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Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 20.12.2024

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 29.01.2025 - 5 W 50/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,2500
OLG Saarbrücken, 29.01.2025 - 5 W 50/24 (https://dejure.org/2025,2500)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.01.2025 - 5 W 50/24 (https://dejure.org/2025,2500)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. Januar 2025 - 5 W 50/24 (https://dejure.org/2025,2500)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    EuErbVO 650/2012 Art. 4; EuErbVO 650/2012 Art. 7; EuErbVO 650/2012 Art. 10; EuErbVO 650/2012 Art. 11; EuErbVO 650/2012 Art. 62; EuErbVO 650/2012 Art. 63; EuErbVO 650/2012 Art. 65; ... EuErbVO 650/2012 Art. 67; EuErbVO 650/2012 Art. 72; FamFG § 69; IntErbRVG § 43
    Zuständigkeit ---> Zuständigkeit in Erbsachen; Allgemeine Lehren ---> Gewöhnlicher Aufenthalt; Erbrecht ---> Nachlassabwicklung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2025, 458
  • FGPrax 2025, 87
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 16.07.2020 - C-80/19

    E. E. (Gerichtliche Zuständigkeit und auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.01.2025 - 5 W 50/24
    Mit dem Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts soll nach den Erwägungsgründen des Verordnungsgebers auf den tatsächlichen Lebensmittelpunkt einer natürlichen Person abgestellt werden, der mittels einer Gesamtbeurteilung der Lebensumstände des Erblassers in den Jahren vor seinem Tod und im Zeitpunkt seines Todes festzustellen ist (Erwägungsgrund 23 Satz 2 und 24 Satz 3; vgl. EuGH, Urteil vom 16. Juli 2020 - C- 80/19, NJW 2020, 2947;… Dutta in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl., EuErbVO Art. 4 Rn. 3;… Köhler, in: Kroiß/Horn/Solomon, Nachfolgerecht 2. Aufl., Art. 21 EuErbVO Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2020 - 21 W 59/20

    Gewöhnlicher Aufenthalt nach Art. 21 EuErbVO - deutsch-chinesischer Erbfall

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.01.2025 - 5 W 50/24
    Wesentliche Faktoren zur Bestimmung des Lebensmittelpunktes sind die Dauer, die Regelmäßigkeit und die Umstände des Aufenthalts, die Gründe für diesen Aufenthalt, die Staatsangehörigkeit, die Sprachkenntnisse sowie die familiären und sozialen Bindungen der betreffenden Person (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2021, 234; OLG Düsseldorf, ZEV 2021, 317; OLG Hamm, NJW 2018, 2061; KG, ZEV 2016, 514;… Dutta, aaO. Rn. 4 ff.).
  • OLG Hamm, 02.01.2018 - 10 W 35/17

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Nachlassangelegenheiten …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.01.2025 - 5 W 50/24
    Wesentliche Faktoren zur Bestimmung des Lebensmittelpunktes sind die Dauer, die Regelmäßigkeit und die Umstände des Aufenthalts, die Gründe für diesen Aufenthalt, die Staatsangehörigkeit, die Sprachkenntnisse sowie die familiären und sozialen Bindungen der betreffenden Person (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2021, 234; OLG Düsseldorf, ZEV 2021, 317; OLG Hamm, NJW 2018, 2061; KG, ZEV 2016, 514;… Dutta, aaO. Rn. 4 ff.).
  • KG, 26.04.2016 - 1 AR 8/16

    Nachlassverfahren: Internationale Zuständigkeit bei sog. Grenzpendlern

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.01.2025 - 5 W 50/24
    Wesentliche Faktoren zur Bestimmung des Lebensmittelpunktes sind die Dauer, die Regelmäßigkeit und die Umstände des Aufenthalts, die Gründe für diesen Aufenthalt, die Staatsangehörigkeit, die Sprachkenntnisse sowie die familiären und sozialen Bindungen der betreffenden Person (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2021, 234; OLG Düsseldorf, ZEV 2021, 317; OLG Hamm, NJW 2018, 2061; KG, ZEV 2016, 514;… Dutta, aaO. Rn. 4 ff.).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2021 - 21 W 151/20

    Antragsberechtigung des Nachlassinsolvenzverwalters für ein Europäisches …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.01.2025 - 5 W 50/24
    § 43 Abs. 5 Satz 1 und 2 IntErbRVG und Art. 72 Abs. 2 EuErbVO enthalten Sonderregelungen zu § 69 FamFG, weshalb das Rechtsmittelgericht jedenfalls nicht gehindert ist, das beantragte Zeugnis auch durch die Ausgangsbehörde ausstellen zu lassen (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2021, 730; OLG Schleswig, NJW-RR 2018, 458).
  • OLG Stuttgart, 15.12.2020 - 8 W 342/20

