Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 31.03.2004 - 5 W 30/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 331 Abs. 3; ; ZPO § 568 Satz 1; ; BRAGO § 11 Abs. 1; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAGO § 33 Abs. 1; ; BRAGO § 35; ; BRAGO § 43 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Mahnanwaltes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erstattungsfähigkeit von zusätzlichen Kosten eines Mahnanwaltes oder Mahnbeistandes; Abhängigkeit der Erstattungsfähigkeit von Kosten für ein Mahnverfahren von dessen Vorhersehbarkeit
Verfahrensgang
- LG Stendal, 16.01.2004 - 24 O 126/03
- OLG Naumburg, 31.03.2004 - 5 W 30/04
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- OLG Nürnberg, 30.07.1997 - 8 W 2309/97
Kostenerstattung: Gebühren des Mahnanwalts
Auszug aus OLG Naumburg, 31.03.2004 - 5 W 30/04
Die Erstattungsfähigkeit zusätzlicher Kosten eines Mahnanwaltes oder Mahnbeistandes erscheint grundsätzlich zweifelhaft (OLG Nürnberg MDR 1997, 1068).Die Erstattungsfähigkeit zusätzlicher Kosten eines Mahnanwaltes oder Mahnbeistandes erscheint grundsätzlich zweifelhaft (OLG Nürnberg MDR 1997, 1068).
- OLG Nürnberg, 04.05.1998 - 5 W 1070/98
Kostenerstattung: Kosten eines Mahnanwalts
Auszug aus OLG Naumburg, 31.03.2004 - 5 W 30/04
Sofern man diese Kosten überhaupt als erstattungsfähig ansehen möchte, braucht der Gegner sie jedenfalls dann nicht zu ersetzen, wenn der Kläger mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid und daher mit der Durchführung eines Streitverfahrens rechnen musste (OLG Brandenburg Rpfleger 1998, 488; OLG Nürnberg MDR 1998, 927; 1999, 1467).Sofern man diese Kosten überhaupt als erstattungsfähig ansehen möchte, braucht der Gegner sie jedenfalls dann nicht zu ersetzen, wenn der Kläger mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid und daher mit der Durchführung eines Streitverfahrens rechnen musste (OLG Brandenburg Rpfleger 1998, 488; OLG Nürnberg MDR 1998, 927; 1999, 1467).
- OLG Nürnberg, 21.06.1999 - 1 W 1470/99
Kostenerstattung: Gebühren des Mahnanwalts
Auszug aus OLG Naumburg, 31.03.2004 - 5 W 30/04
Sofern man diese Kosten überhaupt als erstattungsfähig ansehen möchte, braucht der Gegner sie jedenfalls dann nicht zu ersetzen, wenn der Kläger mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid und daher mit der Durchführung eines Streitverfahrens rechnen musste (OLG Brandenburg Rpfleger 1998, 488; OLG Nürnberg MDR 1998, 927; 1999, 1467).Sofern man diese Kosten überhaupt als erstattungsfähig ansehen möchte, braucht der Gegner sie jedenfalls dann nicht zu ersetzen, wenn der Kläger mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid und daher mit der Durchführung eines Streitverfahrens rechnen musste (OLG Brandenburg Rpfleger 1998, 488; OLG Nürnberg MDR 1998, 927; 1999, 1467).
- OLG Brandenburg, 25.05.1998 - 8 W 195/98
Erstattungsfähigkeit der während des Mahnverfahrens entstandenen Anwaltsgebühren; …
Auszug aus OLG Naumburg, 31.03.2004 - 5 W 30/04
Sofern man diese Kosten überhaupt als erstattungsfähig ansehen möchte, braucht der Gegner sie jedenfalls dann nicht zu ersetzen, wenn der Kläger mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid und daher mit der Durchführung eines Streitverfahrens rechnen musste (OLG Brandenburg Rpfleger 1998, 488; OLG Nürnberg MDR 1998, 927; 1999, 1467).Sofern man diese Kosten überhaupt als erstattungsfähig ansehen möchte, braucht der Gegner sie jedenfalls dann nicht zu ersetzen, wenn der Kläger mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid und daher mit der Durchführung eines Streitverfahrens rechnen musste (OLG Brandenburg Rpfleger 1998, 488; OLG Nürnberg MDR 1998, 927; 1999, 1467).
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 03.03.2004 - 5 W 30/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2006, 29
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