Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 08.11.2007 - 5 W 287/07 - 100 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Besorgnis der Befangenheit gegen einen Sachverständigen: Ablehnungsfrist bei Begründung des Antrags aus dem Inhalt des Gutachtens; sachliche Unrichtigkeit des Gutachtens als Ablehnungsgrund
- Judicialis
ZPO § 411 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 411 Abs. 4
Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Frist für die Ablehnung des Sachverständigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Frist zur Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit bei sich aus dem Gutachten ergebenden Anhaltspunkten für die Befangenheit; Verschulden bei Verhinderung der Einhaltung einer Frist zur Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mal wieder: Welche Frist für Ablehnung eines befangenen Sachverständigen? (IBR 2008, 118)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 27.09.2007 - 2 O 32/05
- OLG Saarbrücken, 08.11.2007 - 5 W 287/07 - 100
- LG Saarbrücken, 13.03.2008 - 2 O 32/05
Papierfundstellen
- BauR 2008, 409
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 5 W 276/06
Fristablauf für Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.11.2007 - 5 W 287/07
Die Länge der Frist, binnen derer die Partei das Ergebnis ihrer Prüfung des Gutachtens in Antragsform anzubringen hat, kann deshalb nicht davon abhängig sein, ob letztlich ein Ergänzungs- oder Befangenheitsantrag oder eine Kombination aus beiden Anträgen eingereicht wird (vgl. Senat, Beschl. v. 14.12.2006, 5 W 276/06-82, OLGR 2007, 374 u. MedR 2007, 484).Die wirkliche oder vermeintliche Unzulänglichkeit der sachverständigen Begutachtung kann dazu führen, dass eine Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens oder eine neue Begutachtung erforderlich ist, eine Ablehnung rechtfertigt sie nicht (Senat, Beschl. v. 14.12.2006, 5 W 276/06-82, aaO).
- BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04
Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.11.2007 - 5 W 287/07
Der BGH hat, dem OLG Düsseldorf (OLGR Düsseldorf 2001, 469) folgend, indes nunmehr entschieden (Beschl. v. 15.3.2005, VI ZB 74/04, NJW 2005, 1896), dass dann, wenn sich der Grund zur Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt des schriftlichen Gutachtens ergebe, im allgemeinen die Frist für die Ablehnung des Sachverständigen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten - auch verlängerten- Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ablaufe, wenn sich die Partei zur Begründung des Antrages mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen müsse (…so auch Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl., § 406, Rdnr. 7; OLG Nürnberg, MDR 2007, 295). - OLG Nürnberg, 12.06.2006 - 5 W 980/06
Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.11.2007 - 5 W 287/07
Der BGH hat, dem OLG Düsseldorf (OLGR Düsseldorf 2001, 469) folgend, indes nunmehr entschieden (Beschl. v. 15.3.2005, VI ZB 74/04, NJW 2005, 1896), dass dann, wenn sich der Grund zur Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt des schriftlichen Gutachtens ergebe, im allgemeinen die Frist für die Ablehnung des Sachverständigen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten - auch verlängerten- Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ablaufe, wenn sich die Partei zur Begründung des Antrages mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen müsse (…so auch Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl., § 406, Rdnr. 7; OLG Nürnberg, MDR 2007, 295).
