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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 11.06.1992 - 5 W 52/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2482
OLG Oldenburg, 11.06.1992 - 5 W 52/92 (https://dejure.org/1992,2482)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11.06.1992 - 5 W 52/92 (https://dejure.org/1992,2482)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11. Juni 1992 - 5 W 52/92 (https://dejure.org/1992,2482)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 91a ZPO; § 98 ZPO
    Vergleich; Kostenentscheidung; Vergleichsinhalt; Unterlegene Partei; Ausmaß des beiderseitigen Nachgebens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 91a, § 98

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergleich; Kostenentscheidung; Vergleichsinhalt; Unterlegene Partei; Ausmaß des beiderseitigen Nachgebens

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1466
  • NJW-RR 1992, 1466 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Stuttgart, 18.07.2011 - 13 W 34/11

    Kostenentscheidung bei einem Prozessvergleich

    Insoweit ist jedoch Zurückhaltung geboten (…Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 91 a Rn. 58 "Vergleich"; vgl. z. B. auch OLG Oldenburg, NJW-RR 1992, 1466; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 147 f.;… Münchener Kommentar zur ZPO/Giebel, a.a.O., § 98 Rn. 13; für eine weitergehende Berücksichtigung des Vergleichsinhalts dagegen wohl etwa OLG Nürnberg, FamRZ 2001, 1383; OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 67, 68).
  • OLG Rostock, 29.05.2006 - 6 U 230/00

    Ermittlung der Kosten bei einem außergerichtlichen Vergleich ohne Kostenregelung

    Da diese damit erledigt ist, muss das Gericht sodann über die Kosten nach § 91a ZPO entscheiden (vgl. BGH, MDR 1965, 25; OLG Oldenburg, NJW-RR 1992, 1466;… OLG Frankfurt, a.a.O.;… Zöller/Herget, a.a.O., § 98 Rn. 3 und Rn. 5;… Musielak/Wolst, a.a.O., § 98 Rn. 3;… MK-ZPO/Belz, ZPO, 2. Aufl., § 103 Rn. 4).
  • OLG Saarbrücken, 02.07.2004 - 5 W 134/04

    Hausratversicherung: Gefahrerhöhung für eine Zweitwohnung bei Leerstand der …

    In einem solchen Fall ist die Kostenentscheidung grundsätzlich nicht am Inhalt des Hauptsachevergleichs auszurichten, sondern (wie sonst) am bisherigen Sach- und Streitstand (vgl. OLG München, OLGZ 1990, S: 348 ff, m.w.N.; OLG Oldenburg, NJW-RR 1992, S. 1466).
  • OLG Oldenburg, 21.07.1992 - 5 W 51/92

    Billigkeitsentscheidung, Kostenentscheidung, Drittwiderklage, Widerklage, …

    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß über die Kosten des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits gemäß § 91a und nicht gemäß § 98 ZPO zu entscheiden ist, da eine "andere Vereinbarung" i.S.d. § 98 ZPO vorliegt, wenn die Parteien - wie hier - bei Abschluß eines gerichtlichen Vergleichs eine Regelung der Kosten ausdrücklich vom Vergleich ausnehmen und zulässigerweise der Entscheidung des Gerichts nach § 91a ZPO unterstellen (Senatbeschluß vom 11.6.1992 - 5 W 52/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen, (BGH MDR 65, 25; OLG Bremen OLGZ 89, 101; OLG München OLGZ 90, 350).

    Demgegenüber vertritt der Senat in ständiger Rechtsprechung (zuletzt Beschluß vom 11.6.1992 - 5 W 52/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen) die Auffassung, daß die Kostenlast nach einer summarischen Würdigung des bisherigen Prozeßstoffes zu verteilen ist, indem ohne weitere Sachaufklärung ermittelt wird, welche Partei voraussichtlich unterlegen wäre und demnach bei streitiger Fortführung des Verfahrens die Kosten nach allgemeinen Kostenvorschriften (§§ 91, 92 ZPO) zu tragen gehabt hätte.

