Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 24.02.1999 - 5 W 233/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Aufrechnung gegen Hausgeldansprüche mit unstreitigen Ansprüchen oder Ansprüchen aus Notgeschäftsführung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Aufrechnung gegen Hausgeldansprüche mit unstreitigen Ansprüchen oder Ansprüchen aus Notgeschäftsführung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZM 1999, 467
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87
Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten
Auszug aus OLG Oldenburg, 24.02.1999 - 5 W 233/98
Die streitgegenständlichen Beitragsschulden des Antragsgegners für die Wirtschaftsjahre 1984 und 1985 sind jedoch erst durch den gemäß § 28 Abs. 5 WEG gefassten Beschluss der Eigentümergemeinschaft, der die konkrete Beitragsschuld gegenüber allen Wohnungseigentümern verbindlich festlegt, begründet worden (vgl. BGHZ 104, 197 [BGH 21.04.1988 - V ZB 10/87]; BayObLGZ 1988, 368; 1989, 266). - BayObLG, 24.11.1988 - BReg. 2 Z 114/88
Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Abrechnung; Jahresabrechnung; Wohngeld; …
Auszug aus OLG Oldenburg, 24.02.1999 - 5 W 233/98
Die streitgegenständlichen Beitragsschulden des Antragsgegners für die Wirtschaftsjahre 1984 und 1985 sind jedoch erst durch den gemäß § 28 Abs. 5 WEG gefassten Beschluss der Eigentümergemeinschaft, der die konkrete Beitragsschuld gegenüber allen Wohnungseigentümern verbindlich festlegt, begründet worden (vgl. BGHZ 104, 197 [BGH 21.04.1988 - V ZB 10/87]; BayObLGZ 1988, 368; 1989, 266). - KG, 29.03.1995 - 24 W 4812/94
Entscheidung über Auszahlung von Guthaben aus mehrheitlich beschlossenen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 24.02.1999 - 5 W 233/98
Nach ganz herrschender Meinung kann gegen solche Hausgeldbeiträge nur mit unstreitigen Gegenforderungen oder mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung ( § 21 Abs. 2 WEG) aufgerechnet werden (OLG Stuttgart NJW-RR 1989, 841 [OLG Stuttgart 24.01.1989 - 8 W 248/88]; ähnlich KG NJW-RR 1995, 975; 1996, 465;… Bärmann-Pick-Merle, WEG, 6. Aufl., § 16 Rdn. 99;… Palandt- Bassenge, BGB, 58. Aufl., 1999, § 16 Rdn. 10;… Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 16 Rdnr. 17).
- BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 2 Z 5/89
Eigentumswohnung; Wohnungseigentum; Verwalter; Zahlung; Kosten; Kostenerstattung; …
Auszug aus OLG Oldenburg, 24.02.1999 - 5 W 233/98
Die streitgegenständlichen Beitragsschulden des Antragsgegners für die Wirtschaftsjahre 1984 und 1985 sind jedoch erst durch den gemäß § 28 Abs. 5 WEG gefassten Beschluss der Eigentümergemeinschaft, der die konkrete Beitragsschuld gegenüber allen Wohnungseigentümern verbindlich festlegt, begründet worden (vgl. BGHZ 104, 197 [BGH 21.04.1988 - V ZB 10/87]; BayObLGZ 1988, 368; 1989, 266). - OLG Stuttgart, 24.01.1989 - 8 W 248/88
Aufrechenbarkeit gegen Hausgeldbeitragsforderungen
Auszug aus OLG Oldenburg, 24.02.1999 - 5 W 233/98
Nach ganz herrschender Meinung kann gegen solche Hausgeldbeiträge nur mit unstreitigen Gegenforderungen oder mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung ( § 21 Abs. 2 WEG) aufgerechnet werden (OLG Stuttgart NJW-RR 1989, 841 [OLG Stuttgart 24.01.1989 - 8 W 248/88]; ähnlich KG NJW-RR 1995, 975; 1996, 465;… Bärmann-Pick-Merle, WEG, 6. Aufl., § 16 Rdn. 99;… Palandt- Bassenge, BGB, 58. Aufl., 1999, § 16 Rdn. 10;… Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 16 Rdnr. 17). - KG, 15.09.1995 - 24 W 5988/94
Aufrechnung einer Wohngeldforderung mit dem Wohngeldguthaben; Einschränkungen der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 24.02.1999 - 5 W 233/98
Nach ganz herrschender Meinung kann gegen solche Hausgeldbeiträge nur mit unstreitigen Gegenforderungen oder mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung ( § 21 Abs. 2 WEG) aufgerechnet werden (OLG Stuttgart NJW-RR 1989, 841 [OLG Stuttgart 24.01.1989 - 8 W 248/88]; ähnlich KG NJW-RR 1995, 975; 1996, 465;… Bärmann-Pick-Merle, WEG, 6. Aufl., § 16 Rdn. 99;… Palandt- Bassenge, BGB, 58. Aufl., 1999, § 16 Rdn. 10;… Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 16 Rdnr. 17).
