Rechtsprechung
| KG, 01.08.2014 - 5 W 240/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 02.06.2017 - 5 U 196/16
Coolsculpting - Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines …
Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Zuwarten bis zwei Monate regelmäßig nicht dringlichkeitsschädlich (Senat v. 01.08.2014 - 5 W 240/14 - juris Rn. 9, 11-13), wobei der Senat Ausnahmen von dieser Regel aus Gründen der Rechtssicherheit nur in besonders extremen Fällen annimmt (…Senat v. 07.01.2011 - 5 U 103/09 - juris Rn. 21 f.; insoweit nicht abgedruckt in GRUR-RR 2011, 425, und MMR 2011, 666). - KG, 15.10.2021 - 5 W 133/21
Investoren-Präsentation - Vortragspflichten des eine einstweilige Verfügung …
Rn. 63 Ob darüber hinaus - was der Senat regelmäßig als dringlichkeitsschädlich ansieht (vgl. Senat, Beschluss vom 01. August 2014 - 5 W 240/14 -, Rn. 9, juris zum Markenrecht; Senat…, Urteil vom 07. Januar 2011 - 5 U 103/09 -, Rn. 21, juris zum Wettbewerbsrecht) - die Antragstellerin länger als zwei Monate mit der Einleitung des Eilverfahrens zugewartet hat, kann vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen offen bleiben. - KG, 22.02.2021 - 5 W 1024/20
Programmheft zum Ärztekongress - Kosten nach übereinstimmender Erledigterklärung …
Ein Zuwarten, das nicht länger als zwei Monate dauert, sieht der Senat regelmäßig nicht als dringlichkeitsschädlich an (Senat, Beschluss vom 01. August 2014 - 5 W 240/14 -, Rn. 9, juris).
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