  • OLG Bremen, 25.02.2025 - 2 W 51/24

    Bemessung der Kostenquote bei Vergleich mit einer dem Gericht überlassenen …

    Das Maß des gegenseitigen Nachgebens ist dagegen im Regelfall nicht beachtlich (vgl. OLG Oldenburg (Oldb), Beschluss vom 11. Juni 1992 - 5 W 52/92 -, Rn. 8, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 24. Juli 2002 - 30 W 13/02 -, Rn. 17 f., juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 14. November 2018 - 11 U 124/17 -, Rn. 2, juris;… OLG Stuttgart Beschl. v. 19.1.2018 - 5 W 72/17, BeckRS 2018, 704 Rn. 15, beckonline;… Zöller-Herget, ZPO, 35. Auflage 2024, § 98 ZPO, Rn. 3;… Musielak/Voit/Flockenhaus, 21. Aufl. 2024, ZPO § 98 Rn. 3), es sei denn, aus den Vereinbarungen der Parteien ist etwas Anderes ersichtlich.
  • OLG Hamm, 24.07.2002 - 30 W 13/02

    Kostenentscheidung nach Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich; Verzicht …

    Es wäre unbillig, eine Partei nur deshalb mit Kosten zu belasten, weil sie in der Sache womöglich großzügig nachgegeben hat (OLG Oldenburg JurBüro 1993, 558;… Musielak/Wolst a.a.O. § 91a Rn. 24).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2000 - L 10 B 19/99

    Pflegeversicherung

    Einerseits wird die Auffassung vertreten, der § 98 der Zivilprozeßordnung (ZPO) nachgebildete § 195 SGG lasse eine Bestimmung der Parteien über die Kosten in der Weise zu, daß darüber das Gericht entscheiden solle (…vgl. Meyer-Ladewig, SGG, 6. Auflage, § 195 Anmerkung 3a; Peters-Sautter-Wolff, SGG, § 195 mwN;… Kummer, Das sozialgerichtliche Verfahren, 1996, Rdn. 387; vgl. auch Bergerfurth NJW 1972, 1840;… Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, ZPO, 56. Auflage, § 98 Rdn. 30;… Thomas-Putzo, ZPO, 18. Auflage, § 98 Rdn. 4;… einschränkend: Zöller, ZPO, 20. Auflage, § 98 Rdn. 3; OLG Oldenburg vom 11.06.1992 in NJW-RR 1992, 1466).
  • OLG Köln, 05.12.1994 - 2 W 173/94

    Ergänzung eines Vergleichs bei unvollständiger Kostenregelung

    Bei der Entscheidung nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes (§ 91 a. ZPO ) muß das Gericht den Inhalt des Vergleichs einschließlich des für die Kostenentscheidung gewählten Maßstabs berücksichtigen (vgl. OLG Bremen OLGZ 1989, 100, 102 m.w.N. zum Streitstand; LAG München MDR 1994, 737 ; einschränkend OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 1466 ), denn es besteht kein Grund, entgegen dem dadurch erklärten Willen der Parteien auf den dem Vergleich vorangehenden Sach- und Streitstand abzustellen, wobei dahinstehen kann, ob es ohne eine Regelung der Maßstäbe für die Kostenverteilung im Vergleich auf den bisherigen Sach- und Streitstand oder auf den Inhalt des Vergleichs zur Hauptsache ankommt (…vgl. dazu Stein-Jonas-Bork, ZPO , 21. Aufl., § 98 Rdnr. 7 b.).
  • OLG Schleswig, 07.08.1997 - 2 W 86/97

    Rechtsmittel nach Verzicht auf Begründung eines Kostenbeschlusses

    § 91 a ZPO stellt zwar für die zu treffende Kostenentscheidung auch beim Prozeßvergleich im wesentlichen auf den bisherigen Sach- und Streitstand ab (OLG Oldenburg, NJW-RR 1992, 1466 ), räumt dem Gericht jedoch einen Ermessensspielraum ein (…Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, § 91 a Rdn. 118).
  • AG Kerpen, 08.11.2005 - 22 C 166/05

    Zulässigkeit von Rechtsschutzversicherungsklauseln zum Ausschluss des Schutzes …

    Rn. 12 Umstritten ist dabei, ob der Inhalt des Vergleichs und der Umfang des wechselseitigen Nachgebens bei der Kostenentscheidung mit zu berücksichtigen ist (vgl. etwa OLG München, NJW 1973, 154; OLG Bremen, OLGZ 1989, 100 [102]; OLG Oldenburg, NJW-RR 1992, 1466; Schumacher, NJW 1973, 716;… Zöller-Herget, a.a.O.).
  • OLG Dresden, 26.02.2002 - 14 W 146/02

    Kostenlast nach einer summarischen Würdigung des bisherigen Prozessstoffes i.F.d. …

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