- LG München I, 02.02.2009 - 1 S 10225/08
Wohnungseigentum: Anteilige Erstattung vorgestreckter gemeinschaftlicher Kosten …
12 a) Eine Aufrechnung gegen eine Wohngeldforderung ist nur ausnahmsweise zulässig mit Forderungen des Wohngeldschuldners aus Notmaßnahmen oder aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder mit anerkannten bzw. rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen; im Übrigen besteht ein Aufrechnungsverbot (OLG München NZM 2007, 335; OLG Oldenburg NZM 1999, 467;… Spielbauer/Then, WEG, § 28 Rz. 23;… Bärmann/Merle, WEG, 10. Aufl., § 28 Rz. 159;… Riecke/Schmid-Elzer, WEG, 2. Aufl., § 16 Rz. 257 f.;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten-Niedenführ, WEG, 8. Aufl., § 28 Rz. 176). - LG Düsseldorf, 14.10.2024 - 25 S 43/23 Rn. 89 Zum anderen bleibt dem Schuldner eines Zahlungsanspruchs aus einem Beschluss nach § 28 Abs. 1 WEG weiterhin unbenommen, mit anerkannten, unstreitigen bzw. rechtskräftig festgestellten Zahlungsansprüchen seinerseits gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft die Aufrechnung zu erklären (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. Januar 2016, - V ZR 97/15; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 13. Juli 2005, - 34 Wx 61/05, NZM 2007, 335 Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 24. Februar 1999, - 5 W 233/98, NZM 1999, 467; Landgericht München I, Urteil vom 2. Februar 2009, - 1 S 10225/08; Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Bub, Überblick über die Abrechnung im Finanzsystem der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, ZWE 2018, 297, 301).
- OLG Köln, 31.03.2004 - 16 Wx 12/04
Aufrechnung bzw. Zurückbehaltungsrecht gegenüber Wohngeldansprüchen
Es entspricht allgemeiner Meinung und der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass gegen Wohngeldansprüche nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen oder solchen, die aus Notgeschäftsführung resultieren, aufgerechnet werden kann (vgl. Beschluss des BayObLG vom 31.10.2002 - 2 Z BR 94/02 -, zitiert nach juris; BayObLG ZWE 2001, 593 f.; OLG OLdenurg NZM 1999, 467; OLG Stuttgart ZMR 1989, 191 f.;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 16 Rdnr. 99) und gegenüber dem Anspruch auf Zahlung eines Wohngeldvorschusses jedes Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen ist (…vgl. Senatsbeschluss vom 08.11.1996 - 16 Wx 215/96 - Bub/Kreuzer/Rapp/Spiegelberger/Stuhrmann/Wenzel, WEG, Band 2, 12. Aufl., § 28 Rdrn. 235 ).
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