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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.11.2012 - 5 W 36/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42129
OLG Köln, 07.11.2012 - 5 W 36/12 (https://dejure.org/2012,42129)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.11.2012 - 5 W 36/12 (https://dejure.org/2012,42129)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. November 2012 - 5 W 36/12 (https://dejure.org/2012,42129)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.01.2007 - XII ZB 231/05

    Entscheidung über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im …

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2012 - 5 W 36/12
    Sinn und Zweck des § 494 a ZPO ist es, die Lücke zu schließen, die entsteht, wenn der Antragsteller des selbstständigen Beweisverfahrens nach der Beweisaufnahme auf einer Hauptsacheklage verzichtet; als Ausnahmevorschrift ist § 494 a ZPO eng auszulegen und deshalb grundsätzlich auf die Fälle zu beschränken, in denen der Antragsteller keine Klage erhoben hat (vergleiche BGH NJW 2007, 1282 f.).
  • OLG Celle, 11.06.2010 - 13 W 45/10

    Kostenentscheidung im selbstständigem Beweisverfahren bei Zurückweisung des …

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2012 - 5 W 36/12
    Die zulasten des Antragsgegners entstehende Lücke, wenn der Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens als unzulässig zurückgewiesen wird, ist vielmehr durch den Rückgriff auf § 91 ZPO zu schließen (vergleiche OLG Celle JurBüro 2011, 33 f.; OLG Celle, NJW-RR 2010, 1676 f., jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 07.10.1982 - III ZR 148/81

    Erstattung der dem Antragsgegner eines unzulässigen Beweissicherungsantrags …

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2012 - 5 W 36/12
    Die Verweisung auf einen materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruch (…vergleiche dazu Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O. § 91 Rn. 193 ff.) ist demgegenüber weder prozessökonomisch noch - in Anbetracht der ungewissen Erfolgsaussichten einer derartigen Leistungsklage, die maßgeblich von dem zu Grunde liegenden Rechtsverhältnis abhängen (vergleiche nur BGH NJW 1983, 284 f.) - dem Antragsgegner zumutbar, und gegebenenfalls auch nicht zielführend.
  • OLG Naumburg, 26.05.2010 - 1 W 27/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung nach Zurückweisung des …

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2012 - 5 W 36/12
    Die zulasten des Antragsgegners entstehende Lücke, wenn der Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens als unzulässig zurückgewiesen wird, ist vielmehr durch den Rückgriff auf § 91 ZPO zu schließen (vergleiche OLG Celle JurBüro 2011, 33 f.; OLG Celle, NJW-RR 2010, 1676 f., jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Koblenz, 21.07.2016 - 6 W 310/16

    Beschlussergänzung: Beginn der zweiwöchigen Ergänzungsfrist bei formloser …

    Rn. 5 1. Im Ausgangspunkt zu Recht hat das Landgericht angenommen, dass im Falle der Zurückweisung des Antrags auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens eine Kostenentscheidung zu treffen ist (vgl. nur OLG Celle…, Beschluss vom 11. Juni 2010 - 13 W 45/10, NJW-RR 2010, 1676 Rdnr. 2 m.w.Nachw.; OLG Köln, Beschluss vom 7. November 2012 - 5 W 36/12 Rdnr. 5; vgl. auch BGH…, Urteil vom 7. Oktober 1982 - III ZR 148/81, NJW 1983, 284 Rdnr. 12; diese und die folgenden Entscheidungen jeweils zitiert nach juris;… Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Selbständiges Beweisverfahren" m.w.Nachw.).
  • LG Bayreuth, 17.09.2021 - 43 OH 14/21

    Unzulässigkeit eines Beweisverfahrens bei Beweiserhebung in der Hauptsache

    Rn. 8 Abweichend vom Grundsatz, dass die Kosten eines Beweissicherungsverfahrens zu den Kosten des Rechtsstreits gehören, so dass über sie nicht besonders entschieden zu werden braucht, ist nach herrschender, überzeugender Ansicht eine Kostenentscheidung außerhalb des Anwendungsbereichs des § 494a ZPO dann veranlasst, wenn im selbständigen Beweisverfahren das Gesuch des Antragstellers als unzulässig zurückgewiesen wird, da es insoweit an einem sich anschließenden Hauptsacheverfahren fehlt, in dem die Kostenentscheidung getroffen werden könnte (…vgl. Schreiber in MüKo ZPO, 6. Auflage 2000, Rn. 33; OLG Köln BeckRS 2013, 01568; OLG Naumburg JurBüro 2011, 33; OLG Celle NJW-RR 2010, 1676; OLG Köln BauR 2009, 1623; OLG Karlsruhe MDR 2000, 975; OLG Frankfurt aM MDR 1998, 128; OLG Stuttgart BauR 1995, 278; OLG Schleswig JurBüro 1975, 824).
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