Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 24.07.2001 - 5 W 223/01 - 66 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
StGB § 223; ; AKB § 3 Abs. 2
- RA Kotz
Nach Unfall Schlägerei - Tritt die Kfz-Haftpflicht hierfür ein?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AKB § 3 Abs. 2 ; StGB § 223
Kraftverkehrsversicherung: Zur Frage der Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag und zur Frage, wann der geltend gemachte Schaden "durch den Gebrauch" des Kraftfahrzeugs entstanden ist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Schlägerei nach einem Kfz-Unfall
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 16.05.2001 - 14 O 267/00
- OLG Saarbrücken, 24.07.2001 - 5 W 223/01 - 66
Papierfundstellen
- VersR 2002, 1417
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 7/83
Umfang des Haftungsausschlusses aufgrund der sog. kleinen Benzinklausel in der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2001 - 5 W 223/01
Es fehlt damit an einem inneren Zusammenhang zwischen Schadenseintritt und Kraftfahrzeuggebrauch (BGH VersR 1984, 854 f.), so dass der Kfz-Haftpflichtversicherer nicht deckungspflichtig ist. - OLG Saarbrücken, 15.09.1999 - 5 U 389/99
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Versagung der Prozessführungsbefugnis aufgrund der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2001 - 5 W 223/01
Nicht hierher gehören somit alle Handlungen, die von den Aufgaben des Kraftfahrers unabhängig sind (…vgl. BGH a.a.O., S. 55/56; Senat NVersZ 2000, 46 Urteil vom 12.1.2000 - 5 U 711/99-50- n.v.). - BGH, 10.07.1980 - IVa ZR 17/80
Schadensverursachung "durch den Gebrauch" eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2001 - 5 W 223/01
Das ist der Fall, wenn die Gefahr von dem Fahrzeug selbst ausgeht oder wenn Handlungen von Personen vor dem Einsteigen oder nach dem Aussteigen zum Gebrauch des Fahrzeugs zu rechnen sind (vgl. BGHZ 78, 52 ff., 54).
- LG Saarbrücken, 30.06.2005 - 12 S 6/05
Abgrenzung der Privathaftpflichtversicherung von der …
Das ist der Fall, wenn die Handlung in den gesetzlichen oder durch die Verkehrsauffassung bestimmten Aufgabenkreis eines Kraftfahrers fällt und in Zusammenhang mit einer bestimmten Fahrt geschieht, nicht aber wenn die Handlung nur gelegentlich des Gebrauchs des Fahrzeug vorgenommen wird, wenn sie also von den Aufgaben des Kraftfahrers unabhängig ist und von anderen Personen in gleicher Weise und mit gleichem Risiko vorgenommen' zu werden pflegt (vgl. zu all dem BGH, Urteil vom 10. Juli 1980, IVa ZR 17/80, unter 2. e, veröffentI. z. B. in BGHZ 78, 52 = NJW 1980, 2525 = VersR 1980, 1039; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. Juli 2001, 5 W 223/01, unter II. 3., veröffentl. z. B. in ZfS 2001, 501; Feyock/Jacobsen/Lemor, Rdnr, 7 zu § 10 AKB). - LG Oldenburg, 12.08.2020 - 13 O 245/20
Kfz-Haftpflichtversicherung - Schäden durch Schweißarbeiten
Die vorgenannte Regelung enthält aber lediglich eine Erweiterung der Verfügungsbefugnis auf die mitversicherte Person, sodass davon auszugehen ist, dass die Verfügungsbefugnis des Versicherungsnehmers neben derjenigen des Mitversicherten bestehen bleibt (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. Juli 2001 - 5 W 223/01 - 66, r+s 2002, 405;… Stiefel/Maier/Maier, 19. Aufl. 2017, AKB 2015, Rn. 50).
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