Rechtsprechung
| OLG Köln, 27.12.2016 - 5 W 41/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 485 Abs. 1
Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 96 (Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Arzthaftung | Selbständiges Beweissicherungsverfahren: Mögliche Prozessvermeidung
Verfahrensgang
- LG Köln, 28.09.2016 - 25 OH 2/16
- OLG Köln, 27.12.2016 - 5 W 41/16
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.09.2013 - VI ZB 12/13
Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse an einer vorprozessualen …
Auszug aus OLG Köln, 27.12.2016 - 5 W 41/16
Nach der grundlegenden Entscheidung des BGH vom 24.9.2013, VI ZB 12/13, BGHZ 198, 237 ff., ist davon auszugehen, dass ein Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens auch dann zulässig ist, wenn er auch oder sogar im wesentlichen Fragen zum Gegenstand hat, die einer rechtlichen Wertung bedürfen, wie die Frage nach einem Behandlungsfehler oder seiner Bewertung als grober Fehler. - OLG Stuttgart, 30.03.2015 - 1 W 11/15
Selbstständiges Beweisverfahren in Arzthaftungssachen: Ärztliche Aufklärung bzw. …
Auszug aus OLG Köln, 27.12.2016 - 5 W 41/16
Ein Fall unzulässiger Umformulierungen liegt nicht vor (vgl. insoweit Senat, Beschl. v. 28.10.2011, VersR 2012, 123 f.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 30.3.2015, 1 W 11/15). - OLG Köln, 28.10.2010 - 5 W 31/10
Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung der Verletzung …
Auszug aus OLG Köln, 27.12.2016 - 5 W 41/16
Ein Fall unzulässiger Umformulierungen liegt nicht vor (vgl. insoweit Senat, Beschl. v. 28.10.2011, VersR 2012, 123 f.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 30.3.2015, 1 W 11/15).
- OLG Köln, 15.05.2019 - 5 W 3/19
Sofortige Beschwerde gegen eine Beweisanordnung
Letzteres ist wegen der zahlreichen Verflechtungen von tatsächlichen mit rechtlichen Fragen lange Zeit für den Arzthaftungsfall sehr umstritten gewesen, ist aber durch die jüngere BGH-Rechtsprechung (Beschluss vom 24.9.2013 - VI ZB 12/13 - BGHZ 198, 237 ff.), der sich der Senat ausdrücklich angeschlossen hat (Beschluss vom 27.12.2016, 5 W 41/16, juris), ebenfalls ausdrücklich anerkannt. - OLG Rostock, 01.10.2018 - 5 W 32/18
Selbstständiges Beweisverfahren - Fragen zur ärztlichen Aufklärung als …
Der Bundesgerichtshof hat folglich dem Gesichtspunkt möglicher Prozessvermeidung eindeutig den Vorzug gegeben und damit bewusst in Kauf genommen, dass das Beweisverfahren damit für den Arzthaftungsprozess zu einer überaus weitgehenden Vorwegnahme der Hauptsache führt, und dass die früher vorherrschende, sehr zurückhaltende Anwendung des Beweisverfahrens im Arzthaftungsprozess aufgegeben und die entgegengesetzte Richtung eingeschlagen wird (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 27. Dezember 2016 - 5 W 41/16 -, juris).
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