Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 25.09.1998 - 5 W 587/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91a
Erledigung der Hauptsache, Erfüllung, weil Gegner dem Sohn des Beklagten den Streit verkündet - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufhebung der Kosten des Rechtsstreits der Parteien gegeneinander; Erfüllung einer Verbindlichkeit nach Streitverkündung gegenüber dem Sohn des Beklagten; Erledigung der Hauptsache; Tilgung einer Klageforderung vor Durchführung der Beweisaufnahme; Kostentragung bei ...
Verfahrensgang
- LG Koblenz - 3 O 150/97
- OLG Koblenz, 25.09.1998 - 5 W 587/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 943
- MDR 1999, 500
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- OLG München, 23.10.1991 - 21 W 2048/91
Anspruch auf Unterlassung einer in der Presse veröffentlichten Behauptung; …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.09.1998 - 5 W 587/98
Dieser Umstand ist lediglich insoweit beachtlich, als er einen Hinweis auf den - hypothetischen - Verlauf geben könnte, den der Prozeß bei Fortführung des Parteistreits genommen hätte (vgl. OLG Celle NJW-RR 1986, 1061 f.; OLG München NJW-RR 1992, 731 ;… Bork aaO. § 91 Rn. 30 a). - OLG Celle, 30.05.1986 - 13 W 36/86
Auszug aus OLG Koblenz, 25.09.1998 - 5 W 587/98
Dieser Umstand ist lediglich insoweit beachtlich, als er einen Hinweis auf den - hypothetischen - Verlauf geben könnte, den der Prozeß bei Fortführung des Parteistreits genommen hätte (vgl. OLG Celle NJW-RR 1986, 1061 f.; OLG München NJW-RR 1992, 731 ;… Bork aaO. § 91 Rn. 30 a).
- OLG Koblenz, 04.12.2006 - 6 W 700/06
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Hauptsacheerledigungserklärung
Lassen sich jedoch die Prozessaussichten nicht prognostizieren, so ist eine Kostenaufhebung angezeigt (vgl. z. B. Beschluss des 5. Zivilsenats vom 25.09.1998, NJW-RR 1999, 943; OLG Celle NJW-RR 1986, 1061 f.). - OLG Brandenburg, 14.11.2018 - 11 U 124/17
Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits
Ergibt die Erfolgsprognose hingegen, dass in der Sache selbst jede Partei teilweise unterlegen gewesen wäre, oder bleibt der Ausgang des Rechtsstreites - aus tatsächlichen respektive rechtlichen Gründen - offen, so kommt prinzipiell eine gegenseitige Aufhebung oder eine verhältnismäßige Quotelung der Kosten des Rechtsstreits in Betracht (arg. § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO;… vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 08.06.2005 - XII ZR 177/03, Rdn. 7, juris = BeckRS 2005, 8378;… Beschl. v. 28.10.2008 - VIII ZB 28/08, Rdn. 5, juris = BeckRS 2008, 23811;… BAG, Urt. v. 21.07.2009 - 9 AZR 279/08, Rdn. 35, juris = BeckRS 2009, 72154; OLG Koblenz, Beschl. v. 25.09.1998 - 5 W 587/98, Rdn. 3, juris = BeckRS 9998, 17300;… ferner BeckOK-ZPO/Jaspersen, 30. Edition, § 91a Rdn. 31.1;… Saenger/Gierl aaO Rdn. 46). - LAG Hessen, 09.12.2009 - 4 Ta 598/09
Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung
Bleibt der Ausgang des Rechtsstreits auf der Grundlage dieser summarischen Prüfung offen, sind die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufzuheben ( OLG Celle 30. Mai 1986 - 13 W 36/86 - NJW-RR 1986/1061; OLG Koblenz 20. Mai 1998 - 5 W 587/98 - NJW-RR 1999/943;… Hausherr in Prütting/Gehrlein ZPO § 91 a Rn. 31 ).
- AG Hamburg-St. Georg, 20.01.2023 - 980b C 26/22
Wo und wie hat die Einsicht in Eigentümerlisten zu erfolgen?
Diese Konsequenz ist indes nicht zwingend (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 943) und im Streitfall kommt insoweit eher der in § 93 ZPO niedergelegte Rechtsgedanke (zur Anwendbarkeit etwa BGH, NJW-RR 2006, 773, 774) zum Tragen, wonach die beklagte Partei die Kosten dann nicht zu tragen hat, wenn sie sogleich erfüllt und keine Veranlassung zur Klage gegeben hat. - LAG Thüringen, 14.08.2000 - 8 Ta 87/00
"Kosten" i. S. d. § 12 a I 3 ArbGG
Keine ausschlaggebende Bedeutung ist dem Umstand zuzumessen, dass die Erledigung durch Zahlung der Klagesumme eingetreten ist, denn das Motiv für eine solche Zahlung kann so unterschiedlich sein, dass daraus nicht geschlossen werden kann, der Beklagte wäre im Rechtsstreit unterlegen (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 18.02.2000, 7 W 134/2000, MDR 2000, 853; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.09.1998, 5 W 587/98, MDR 99, 500). - LG Stuttgart, 03.05.2018 - 19 T 128/18
Kostengrundentscheidung nach Hauptsacheerledigung im Streit mit einem …
Ein solcher Grund kann bspw. gegeben sein, wenn der Beklagte ein evidentes Missverhältnis zwischen Streitinteresse und Streitaufwand plausibel geltend macht (…vgl. Wieczorek/Schütze/Smid/Hartmann Rn. 11); ferner bei zweifelhafter Passivlegitimation des Beklagten, wenn der Kläger, wäre die Klage deswegen abgewiesen worden, mutmaßlich eine dem Beklagten nahe stehende Person verklagt hätte (OLG Koblenz NJW-RR 1999, 943). - KG, 21.01.2014 - 7 U 210/12
VOB-Vertrag: Auslegung einer Mehrvergütungsklausel
Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung ist dabei jedoch zu berücksichtigten, ob es vernünftige wirtschaftliche Gründe gab, sich der Erledigungserklärung anzuschließen, etwa um eine Beweisaufnahme wegen des ungewissen Ausgangs des Rechtsstreits zu vermeiden (vgl. OLG Koblenz MDR 1999, 500). - KG, 09.11.2011 - 7 U 203/11
Bürgschaft zur Sicherung des Kaufpreisanspruchs umfasst keine Mängelansprüche!
Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung ist dabei jedoch zu berücksichtigten, ob es vernünftige wirtschaftliche Gründe gab, sich der Erledigungserklärung anzuschließen, etwa um eine Beweisaufnahme wegen des ungewissen Ausgangs des Rechtsstreits zu vermeiden (vgl. OLG Koblenz MDR 1999, 500).
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