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Rechtsprechung
   KG, 02.07.1999 - 5 W 2664/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11392
KG, 02.07.1999 - 5 W 2664/99 (https://dejure.org/1999,11392)
KG, Entscheidung vom 02.07.1999 - 5 W 2664/99 (https://dejure.org/1999,11392)
KG, Entscheidung vom 02. Juli 1999 - 5 W 2664/99 (https://dejure.org/1999,11392)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufhebung eines Ordnungsmittelbeschlusses bei Verzicht des Gläubigers auf die Rechts aus seinem Versäumnisurteils gemäß § 776 S. 1 Zivilprozessordnung (ZPO)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1523
  • MDR 2000, 48
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92

    Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsgegenklage bei Aushändigung einer …

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  • BGH, 16.06.1992 - XI ZR 166/91

    Pflichten der Bank gegenüber Anlegern bei Referenzbezeichnung in Prospekt eines …

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  • OLG Hamm, 18.04.1989 - 4 W 117/89

    Aufhebung eines Ordnungsgeldbeschlusses; Rückzahlung des Ordnungsgeldes; …

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  • LAG Bremen, 30.09.2008 - 3 Ta 40/08

    Aufhebung eines rechtskräftigen Zwangsgeldbeschluss

    Wird in (entsprechender) Anwendung des § 269 Abs. 4 i. V. Abs. 3 Satz 1 ZPO der Vollstreckungstitel für wirkungslos erklärt, so ist ein ergangener Zwangsgeldbeschluss gem. §§ 776, 775 Nr. 1 ZPO auch dann aufzuheben, wenn dieser bereits formelle Rechtskraft erlangt hat (vgl. KG, Beschluss vom 02.07.1999, 5 W 2664/99, MDR 2000, 48 f.; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.01.1999, 2 Ta 3/99, NZA 1999, 1239 f.; OLG Köln, Beschluss vom 02.08.1991, 6 W 79/86, 6 W 9/88, OLGZ 1992, 448 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 18.04.1989, 4 W 117/89, GRUR 1990, 306 f.;… Stein/Jonas-W. Brehm, a. a. O., § 890 Rn. 46).

    Auch für die Rechtsordnung besteht kein Interesse am Fortbestand der Zwangswirkung des Beugemittels, wenn die Parteien rückwirkend die zu Grunde liegende Entscheidung beseitigt haben (vgl. KG, Beschluss vom 02.07.1999, 5 W 2664/99, MDR 2000, 48 f. für den Fall des rückwirkenden Verzichtes).

  • BGH, 23.02.2012 - I ZB 28/11

    Aufhebung eines Ordnungsmittelbeschlusses: Einseitige Erledigungserklärung des …

    Rn. 12 d) Die Rechtsbeschwerde führt zwar zutreffend aus, dass entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts im vorliegenden Zusammenhang weder der Umstand, dass der Schuldner das Ordnungsgeld bereits gezahlt hat (KG NJW-RR 2000, 1523; OLG Köln GRUR 1992, 476, 477 f.) noch der Repressionszweck der Festsetzung von Ordnungsmitteln entscheidungserhebliche Gesichtspunkte sind.
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2001 - 9 U 68/01

    Voraussetzungen für die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung gem. § 927 ZPO

    Würde nun die zugrunde liegende einstweilige Verfügung aufgehoben, hätte das zur Folge, dass - jedenfalls mit Rechtskraft des Aufhebungsurteils - die bereits vollzogenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aufzuheben wären, §§ 775 Nr. 1 2. Alternative, 776 ZPO (…vgl. Stein/Jonas/ Grunsky, a.a.O., § 927, 18;… Wieczorek/Thümmel, a.a.O., § 927, 16;… Zöller/Stöber, ZPO, 21. Aufl., § 890, 25 und Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 927, 17; KG MDR 00, 48).
  • LG Nürnberg-Fürth, 18.05.2015 - 3 O 672/14
    Die Aufhebung des Ordnungsmittelbeschlusses ist trotz seiner Rechtskraft möglich und hat auch dann zu erfolgen, wenn das Ordnungsgeld bereits bezahlt ist (Kammergericht, NJW-RR 2000, 1523).
  • BPatG, 25.10.2011 - 1 Ni 22/98

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Aufhebung eines vollstreckten …

    Dies soll selbst dann gelten, wenn der dem vollstreckten Beschluss zugrundeliegende Vollstreckungstitel erst nach dem Verstoß und nach Zahlung des Ordnungsgeldes - und damit nach Abschluss der Zwangsvollstreckung - erfolgt, während dies bei einer Aufhebung ex nunc wegen des (auch) repressiven Strafcharakters des Ordnungsmittels nicht der Fall sein soll (…Lackmann/Musielak ZPO, 5. Aufl., § 890 RdNr. 16;… Brehm in Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. Bd. 8, § 890 RdNr. 46;… Stöber in Zöller ZPO , 28. Aufl., § 890 RdNr. 25;… Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO, 32. Aufl., § 890 RdNr. 35; OLG Hamm GRUR 1990, 306 = MDR 1989, 1001; KG Berlin NJW-RR 2000, 1523 = MDR 2000, 48; zur Gegenauffassung Hees GRUR 1999, 128, 129 m. w. H.).
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