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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 14.07.1978 - 5 W 28/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,11757
OLG Zweibrücken, 14.07.1978 - 5 W 28/78 (https://dejure.org/1978,11757)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.07.1978 - 5 W 28/78 (https://dejure.org/1978,11757)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Juli 1978 - 5 W 28/78 (https://dejure.org/1978,11757)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 321
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

    Ob dies zutrifft (vgl. dazu OLG Zweibrücken MDR 1979, 321 [OLG Zweibrücken 14.07.1978 - 5 W 28/78]; LG Münster NJW 1978, 2558, 2559 [LG Münster 02.08.1978 - 1 S 177/78] mit abl.
  • BGH, 27.02.1980 - VIII ZR 54/79

    Zulassung verspäteten Vorbringens bei der Flucht in die Säumnis

    Das Oberlandesgericht Zweibrücken steht auf dem Standpunkt, daß im Hinblick darauf, daß der Zweck des § 296 Abs. 1 ZPO unterlaufen würde, wenn die "fristensäumige" Partei durch Terminssäumigkeit der Ausschlußwirkung des § 296 Abs. 1 ZPO entgehen könnte, Angriffs- und Verteidigungsmittel i. S. des § 340 Abs. 3 ZPO dann, wenn die Partei nach Sachlage bereits bei Erlaß des Versäumnisurteils mit ihrem Vorbringen zur Sache hätte ausgeschlossen werden müssen, nur diejenigen Behauptungen seien, mit denen die Partei die Versäumung der Ausschlußfrist entschuldigen wolle (Beschluß vom 14. Juli 1978 = MDR 1979, 321).

    Die gleiche Auffassung vertreten das Landgericht Berlin (Urteil vom 1. Dezember 1978 = MDR 1979, 321) und das Landgericht Münster (Urteil vom 2. August 1978 = NJW 1978, 2558).

  • BGH, 13.02.1980 - VIII ZR 61/79

    Zurückweisung eines Vortrags einer Partei als verspätet; Geltung des gesetzliches …

    Die Frage, ob dann, wenn infolge Nichteinhaltung der Frist des § 275 Abs. 1 Satz 1 ZPO die Partei mit ihrem Vorbringen zur Sache hätte ausgeschlossen werden müssen, mit der Einspruchsbegründung ein Vortrag zur Sache gebracht werden darf oder ob nur diejenigen Äußerungen zuzulassen sind, mit denen die Beklagte das Versäumnis der Frist entschuldigen will, ist umstritten (OLG Zweibrücken MDR 1979, 321 [OLG Zweibrücken 14.07.1978 - 5 W 28/78]; LG Münster NJW 1978,?.558 mit ablehnender Anmerkung Messer; Kramer NJW 1977, 1657, 1659; Hartmann NJW 1978, 1457, 1463; Franzki NJW 1979, 9, 13; Deubner NJW 1979, 337, 342; Fastrich NJW 1979, 2598 [VG Karlsruhe 13.03.1978 - V - 135/77]), kann aber hier dahingestellt bleiben.
  • OLG München, 10.07.1979 - 25 U 1638/79

    Zulassung einer Klageerwiderung nach Fristablauf; Präklusionswirkung des § 296 …

    Deshalb dürfe das nach § 340 Abs. 3 ZPO grundsätzlich zulässige Vorbringen im Hinblick auf die §§ 275, 296 Abs. 1 ZPO nur daran gemessen werden, ob eine Zulassung vor Eintritt der Säumnis den Rechtsstreit verzögert hätte (LG Münster NJW 1978, 2258/2259; LG Zweibrücken MDM 1978, 941; LG Berlin NJW 1979, 374 [LG Berlin 01.12.1978 - 53 S 204/78] /375; OLG Zweibrücken MDR 1979, 321 [OLG Zweibrücken 14.07.1978 - 5 W 28/78] ; wohl auch Hartmann NJW 1978, 1457/1463; Franzki NJW 1979, 9/13).
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