaltung dem - vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 11.04.1991 (I ARZ 136/91 - NJW 1991, 2084) für die dem vorliegenden Fall entsprechende Konstellation - ausgesprochenen Verständnis von § 19 Abs. 1 Satz 2 BRAGO (heute: § 11 Abs. 1 RVG):. - BayObLG, 22.03.2006 - 1Z AR 22/06
Zuständiges Gericht für Kostenfestsetzung im Verfahren auf Erteilung einer …
Darunter ist im Regelfall auch bei vorgelagertem Mahnverfahren nach dem Verhältnis, in dem dieses Verfahren zum eigentlichen Streitverfahren steht, nicht das Mahngericht, sondern dasjenige Gericht zu verstehen, das für den etwa nachfolgenden Rechtsstreit zuständig ist (vgl. BGH NJW 1991, 2084; BayObLG Rpfleger 2003, 35; JurBüro 2004, 320; NJW-RR 2005, 1012; OLG Köln NJW-RR 1999, 1737;… Zöller/Herget ZPO 25. Aufl. § 104 Rn. 21 Stichwort "Zuständigkeit"). - BayObLG, 21.10.2003 - 1Z AR 118/03
Voraussetzungen für Gerichtsstandsbestimmung im negativen Kompetenzkonflikt - …
Gemäß § 104 Abs. 1 Satz 1 ZPO entscheidet über einen Kostenfestsetzungsantrag das Gericht des ersten Rechtszugs, worunter nach dem Verhältnis, in dem das gerichtliche Mahnverfahren zum eigentlichen Streitverfahren steht, nicht das Mahngericht, sondern dasjenige Gericht zu verstehen ist, das für den etwa nachfolgenden Rechtsstreit zuständig ist (BayObLG Rpfleger 2003, 35; OLG Köln NJW-RR 1999, 1737; vgl. auch BGH NJW 1991, 2084;… Zöller/Herget § 104 Rn. 21 "Zuständigkeit";… Musielak/Wolst ZPO 3. Aufl. § 104 Rn. 2;… Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann ZPO 61. Aufl. § 103 Rn. 4).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".