Rechtsprechung
| BPatG, 14.11.1961 - 5 W 49/61 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 30.01.1964 - Ia ZB 6/63
Prüfung der absoluten Schutzvoraussetzungen im …
In der Begründung bezieht sich das Bundespatentgericht zunächst auf seinen Beschluß vom 19. November 1961 (5 W 49/61), durch den grundsätzlich die Gebrauchsmusterschutzfähigkeit elektrischer Schaltungen verneint worden ist (MittDPatAnw 1962, 57).Diese Begründung entspricht den grundsätzlichen Erwägungen, mit denen das Bundespatentgericht in der Sache 5 W 49/61 durch Beschluß vom 19. November 1961 die Gebrauchsmusterfähigkeit elektrischer Schaltungen verneint hat.
- BGH, 30.01.1964 - Ia ZB 14/63
Rechtsmittel
Hierbei verweist die angefochtene Entscheidung auf die Beschlüsse des Bundespatentgerichts vom 14. November 1961 (5 W 49/61) in MittDPatAnw 1962, 57 (mit Anmerkung von Moser) und vom 15. März 1962 (5 W 92/61) in MittDPatAnw 1962, 139 (mit Anmerkung von Schlenk).Während nämlich das Bundespatentgericht in der Entscheidung vom 14. November 1961 (5 W 49/61) die Gebrauchsmusterfähigkeit einer elektrischen Schaltung mangels "räumlicher Bestimmtheit" verneint hat, wird im späteren Beschluß des Bundespatentgerichts vom 15. März 1962 für die Beantwortung der Frage, ob eine elektrische Schaltung gebrauchsmusterfähig ist, als entscheidend angesehen, ob die erfindungswesentlichen Merkmale, durch welche die angemeldete Neuerung gekennzeichnet wird, elektrisch-funktioneller Art sind und als solche dem Fachmann nur mittelbar (sekundär) auf räumlich-körperliche Merkmale hinweisen oder ob sie - im wesentlichen - unmittelbar (primär) räumlich-körperlich (mechanisch-konstruktiv) bestimmt und bedingt sind.
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