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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 24.01.2023 - 5 W 29/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,38933
OLG Zweibrücken, 24.01.2023 - 5 W 29/22 (https://dejure.org/2023,38933)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.01.2023 - 5 W 29/22 (https://dejure.org/2023,38933)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. Januar 2023 - 5 W 29/22 (https://dejure.org/2023,38933)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 485 ZPO, § 487 ZPO, § 492 ZPO, § 630a BGB, § 823 BGB
    Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens

  • RA Kotz

    Nutzloses Beweisverfahren ist zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485 Abs. 2
    Unrechtmäßige Zurückweisung einer Beweiserhebung durch einen Sachverständigen wegen einer Haftung aus äzrtlicher Behandlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch ein "nutzloses" Beweisverfahren ist zulässig!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch ein "nutzloses" Beweisverfahren ist zulässig! (IBR 2024, 498)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.09.2013 - VI ZB 12/13

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse an einer vorprozessualen …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.01.2023 - 5 W 29/22
    Das rechtliche Interesse im Sinne des § 485 Abs. 2 ZPO ist vielmehr weit zu verstehen und bereits dann anzunehmen, wenn die Feststellung der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen kann, auch wenn möglicherweise eine abschließende Klärung durch das einzuholende Sachverständigengutachten nicht möglich ist und weitere Aufklärungen erforderlich erscheinen (Anschluss BGH, Beschluss vom 24. September 2013 - VI ZB 12/13).

    Dieses Interesse ist weit zu verstehen und ist bereits dann nach § 485 Abs. 2 Satz 2 ZPO anzunehmen, wenn die Feststellung der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen kann, auch wenn möglicherweise eine abschließende Klärung durch das einzuholende Sachverständigengutachten nicht möglich ist und weitere Aufklärungen erforderlich erscheinen (BGH Beschl. v. 24.9.2013 - VI ZB 12/13, BeckRS 2013, 17808 Rn. 18, beck-online).

    Auch die ernstliche Weigerung der Antragsgegnerin, sich - wie auch immer die Begutachtung ausgehen mag - mit dem Antragsteller zu einigen, steht der Zulässigkeit des Verfahrens nicht entgegen (BGH Beschl. v. 24.9.2013 - VI ZB 12/13, BeckRS 2013, 17808 Rn. 19, beck-online).

    Rn. 7 Auch die Beweisfrage h), die auf die Feststellung der Schwere eines möglichen Behandlungsfehlers abzielt, ist im selbständigen Beweisverfahren nicht ausgeschlossen (BGH Beschl. v. 24.9.2013 - VI ZB 12/13, BeckRS 2013, 17808 Rn. 22, beck-online).

  • BGH, 19.05.2020 - VI ZB 51/19

    Beweisfragen zu Inhalt und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht als …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.01.2023 - 5 W 29/22
    Insoweit darf die Frage der Zweckmäßigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens, die im Einzelfall durchaus zweifelhaft sein mag, aber vom Antragsteller in eigener Verantwortung beurteilt werden muss, nicht mit der Frage seiner Zulässigkeit, über die das Gericht zu entscheiden hat, vermengt werden (Anschluss BGH, Beschluss vom 19. Mai 2020 - VI ZB 51/19).

    Insoweit darf die Frage der Zweckmäßigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens, die im Einzelfall durchaus zweifelhaft sein mag, aber vom Antragsteller in eigener Verantwortung beurteilt werden muss, nicht mit der Frage seiner Zulässigkeit, über die das Gericht zu entscheiden hat, vermengt werden (BGH, NJW 2020, 2273 Rn. 18, beck-online).

    Rn. 8 Soweit die Beweisfragen a), b) und f) auf die Frage nach der Notwendigkeit einer ärztlichen Aufklärung abzielen, begegnet dies ebenfalls keinen grundlegenden Bedenken (BGH, NJW 2020, 2273 Rn. 10, beck-online), ebenso wenig wie die unter j) gestellte Frage nach etwaigen gleichwertigen Behandlungsalternativen zu dem tatsächlich erfolgten Eingriff (…vgl. etwa OLG Köln Beschl. v. 16.8.2019 - 5 W 24/19, BeckRS 2019, 20969 Rn. 4-7, beck-online).

