Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 5 W 276/06 - 82 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
ZPO § 411 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 406 Abs. 2 Satz 2 § 411 Abs. 4
Fristablauf für Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Wann läuft Frist zur Ablehnung des Sachverständigen ab?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit ; Fristablauf für die Ablehnung eines Sachverständigen; Rechtfertigung der Ablehnung aufgrund besonderen Wohlwollens oder unsachlichen Missfallens des Sachverständigen gegenüber einer Partei
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 22.08.2006 - 16 OH 14/04
- OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 5 W 276/06 - 82
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (9)
- OLG Nürnberg, 11.05.1999 - 5 W 1347/99
Bemessung der Frist und Anforderung an die Gründe der Sachverständigenablehnung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 5 W 276/06
Indes können Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen dadurch entstehen, dass dieser den Eindruck erweckt, eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für bewiesen zu halten oder den Angaben des Gegners mehr Glauben zu schenken (…vgl. Zöller-Greger, aaO, Rdnr. 8, m.w.N.; OLG Nürnberg, VersR 2001, 391).Die einseitige Akzentuierung seiner Feststellungen zu dem in Rede stehenden Beweisthema rechtfertigt jedenfalls auch bei einer nüchtern abwägenden Partei das Misstrauen, dass der Sachverständige ihr gegenüber nicht unvoreingenommen ist (vgl. OLG Nürnberg, VersR 2001, 391; OLG Celle, GesR 2003, 353; OLG Köln, VersR 1992, 255).
- BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04
Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 5 W 276/06
Der BGH hat, dem OLG Düsseldorf (OLGR Düsseldorf 2001, 469) folgend, indes entschieden (Beschl. v. 15.3.2005, VI ZB 74/04, NJW 2005, 1896), dass dann, wenn sich der Grund zur Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt des schriftlichen Gutachtens ergebe, im allgemeinen die Frist für die Ablehnung des Sachverständigen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten - auch verlängerten- Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ablaufe, wenn sich die Partei zur Begründung des Antrages mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen müsse. - OLG Koblenz, 29.06.1998 - 3 U 1078/95
Ablehnung des Sachverständigen nach schriftlichem Gutachten
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 5 W 276/06
Nahezu einhellig wird die Auffassung vertreten, dass die den Umständen des Einzelfalles angepasste Prüfungs- und Überlegungsfrist nicht der vom Gericht gesetzten Frist des § 411 Abs. 4 ZPO zur Stellungnahme zum Gutachten entspreche, da die Geltendmachung des Ablehnungsgrundes eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Gutachtens gerade nicht erfordere (vgl. beispielhaft OLG Frankfurt, OLGR 1995, 139; OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 72; OLG Köln, OLGR 1995, 147;… Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 406, Rdnr. 10, m.w.N.).
- OLG München, 31.01.1995 - 18 U 5136/92
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 5 W 276/06
Nahezu einhellig wird die Auffassung vertreten, dass die den Umständen des Einzelfalles angepasste Prüfungs- und Überlegungsfrist nicht der vom Gericht gesetzten Frist des § 411 Abs. 4 ZPO zur Stellungnahme zum Gutachten entspreche, da die Geltendmachung des Ablehnungsgrundes eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Gutachtens gerade nicht erfordere (vgl. beispielhaft OLG Frankfurt, OLGR 1995, 139; OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 72; OLG Köln, OLGR 1995, 147;… Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 406, Rdnr. 10, m.w.N.). - OLG Köln, 07.08.1994 - 11 W 25/94
2 Wochen Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen - Sachverständiger; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 5 W 276/06
Nahezu einhellig wird die Auffassung vertreten, dass die den Umständen des Einzelfalles angepasste Prüfungs- und Überlegungsfrist nicht der vom Gericht gesetzten Frist des § 411 Abs. 4 ZPO zur Stellungnahme zum Gutachten entspreche, da die Geltendmachung des Ablehnungsgrundes eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Gutachtens gerade nicht erfordere (vgl. beispielhaft OLG Frankfurt, OLGR 1995, 139; OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 72; OLG Köln, OLGR 1995, 147;… Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 406, Rdnr. 10, m.w.N.). - BGH, 12.03.1981 - IVa ZR 108/80
Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 5 W 276/06
Jedoch kann nicht jede für eine Partei günstige / ungünstige Beurteilung als einseitig qualifiziert werden (BGH, Urt. v. 12.3.1981 - IVa ZR 108/80, NJW 1981, 2009;… Baumbach-Lauterbach-Hartmann, aaO, Rdnr. 8 "Einseitigkeit"). - BGH, 13.10.1987 - X ZB 29/86
"Wärmeaustauscher"; Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde im Verfahren zur …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 5 W 276/06
Demnach liegt eine zur Ablehnung berechtigende Besorgnis der Befangenheit - auf eine tatsächliche Befangenheit kommt es nicht an - dann vor, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend objektive Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (BGH, Beschl. v. 13.1.1997 - X ZB 29/86-; BGH ZPO § 406 Abs. 1 S. 1 Unparteilichkeit; Senat, Beschl. v. 9.1.2006, 5 W 371/05-11, m.w.N.;… Zöller-Greger, aaO, § 406, Rdnr. 8, m.w.N.). - OLG Celle, 05.05.2003 - 1 W 9/03
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 5 W 276/06
Die einseitige Akzentuierung seiner Feststellungen zu dem in Rede stehenden Beweisthema rechtfertigt jedenfalls auch bei einer nüchtern abwägenden Partei das Misstrauen, dass der Sachverständige ihr gegenüber nicht unvoreingenommen ist (vgl. OLG Nürnberg, VersR 2001, 391; OLG Celle, GesR 2003, 353; OLG Köln, VersR 1992, 255). - OLG Köln, 25.07.1990 - 27 W 18/90
Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit; Subjektives …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 5 W 276/06
Die einseitige Akzentuierung seiner Feststellungen zu dem in Rede stehenden Beweisthema rechtfertigt jedenfalls auch bei einer nüchtern abwägenden Partei das Misstrauen, dass der Sachverständige ihr gegenüber nicht unvoreingenommen ist (vgl. OLG Nürnberg, VersR 2001, 391; OLG Celle, GesR 2003, 353; OLG Köln, VersR 1992, 255).
- OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08
Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen
Die Länge der Frist, binnen derer die Partei das Ergebnis ihrer Prüfung des Gutachtens in Antragsform anzubringen hat, kann deshalb nicht davon abhängig sein, ob letztlich ein Ergänzungs- oder Befangenheitsantrag oder eine Kombination aus beiden Anträgen eingereicht wird (vgl. Senat, Beschl. v. 14.12.2006, 5 W 276/06-82, OLGR 2007, 374 u. MedR 2007, 484; Beschl.v. 8.11.2007, 5 W 287/07-100). - OLG Brandenburg, 07.03.2019 - 12 W 3/19
Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen im Bauprozess wegen …
Zu berücksichtigen ist indes, dass die Partei schon aus Gründen der Rechtssicherheit wissen muss, welcher Zeitraum ihr zur Prüfung des Gutachtens in jedweder Hinsicht zur Verfügung steht, weshalb die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit im allgemeinen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO abläuft, wenn sich die Partei zur Begründung ihres Antrags mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen muss (…BGH a. a. O., in Entscheidung der diesbezüglichen bislang bestehenden obergerichtlichen Streitfrage; OLG Saarbrücken MedR 2007, S. 484;… OLG Düsseldorf OLGR 2001, S. 469). - OLG Saarbrücken, 27.04.2007 - 5 W 104/07
Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei Durchführung eines …
Der Wert des Beschwerdegegenstandes war entsprechend der geänderten Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v.14.12.2006, 5 W 276/06 - 82, Beschl. v. 2.11.2006, 5 W 252/06-75) auf 1/3 des Streitwertes der Hauptsache (§ 3 ZPO) festzusetzen.
- OLG Saarbrücken, 08.11.2007 - 5 W 287/07
Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Die Länge der Frist, binnen derer die Partei das Ergebnis ihrer Prüfung des Gutachtens in Antragsform anzubringen hat, kann deshalb nicht davon abhängig sein, ob letztlich ein Ergänzungs- oder Befangenheitsantrag oder eine Kombination aus beiden Anträgen eingereicht wird (vgl. Senat, Beschl. v. 14.12.2006, 5 W 276/06-82, OLGR 2007, 374 u. MedR 2007, 484).Die wirkliche oder vermeintliche Unzulänglichkeit der sachverständigen Begutachtung kann dazu führen, dass eine Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens oder eine neue Begutachtung erforderlich ist, eine Ablehnung rechtfertigt sie nicht (Senat, Beschl. v. 14.12.2006, 5 W 276/06-82, aaO).