    Europäisches Nachlasszeugnis: Nichtausstellung wegen anhängiger Einwände; Begriff …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.01.2025 - 5 W 50/24
    Es entspricht der Billigkeit, dem Beteiligten zu 3. die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1. und 2. aufzuerlegen, weil nur die von ihm erhobenen, unsubstantiierten und daher - wie von Anfang zu erwarten war - erfolglos gebliebenen Einwände das Beschwerdeverfahren erforderlich gemacht haben (vgl. Senat, Beschluss vom 12. September 2022, 5 W 49/22), nachdem sich das Amtsgericht in Übereinstimmung mit der wohl herrschenden Meinung (…vgl. Dutta in: Dutta/Weber, Internationales Erbrecht, 2. Aufl., IntErbRVG § 34 Rn. 15;… ders. in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl., EuErbVO Art. 67 Rn. 6;… Grziwotz in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl., IntErbRVG § 36 Rn. 5; .a. A. OLG Stuttgart, ZEV 2021, 320 m. krit. Anm. Marx ErbR 2021, 491;… Zimmermann in: Sternal, FamFG, IntErbRVG § 36 Rn. 28; siehe auch Schlussanträge des Generalanwalts M. Campos Sánchez-Bordona vom 11. April 2024 in der Rechtssache C-187/23, Celex-Nr. 62023CC0187, zum Vorabentscheidungsersuchen des AG Lörrach, ZEV 2023, 530) zu einer Sachverhaltsaufklärung nicht befugt gesehen hat.
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2020 - 3 Wx 138/20

    Beschwerde gegen Zurückweisung eines Einziehungsantrags für Erbschein

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.01.2025 - 5 W 50/24
    Wesentliche Faktoren zur Bestimmung des Lebensmittelpunktes sind die Dauer, die Regelmäßigkeit und die Umstände des Aufenthalts, die Gründe für diesen Aufenthalt, die Staatsangehörigkeit, die Sprachkenntnisse sowie die familiären und sozialen Bindungen der betreffenden Person (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2021, 234; OLG Düsseldorf, ZEV 2021, 317; OLG Hamm, NJW 2018, 2061; KG, ZEV 2016, 514;… Dutta, aaO. Rn. 4 ff.).
  • AG Lörrach, 21.03.2023 - 23 VI 1236/21

    Vorabentscheidungsersuchen über die Auslegung der Erbrechts-VO: Begriff der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.01.2025 - 5 W 50/24
    Es entspricht der Billigkeit, dem Beteiligten zu 3. die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1. und 2. aufzuerlegen, weil nur die von ihm erhobenen, unsubstantiierten und daher - wie von Anfang zu erwarten war - erfolglos gebliebenen Einwände das Beschwerdeverfahren erforderlich gemacht haben (vgl. Senat, Beschluss vom 12. September 2022, 5 W 49/22), nachdem sich das Amtsgericht in Übereinstimmung mit der wohl herrschenden Meinung (…vgl. Dutta in: Dutta/Weber, Internationales Erbrecht, 2. Aufl., IntErbRVG § 34 Rn. 15;… ders. in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl., EuErbVO Art. 67 Rn. 6;… Grziwotz in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl., IntErbRVG § 36 Rn. 5; .a. A. OLG Stuttgart, ZEV 2021, 320 m. krit. Anm. Marx ErbR 2021, 491;… Zimmermann in: Sternal, FamFG, IntErbRVG § 36 Rn. 28; siehe auch Schlussanträge des Generalanwalts M. Campos Sánchez-Bordona vom 11. April 2024 in der Rechtssache C-187/23, Celex-Nr. 62023CC0187, zum Vorabentscheidungsersuchen des AG Lörrach, ZEV 2023, 530) zu einer Sachverhaltsaufklärung nicht befugt gesehen hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-187/23