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren; …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.01.2023 - 5 W 29/22
    Es ist im selbstständigen Beweisverfahren im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung hinsichtlich des erforderlichen rechtlichen Interesses grundsätzlich nicht Aufgabe des Gerichts zu beurteilen, ob sich die beantragte Beweiserhebung in einem späteren Hauptsacheverfahren als ganz oder teilweise nutzlos herausstellen könnte; das gilt jedenfalls, solange sich das Beweisverfahren nicht von vornherein offensichtlich und ohne jeden Zweifel als völlig nutzlos darstellt (Anschluss BGH, Beschluss vom 16. September 2004 - III ZB 33/04).

    Dies zu beurteilen ist im selbstständigen Beweisverfahrens jedoch grundsätzlich - solange sich das Beweisverfahren, wie hier nicht, von vornherein offensichtlich und ohne jeden Zweifel als völlig nutzlos darstellt - nicht Aufgabe des Gerichts, vielmehr handelt es sich hierbei um ein bewusstes Risiko der Antragsteller, ebenso wie dasjenige, sich später möglicherweise der Kostenfolge aus § 96 ZPO ausgesetzt zu sehen (vgl. zu den Anforderungen an ein rechtliches Interesse des Antragstellers etwa BGH, Beschluss vom 16. September 2004 - III ZB 33/04 -, juris).

  • KG, 11.09.2006 - 20 W 35/06

    Selbstständiges Beweisverfahren: Voraussetzungen bei Anspruch aus Arzthaftung; …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.01.2023 - 5 W 29/22
    So reicht insbesondere die Möglichkeit aus, dass der Antragsteller nach einem negativen Ausgang der Begutachtung von einer Klageerhebung absieht (Anschluss KG Berlin, Beschluss vom 11. September 2006 - 20 W 35/06).

    So reicht insbesondere die Möglichkeit aus, dass der Antragsteller nach einem negativen Ausgang der Begutachtung von einer Klageerhebung absieht (KG, Beschluss vom 11. September 2006 - 20 W 35/06 -, Rn. 9, juris).

  • BGH, 21.01.2003 - VI ZB 51/02

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Arzthaftungsansprüche

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.01.2023 - 5 W 29/22
    Ein rechtliches Interesse an der Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens nach § 485 Abs. 2 ZPO kann bei Arzthaftungsansprüchen schließlich nicht aus grundsätzlichen Erwägungen ohne Prüfung der Umstände des Einzelfalls verneint werden (BGH, NJW 2003, 1741, beck-online).
  • OLG Hamm, 23.05.2022 - 22 W 9/22

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Einholung eines …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.01.2023 - 5 W 29/22
    Es ist unstatthaft, Beweisthemen ausforschend zu formulieren, die so unbestimmt sind, dass der Sachverständige zunächst einen Sachverhalt ermitteln muss, um auf dieser Grundlage seine Beurteilung vornehmen zu können (OLG Hamm, ErbbauZ 2022, 107 Rn. 12, beck-online, m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 03.11.2010 - 7 W 25/10

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Feststellung …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.01.2023 - 5 W 29/22
    Rn. 3 Es trifft zwar zu, dass die von den Antragstellern formulierten Beweisfragen (mit Ausnahme von Ziff. 1.d)) sämtlich ausdrücklich oder stillschweigend von der - streitigen - Prämisse ausgehen, Behandlungsindikation und -ziel sei aufgrund entsprechender, zuvor erhobener Befunde die Behandlung eines Ovarialkarzinoms gewesen und dass der Sachvortrag der Antragsgegnerin mangels Gegenanträgen nicht zu berücksichtigen ist (OLG Karlsruhe Beschl. v. 3.11.2010 - 7 W 25/10, BeckRS 2011, 24134, beck-online).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - 8 W 53/99