- OLG Karlsruhe, 21.07.2015 - 7 W 39/15
Sachverständigenablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit: Sprachliche …
Ergibt sich der Grund zur Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt des schriftlichen Gutachtens, läuft im Allgemeinen - wie auch hier - die Frist für die Ablehnung des Sachverständigen gem. § 406 Abs. 2 S. 2 ZPO gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten - auch verlängerten - Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab, wenn sich die Partei zur Begründung des Antrags mit dem Inhalt des Sachverständigengutachtens auseinander setzen muss (BGH, NJW 2005, 1869 f., juris Tz. 12; OLGR Saarbrücken 2007, 374 ff., juris Tz. 7 f.). - OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 267/07
Überprüfung der Beurteilung beweisrechtlicher Fragen durch den Sachverständigen …
Die wirkliche oder vermeintliche Unzulänglichkeit der sachverständigen Begutachtung kann dazu führen, dass eine Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens oder eine neue Begutachtung erforderlich ist, eine Ablehnung rechtfertigt sie nicht (Senat, Beschl. v. 14.12.2006, 5 W 276/06-82, aaO). - OLG Brandenburg, 18.05.2021 - 12 W 14/21
Besorgnis der Befangenheit des gerichtlich bestellten Sachverständigen im …
Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Partei schon aus Gründen der Rechtssicherheit wissen muss, welcher Zeitraum ihr zur Prüfung des Gutachtens in jedweder Hinsicht zur Verfügung steht, weshalb die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit im allgemeinen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO abläuft, wenn sich die Partei zur Begründung ihres Antrags mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen muss (…BGH a. a. O.; OLG Saarbrücken MedR 2007, S. 484;… OLG Düsseldorf OLGR 2001, S. 469). - OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 7 W 10/14
Ablehnung des Sachverständigen im Arzthaftungsprozess: Überschreitung des …
Ergibt sich der Grund zur Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt des schriftlichen Gutachtens, läuft im Allgemeinen - wie auch hier - die Frist für die Ablehnung des Sachverständigen gem. § 406 Abs. 2 S. 2 ZPO gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten - auch verlängerten - Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab, wenn sich die Partei zur Begründung des Antrags mit dem Inhalt des Sachverständigengutachtens auseinander setzen muss (BGH, NJW 2005, 1869 f., juris Tz. 12; OLGR Saarbrücken 2007, 374 ff., juris Tz. 7 f.). - OLG Brandenburg, 09.04.2020 - 12 W 3/20
Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen
Zu berücksichtigen ist indes, dass die Partei schon aus Gründen der Rechtssicherheit wissen muss, welcher Zeitraum ihr zur Prüfung des Gutachtens in jedweder Hinsicht zur Verfügung steht, weshalb die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit im allgemeinen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO abläuft, wenn sich die Partei zur Begründung ihres Antrags mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen muss (BGH a. a. O. OLG Saarbrücken MedR 2007, S. 484;… OLG Düsseldorf OLGR 2001, S. 469). - OLG Brandenburg, 05.06.2019 - 12 W 14/19
Ablehnung eines Gutachters wegen Befangenheit
Zu berücksichtigen ist indes, dass die Partei schon aus Gründen der Rechtssicherheit wissen muss, welcher Zeitraum ihr zur Prüfung des Gutachtens in jedweder Hinsicht zur Verfügung steht, weshalb die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit im allgemeinen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO abläuft, wenn sich die Partei zur Begründung ihres Antrags mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen muss (…BGH a. a. O., in Entscheidung der diesbezüglichen bislang bestehenden obergerichtlichen Streitfrage; OLG Saarbrücken MedR 2007, S. 484;… OLG Düsseldorf OLGR 2001, S. 469). - OLG Saarbrücken, 10.02.2026 - 1 W 28/25
Richterablehnung im Zivilprozess: Unverzüglichkeit eines Ablehnungsgesuchs und …
- OLG Brandenburg, 18.06.2019 - 12 W 15/18
Feststellung von Mängeln an einer Heizungsanlage
- OLG Brandenburg, 08.08.2025 - 12 W 13/25
Ablehnugsgesuch gegen einen Sachverständigen bei der rechtlichen Abwicklung eines …
- VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 08.02057
Analog-Ziffer für die IVOM
- LG Halle, 24.07.2017 - 12 O 61/04
Bezeichnungen "unfähig" und "besserwisserisch" führen zur Ablehnung!
- LG Halle, 11.07.2008 - 12 O 61/04
Vergütungsverlust bei Befangenheit
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