    Albausy - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.01.2025 - 5 W 50/24
    Es entspricht der Billigkeit, dem Beteiligten zu 3. die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1. und 2. aufzuerlegen, weil nur die von ihm erhobenen, unsubstantiierten und daher - wie von Anfang zu erwarten war - erfolglos gebliebenen Einwände das Beschwerdeverfahren erforderlich gemacht haben (vgl. Senat, Beschluss vom 12. September 2022, 5 W 49/22), nachdem sich das Amtsgericht in Übereinstimmung mit der wohl herrschenden Meinung (…vgl. Dutta in: Dutta/Weber, Internationales Erbrecht, 2. Aufl., IntErbRVG § 34 Rn. 15;… ders. in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl., EuErbVO Art. 67 Rn. 6;… Grziwotz in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl., IntErbRVG § 36 Rn. 5; .a. A. OLG Stuttgart, ZEV 2021, 320 m. krit. Anm. Marx ErbR 2021, 491;… Zimmermann in: Sternal, FamFG, IntErbRVG § 36 Rn. 28; siehe auch Schlussanträge des Generalanwalts M. Campos Sánchez-Bordona vom 11. April 2024 in der Rechtssache C-187/23, Celex-Nr. 62023CC0187, zum Vorabentscheidungsersuchen des AG Lörrach, ZEV 2023, 530) zu einer Sachverhaltsaufklärung nicht befugt gesehen hat.
  • OLG Schleswig, 02.02.2018 - 3 Wx 4/18
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.01.2025 - 5 W 50/24
    § 43 Abs. 5 Satz 1 und 2 IntErbRVG und Art. 72 Abs. 2 EuErbVO enthalten Sonderregelungen zu § 69 FamFG, weshalb das Rechtsmittelgericht jedenfalls nicht gehindert ist, das beantragte Zeugnis auch durch die Ausgangsbehörde ausstellen zu lassen (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2021, 730; OLG Schleswig, NJW-RR 2018, 458).
  • OLG Frankfurt, 07.07.2025 - 21 W 126/24

    Kein Europäisches Nachlasszeugnis bei Einwänden eines Beteiligten

    (4) Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat mit Beschluss vom 29.01.2025 (5 W 50/25, ZEV 2025, 258) eine erstinstanzliche Entscheidung auf Versagung des Europäischen Nachlasszeugnisses aufgehoben und die Sache zwecks Erteilung des Zeugnisses an das Nachlassgericht zurückverwiesen, da sich durch eine im Beschwerderechtszug eingeholte Auskunft des Standesamts die fehlende Berechtigung eines vor dem Nachlassgericht erhobenen Einwands ergeben habe.

    Jedoch hat das Gericht die Frage, inwiefern es im Rahmen der Verfahrensvorschriften der Art. 65 ff. EuErbVO i.V.m. §§ 43 IntErbRVG, 68 FamFG überhaupt zu solchen Ermittlungen zwecks Ausräumung erstinstanzlich erhobener Einwände befugt ist, in seiner Entscheidungsgründen nicht problematisiert (vgl. OLG Saarbrücken ZEV 2025, 258, Rn. 10).

    Wollte man annehmen, dass zwar die Ausstellungsbehörde daran gehindert ist, das Zeugnis zu erteilen, sobald ein Beteiligter hiergegen Einwände im Sinne des Art. 67 Abs. 1 Unterabsatz 2 a) EuErbVO erhoben hat, aber die Beschwerdeinstanz einen erhobenen Einwand auf seine Berechtigung zu überprüfen hat, hätte dies eine vollständige Verlagerung der Prüfungskompetenz auf das Beschwerdegericht mit der voraussichtlichen Folge einer Verlängerung der Verfahrensdauer zur Folge (vgl. Urteilsanmerkung Kolansik /Maier ZEV 2025, 258, 259 zu OLG Saarbrücken a.a.O.).

  • OLG Saarbrücken, 09.01.2026 - 5 W 52/24

    Internationale Zuständigkeit für einen Antrag auf Erteilung eines europäischen …

    Wesentliche Faktoren zur Bestimmung des Lebensmittelpunktes sind die Dauer, die Regelmäßigkeit und die Umstände des Aufenthalts, die Gründe für diesen Aufenthalt, die Staatsangehörigkeit, die Sprachkenntnisse sowie die familiären und sozialen Bindungen der betreffenden Person (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Januar 2025 - 5 W 50/24, ZEV 2025, 258 m. Anm. Kolanski/Maier; OLG Frankfurt, FamRZ 2021, 234; OLG Düsseldorf, ZEV 2021, 317; OLG Hamm, NJW 2018, 2061; KG, ZEV 2016, 514;… Dutta, aaO. Rn. 4 ff.).
  • OLG Dresden, 18.03.2025 - 4 W 161/25

    Streitwertfestsetzung für eine Klage auf Unterlassung der Weiterleitung von …

    Insoweit tritt der Senat der veröffentlichten Rechtsprechung des OLG Celle (Beschluss vom 20. August 2024 - 5 W 89/24 -, juris) sowie der Rechtsprechung des OLG Bamberg (Beschluss vom 20.12.2024 - 5 W 50/24 -) und des OLG Rostock (Beschluss vom 20.11.2024 - 6 W 46/24 -), beide von der Beklagten vorgelegt (Bl. 215-222 der Akten I. Instanz), bei.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 20.12.2024 - 5 W 50/24 e   