- OLG Koblenz, 29.06.1998 - 3 U 1078/95
Ablehnung des Sachverständigen nach schriftlichem Gutachten
Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.11.2007 - 5 W 287/07
Nahezu einhellig wird die Auffassung vertreten, dass die den Umständen des Einzelfalles angepasste Prüfungs- und Überlegungsfrist nicht der vom Gericht gesetzten Frist des § 411 Abs. 4 ZPO zur Stellungnahme zum Gutachten entspreche, da die Geltendmachung des Ablehnungsgrundes eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Gutachtens gerade nicht erfordere (vgl. beispielhaft OLG Frankfurt, OLGR 1995, 139; OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 72; OLG Köln, OLGR 1995, 147;… Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 406, Rdnr. 10, m.w.N.). - OLG München, 31.01.1995 - 18 U 5136/92
Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.11.2007 - 5 W 287/07
Nahezu einhellig wird die Auffassung vertreten, dass die den Umständen des Einzelfalles angepasste Prüfungs- und Überlegungsfrist nicht der vom Gericht gesetzten Frist des § 411 Abs. 4 ZPO zur Stellungnahme zum Gutachten entspreche, da die Geltendmachung des Ablehnungsgrundes eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Gutachtens gerade nicht erfordere (vgl. beispielhaft OLG Frankfurt, OLGR 1995, 139; OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 72; OLG Köln, OLGR 1995, 147;… Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 406, Rdnr. 10, m.w.N.). - OLG Köln, 07.08.1994 - 11 W 25/94
2 Wochen Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen - Sachverständiger; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.11.2007 - 5 W 287/07
Nahezu einhellig wird die Auffassung vertreten, dass die den Umständen des Einzelfalles angepasste Prüfungs- und Überlegungsfrist nicht der vom Gericht gesetzten Frist des § 411 Abs. 4 ZPO zur Stellungnahme zum Gutachten entspreche, da die Geltendmachung des Ablehnungsgrundes eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Gutachtens gerade nicht erfordere (vgl. beispielhaft OLG Frankfurt, OLGR 1995, 139; OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 72; OLG Köln, OLGR 1995, 147;… Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 406, Rdnr. 10, m.w.N.). - OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01
Sachverständigenablehnung: Befangenheit eines Kfz-Sachverständigen bei …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.11.2007 - 5 W 287/07
Ein solches Misstrauen kann sich anerkanntermaßen weiterhin aus dem Umgang des Sachverständigen mit dem Prozessstoff und dem daraus vom Gericht abgeleiteten Gutachtenauftrag ergeben, so zum Beispiel, wenn der Sachverständige den Eindruck erweckt, er halte eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen (vgl. OLG München NJW 1992, 1569) oder er schenke den Angaben des Gegners mehr Glauben (vgl. OLG Nürnberg VersR 2001, 391); ferner, wenn der Sachverständigen gegen richterliche Weisungen verstößt, seine Befugnisse überschreitet (§ 404 a ZPO) oder vom Beweisbeschluss abweicht (vgl. OLG Bamberg MedR 1993, 351; OLG München OLGR 1997, 10; OLG Celle NJW-RR 2003, 135;… Reichold in Thomas/Putzo, aaO, § 406, Rdnr. 2, m.w.N.). - OLG Bamberg, 22.03.1993 - 8 W 5/93
Befangenheitsantrag - gerichtlicher Sachverständiger - Eingang auf Beweisfragen
Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.11.2007 - 5 W 287/07
Ein solches Misstrauen kann sich anerkanntermaßen weiterhin aus dem Umgang des Sachverständigen mit dem Prozessstoff und dem daraus vom Gericht abgeleiteten Gutachtenauftrag ergeben, so zum Beispiel, wenn der Sachverständige den Eindruck erweckt, er halte eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen (vgl. OLG München NJW 1992, 1569) oder er schenke den Angaben des Gegners mehr Glauben (vgl. OLG Nürnberg VersR 2001, 391); ferner, wenn der Sachverständigen gegen richterliche Weisungen verstößt, seine Befugnisse überschreitet (§ 404 a ZPO) oder vom Beweisbeschluss abweicht (vgl. OLG Bamberg MedR 1993, 351; OLG München OLGR 1997, 10; OLG Celle NJW-RR 2003, 135;… Reichold in Thomas/Putzo, aaO, § 406, Rdnr. 2, m.w.N.). - OLG München, 05.03.1991 - 1 W 896/91
Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.11.2007 - 5 W 287/07
Ein solches Misstrauen kann sich anerkanntermaßen weiterhin aus dem Umgang des Sachverständigen mit dem Prozessstoff und dem daraus vom Gericht abgeleiteten Gutachtenauftrag ergeben, so zum Beispiel, wenn der Sachverständige den Eindruck erweckt, er halte eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen (vgl. OLG München NJW 1992, 1569) oder er schenke den Angaben des Gegners mehr Glauben (vgl. OLG Nürnberg VersR 2001, 391); ferner, wenn der Sachverständigen gegen richterliche Weisungen verstößt, seine Befugnisse überschreitet (§ 404 a ZPO) oder vom Beweisbeschluss abweicht (vgl. OLG Bamberg MedR 1993, 351; OLG München OLGR 1997, 10; OLG Celle NJW-RR 2003, 135;… Reichold in Thomas/Putzo, aaO, § 406, Rdnr. 2, m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 06.04.2006 - 5 W 86/06
Frist für die Ablehnung eines Sachverständigengutachtens
Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.11.2007 - 5 W 287/07
Die wirkliche oder vermeintliche Unzulänglichkeit der sachverständigen Begutachtung mag die Anordnung der Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens oder eine neue Begutachtung durch denselben oder einen anderen Sachverständigen erforderlich machen; die Ablehnung rechtfertigt sie nicht (Senat, Beschl. v. 6.4.2006, 5 W 86/06-32; Senat, Beschl. v. 5.5.2006, 5 W 98/06-35, m.w.N.). - OLG Nürnberg, 11.05.1999 - 5 W 1347/99
Bemessung der Frist und Anforderung an die Gründe der Sachverständigenablehnung
- OLG Saarbrücken, 09.10.2007 - 5 W 253/07
Verfahrensrecht - Verspätete Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit
- LG Saarbrücken, 27.09.2007 - 2 O 32/05
- OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08
Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen
Die Länge der Frist, binnen derer die Partei das Ergebnis ihrer Prüfung des Gutachtens in Antragsform anzubringen hat, kann deshalb nicht davon abhängig sein, ob letztlich ein Ergänzungs- oder Befangenheitsantrag oder eine Kombination aus beiden Anträgen eingereicht wird (vgl. Senat, Beschl. v. 14.12.2006, 5 W 276/06-82, OLGR 2007, 374 u. MedR 2007, 484; Beschl.v. 8.11.2007, 5 W 287/07-100). - OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 267/07
Überprüfung der Beurteilung beweisrechtlicher Fragen durch den Sachverständigen …
Ein solches Misstrauen kann sich anerkanntermaßen weiterhin aus dem Umgang des Sachverständigen mit dem Prozessstoff und dem daraus vom Gericht abgeleiteten Gutachtenauftrag ergeben, so zum Beispiel, wenn der Sachverständige den Eindruck erweckt, er halte eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen (vgl. OLG München NJW 1992, 1569) oder er schenke den Angaben des Gegners mehr Glauben (vgl. OLG Nürnberg VersR 2001, 391); ferner, wenn der Sachverständigen gegen richterliche Weisungen verstößt, seine Befugnisse überschreitet (§ 404 a ZPO) oder vom Beweisbeschluss abweicht (…vgl. Senat, aaO sowie Beschl. v. 8.11.2007, 5 W 287/07-100, m.w.N.; OLG Bamberg MedR 1993, 351; OLG München OLGR 1997, 10; OLG Celle NJW-RR 2003, 135;… Reichold in Thomas/Putzo, aaO, § 406, Rdnr. 2, m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 5 W 318/07
Keine Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen wegen kritischer …
Die wirkliche oder vermeintliche Unzulänglichkeit der sachverständigen Begutachtung kann dazu führen, dass eine Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens oder eine neue Begutachtung erforderlich ist, eine Ablehnung rechtfertigt sie nicht (Senat, Beschl. v. 8.11.2007, 5 W 287/07-100, m.w.N.).
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