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens im Arzthaftungsprozess

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.01.2023 - 5 W 29/22
    Die Gefahr, dass ein Sachverständiger auf ungesicherter tatsächlicher Grundlage ein Gutachten erstattet, besteht nicht nur in Arzthaftungssachen, sie kann vielmehr auch in anderen Rechtsstreitigkeiten, wie beispielsweise in Bausachen, bestehen (vgl. etwa OLG Karlsruhe, VersR 2003, 374, m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2000 - 8 W 53/99 -, juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 6. Oktober 1998 - 14 W 7/98 -, Rn. 4, juris).
  • OLG Stuttgart, 06.10.1998 - 14 W 7/98

    Begründetheit eines Antrag auf Durchführung eines selbstständigen …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.01.2023 - 5 W 29/22
    Die Gefahr, dass ein Sachverständiger auf ungesicherter tatsächlicher Grundlage ein Gutachten erstattet, besteht nicht nur in Arzthaftungssachen, sie kann vielmehr auch in anderen Rechtsstreitigkeiten, wie beispielsweise in Bausachen, bestehen (vgl. etwa OLG Karlsruhe, VersR 2003, 374, m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2000 - 8 W 53/99 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Oktober 1998 - 14 W 7/98 -, Rn. 4, juris).
  • OLG Köln, 16.08.2019 - 5 W 24/19
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.01.2023 - 5 W 29/22
    Rn. 8 Soweit die Beweisfragen a), b) und f) auf die Frage nach der Notwendigkeit einer ärztlichen Aufklärung abzielen, begegnet dies ebenfalls keinen grundlegenden Bedenken (…BGH, NJW 2020, 2273 Rn. 10, beck-online), ebenso wenig wie die unter j) gestellte Frage nach etwaigen gleichwertigen Behandlungsalternativen zu dem tatsächlich erfolgten Eingriff (vgl. etwa OLG Köln Beschl. v. 16.8.2019 - 5 W 24/19, BeckRS 2019, 20969 Rn. 4-7, beck-online).
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2025 - 12 W 21/25

    Selbstständiges Beweisverfahren im Bereich der privaten …

    Dies kann der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen (so für den Bereich der Arzthaftung: BGH…, Beschluss vom 21.01.2003 - VI ZB 51/02, juris Rn. 14; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.01.2023 - 5 W 29/22, juris Rn. 4), und zwar nicht nur in den Ausnahmefällen, in denen nach dem Ergebnis des Gutachtens eine schwerwiegende Erkrankung jedwede Berufstätigkeit unmöglich macht oder - genau gegenteilig - die Beweisaufnahme ein für den Antragsteller negatives Ergebnis zeitigt (zu diesen Konstellationen OLG Celle…, Beschluss vom 18.10.2010 - 8 W 32/10, juris Rn. 15 f.).

    Die Kosten des erfolgreichen Beschwerdeverfahrens sind Kosten de r Hauptsache und werden von deren Kostenentscheidung erfasst (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.01.2023 - 5 W 29/22, juris Rn. 10;… Herget in: Zöller, ZPO, 36. Aufl., § 490 Rn. 5).

  • OLG Hamm, 10.09.2025 - 24 W 14/25

    Sachverständiger muss Sanierungsplanung erstellen!

    § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO ist weit auszulegen, um das wesentliche Ziel der Vermeidung eines Rechtsstreits zu erreichen (vgl. Senat, Beschluss vom 14. November 2019 - I-24 W 4/19 ; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Mai 2022 - I-11 W 17/22 ; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Januar 2014 - I-17 W 38/13 ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24. Januar 2023 - 5 W 29/22 ; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 16 W 9/16 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 9 W 15/13 ; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - 5 E 81/12 ; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17. Januar 2011 - 2 B 1966/10 ).
  • OLG Zweibrücken, 14.07.2026 - 5 W 24/26

    Ist eine Bauherrengemeinschaft parteifähig?

    Ist die sofortige Beschwerde erfolgreich, bedarf es keiner Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens und dessen Geschäftswert, denn die Kosten des erfolgreichen Beschwerdeverfahrens sind Kosten der Hauptsache und werden von deren Kostenentscheidung erfasst (Senat, Beschluss vom 24. Januar 2023 - 5 W 29/22).
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