Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 04.04.1989 - 5 W 55/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Nürnberg, 02.08.2011 - 14 W 1371/11
Klage eines Anlegers gegen Komplementär-GmbH als Fondsinitiatorin sowie den …
Anders liegt es nur, wenn plausible Gründe für eine unterschiedliche Einlassung oder Interessengegensätze bestehen (vgl. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.4.1989 - 5 W 55/89, JurBüro 1989, 1417; OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.11.1979 - 8 W 123/79, 8 W 124/79. Die Justiz 1980, 20;… MünchKommZPO/Giebel, aaO., § 100 Rn. 20), etwa beim Verdacht eines durch den Versicherungsnehmer gestellten Unfalls (…vgl. BGH, Beschl. v. 6.7.2010 - VI ZB 31/08, NJW 2010, 3522, Rn. 11 nach juris;… OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.12.2009 - I-24 W 61/09, JurBüro 2010, 431, Rn. 11 nach juris;… OLG Köln, Beschlüsse v. 17.11.2005 - 17 W 224/05, MDR 2006, 896, Rn. 7 nach juris;… v. 17.6.2008 - 17 W 130/08, Rn. 7 nach juris;… v. 5.2.2009 - 17 W 28/09, OLGReport 2009, 779, Rn. 9 nach juris). - OLG Saarbrücken, 29.07.2015 - 9 W 14/15
Kostenfestsetzung nach Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten …
Nach der ständigen höchstrichterlichen ebenso wie der Kostenrechtsprechung des Saarländischen Oberlandesgerichts besteht im Haftpflichtprozess auf Grund des Prozessführungsrechts des Versicherers (§ 7 Abs. 2 Nr. 5 AKB bzw. Abschnitt E. Nr. 2.4. AKB), dem der Versicherte die Führung des Rechtsstreits zu überlassen und dem Rechtsanwalt, den der Versicherer bestellt, Vollmacht zu erteilen hat (…dazu Stiefel/Hoffmann/Maier, Kraftfahrtversicherung, 18. Auflage, AKB E, Rn. 13), für den Versicherungsnehmer im Regelfall nicht ohne Weiteres ein Anlass, einen eigenen Prozessbevollmächtigten zu bestellen, wenn der Versicherer einen gemeinschaftlichen Prozessbevollmächtigten beauftragt (…BGH, a.a.O.; BGH, NJW-RR 2004, 536; 2. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 7. Mai 2004 - 2 W 9/04-2; 6. Zivilsenat, Beschluss vom 16. Februar 1999 - 6 W 31/99-8; 5. Zivilsenat, Beschlüsse vom 4. April 1989 - 5 W 55/89 - und vom 4. Januar 1988 - 5 W 174/87, JurBüro 1988, 1699;… von Eicken/Hellstab/Lappe/Madert/Dörndorfer, Die Kostenfestsetzung, 21. Auflage, Rn. B 556). - OLG Saarbrücken, 23.01.2004 - 2 W 288/03
Kostenfestsetzung: Zur Frage erstattungsrechtlicher Notwendigkeit der …
Zwar geht die Rechtspflegerin - auch nach Maßgabe der Kostenrechtsprechung des Saarländischen Oberlandesgerichts (6. Zivilsenat, Beschluss vom 16. Februar 1999 - 6 W 31/99-8; 5. Zivilsenat, Beschlüsse vom 4. April 1989 - 5 W 55/89 - und vom 4. Januar 1988 - 5 W 174/87, JurBüro 1988, 1699) - im Ansatz zutreffend davon aus, dass es auf Grund des Prozessführungsrechts des Versicherers, dem der Versicherte die Führung des Rechtsstreits einschließlich der Bevollmächtigung zur Beauftragung eines Rechtsanwalts zu überlassen hat, erstattungsrechtlich grundsätzlich nicht notwendig (§ 91 ZPO) ist, dass der Halter bzw. Fahrer eines Kraftfahrzeuges und die dahinter stehende Haftpflichtversicherung im Rahmen der Abwehr der gegen sie als Gesamtschuldner gerichteten Schadensersatzansprüche zwei Anwälte beauftragen.
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