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Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.06.1960 - 5 W 24/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,8589
OLG Celle, 14.06.1960 - 5 W 24/60 (https://dejure.org/1960,8589)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.06.1960 - 5 W 24/60 (https://dejure.org/1960,8589)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Juni 1960 - 5 W 24/60 (https://dejure.org/1960,8589)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1960, 846
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 31.10.1991 - XII ZR 212/90

    Kein Anspruch auf Beiordnung eines weiteren Anwalts bei mutwillig verursachter …

    Wenn das Vertrauensverhältnis zu dem beigeordneten Anwalt durch sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten der Partei zerstört worden ist und dies die Entpflichtung des Anwalts nach § 48 Abs. 2 BRAO verursacht hat, besteht kein Anspruch auf die Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts; ein solches Verlangen ist dann vielmehr rechtsmißbräuchlich (vgl. insbesondere OLG Köln FamRZ 1987, 1168; s.a. OLG Frankfurt MDR 1988, 570; OLG Celle MDR 1960, 846 [OLG Celle 14.06.1960 - 5 W 24/60]; OLG Braunschweig NJW 1962, 256 [OLG Braunschweig 10.11.1961 - 2 W 146/61]).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2008 - L 3 B 619/08

    Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts bei bewilligter Prozesskostenhilfe; …

    Wenn das Vertrauensverhältnis zu dem beigeordneten Anwalt durch sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten der Partei zerstört worden ist und dies die Entpflichtung des Anwalts nach § 48 Abs. 2 BRAO verursacht hat, besteht kein Anspruch auf die Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts; ein solches Verlangen ist dann vielmehr rechtsmissbräuchlich (vgl. BGH NJW-RR 1992, 189; OLG Köln FamRZ 1987, 1168; s. a. OLG Frankfurt MDR 1988, 570; OLG Celle MDR 1960, 846; OLG Braunschweig NJW 1962, 256).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2013 - L 18 AS 108/13
    Wenn das Vertrauensverhältnis zu dem beigeordneten Anwalt durch sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten des Beteiligten zerstört worden ist und dies die Entpflichtung des Anwalts verursacht hat, besteht kein Anspruch auf die Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts; ein solches Verlangen ist dann vielmehr rechtsmissbräuchlich (…vgl BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 3; BGH NJW-RR 1992, 189; OLG Köln FamRZ 1987, 1168; OLG Frankfurt MDR 1988, 570; OLG Celle MDR 1960, 846; OLG Braunschweig NJW 1962, 256).
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