Zitiervorschläge
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OLG Bamberg, 20.12.2024 - 5 W 50/24 e (https://dejure.org/2024,47632)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20.12.2024 - 5 W 50/24 e (https://dejure.org/2024,47632)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20. Dezember 2024 - 5 W 50/24 e (https://dejure.org/2024,47632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten, Höherer Streitwert, Streitwertberechnung, Streitwertbemessung, Streitwertbeschlüsse, Rechtsanwaltsgebühren, Verfahrensbevollmächtigter, Prozeßbevollmächtigter, Rechtsanwaltskosten, Nebenforderungen, Kostenentscheidung, Weitere ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.12.1993 - V ZR 168/92

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer Eigentumsstörung

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.12.2024 - 5 W 50/24
    Hieraus ergibt sich der heranzuziehende Bewertungsansatz für die Höhe des Werts des Streitgegenstandes (vgl. BGH NJW-RR 94, 1145; BGH NJW 94, 735).

    Hieraus ergibt sich der heranzuziehende Bewertungsansatz für die Höhe des Streitwerts des Streitgegenstandes (vgl. BGH NJW-RR 94, 1145; BGH NJW 94, 735).

  • BGH, 11.07.1994 - II ZB 13/93

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.12.2024 - 5 W 50/24
    Hieraus ergibt sich der heranzuziehende Bewertungsansatz für die Höhe des Werts des Streitgegenstandes (vgl. BGH NJW-RR 94, 1145; BGH NJW 94, 735).

    Hieraus ergibt sich der heranzuziehende Bewertungsansatz für die Höhe des Streitwerts des Streitgegenstandes (vgl. BGH NJW-RR 94, 1145; BGH NJW 94, 735).

  • BGH, 28.01.2021 - III ZR 162/20

    Feststellung der dreitägigen Sperrung eines Nutzerkontos auf einer Social …

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.12.2024 - 5 W 50/24
    Wenn keine genügenden Anhaltspunkte für ein höheres oder geringeres Interesse vorliegen, ist in Anlehnung an § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG von einem Wert von 5.000,00 EUR auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28.01.2021, III ZR 162/20; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.07.2024, 8 U 21/24; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.07.2023,10 W 5/23; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.12.2014 - IV ZR 116/14

    Beschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwertbemessung bei einer …

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.12.2024 - 5 W 50/24
    Rn. 10 Bei einer Feststellungsklage ist zunächst ein Abschlag von 20% gegenüber dem Wert einer entsprechenden Leistungsklage zu machen (vgl. BGH VersR 15, 912;… Zöller, ZPO, 35. Aufl., § 3 ZPO Rn. 16.76 mit vielen Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 05.07.2023 - 10 W 5/23

    Scraping

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.12.2024 - 5 W 50/24
    Wenn keine genügenden Anhaltspunkte für ein höheres oder geringeres Interesse vorliegen, ist in Anlehnung an § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG von einem Wert von 5.000,00 EUR auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28.01.2021, III ZR 162/20; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.07.2024, 8 U 21/24; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.07.2023,10 W 5/23; jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 12.07.2024 - 8 U 21/24

    Streitwertbemessung bei Scraping-Vorfällen

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.12.2024 - 5 W 50/24
    Wenn keine genügenden Anhaltspunkte für ein höheres oder geringeres Interesse vorliegen, ist in Anlehnung an § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG von einem Wert von 5.000,00 EUR auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28.01.2021, III ZR 162/20; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.07.2024, 8 U 21/24; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.07.2023,10 W 5/23; jeweils m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 10.03.2025 - 4 W 21/25

    Bestimmung des Streitwerts für Unterlassungs- und Feststellungsbegehren bei …

    Im Einklang mit den Entscheidungen des OLG Celle (Beschluss vom 20.08.2024, 5 W 89/24, zitiert nach juris) und den von den Beschwerdeführern vorgelegten Entscheidungen des OLG Bamberg (Beschluss vom 20.12.2024, 5 W 50/24), des OLG Rostock (Beschluss vom 20.11.2024, 6 W 46/24) und des OLG Brandenburg (Beschluss vom 30.01.2025, 1 W 2/25 ) ist nach allgemeinen Grundsätzen für das Unterlassungsbegehren ein Wert von 5.000,00 EUR anzusetzen.
  • OLG Brandenburg, 30.01.2025 - 1 W 2/25
    Im Einklang mit der veröffentlichten Rechtsprechung des OLG Celle (Beschluss vom 20.8.2024, 5 W 89/24, zitiert nach juris) und den von den Beschwerdeführern vorgelegten Rechtsprechungen des OLG Bamberg (Beschluss vom 20.12.2024, 5 W 50/24) und des OLG Rostock (Beschluss vom 20.11.2024, 6 W 46/24), denen beigetreten wird, ist dafür ein Wert in Höhe - weiterer - 5.000 EUR anzusetzen.
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