Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 19.04.2010 - 5 W 620/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
§ 3 ZPO
- openjur.de
Streitwert der Klage eines Patienten auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen zwecks Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Patientenunterlagen - Herausgabeklage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Streitwert einer Klage des Patienten gegen den Arzt zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bemessung des Streitwerts der Klage eines Patienten gegen seinen Arzt auf Herausgabe von Kopien der Behandlungsunterlagen zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 11.03.2010 - 4 O 11624/09
- OLG Nürnberg, 19.04.2010 - 5 W 620/10
Papierfundstellen
- MDR 2010, 1418
- VersR 2011, 818
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- OLG München, 16.11.2006 - 1 W 2713/06
Eidesstattliche Versicherung der Authentität und Vollständigkeit vorgelegter …
Auszug aus OLG Nürnberg, 19.04.2010 - 5 W 620/10
Rn. 14 Der vom Landgericht zur Begründung seiner Auffassung zitierte Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 16.11.2006, Az.: 1 W 2713/06, billigt eine erstinstanzliche Streitwertfestsetzung für eine Klage auf Herausgabe von Fotokopien der Behandlungsunterlagen und die eidesstattliche Versicherung des Arztes, dass die kopierten Behandlungsunterlagen vollständig sind, auf 1/10 des Streitwerts des gegen den Behandler gerichteten Hauptsacheverfahrens.
- OLG Dresden, 02.02.2018 - 4 U 1570/17
Streitwert einer Klage auf Übersendung von Fotokopien aus einer Patientenakte
Der Senat geht dabei ebenso wie das Landgericht davon aus, dass der Streitwert für die Herausgabe einer Patientenkartei oder von Fotokopien hieraus mit höchstens 20% einer beabsichtigten Haftungsklage anzusetzen ist (OLG München MDR 2012, 869; OLG Nürnberg MDR 2010, 1418;… Zöller-Herget, ZPO, 32. Aufl. § 3 Rn 15 Stichwort "Herausgabeklage"). - OLG Frankfurt, 13.10.2017 - 8 W 13/17
Streitwert einer isolierten Klage auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen zwecks …
Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Streitwert einer isolierten Klage eines Patienten gegen seinen Arzt auf Herausgabe von Kopien der Behandlungsunterlagen zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses bei Fehlen besonderer Umstände mit 1/5 des Streitwertes der in Aussicht genommenen Arzthaftungsklage zu bemessen ist (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 09.05.2011 - 8 W 20/11, juris; Beschluss vom 19.11.2015 - 8 U 16/15, Entscheidungsumdruck, S. 5; Urteil vom 09.08.2016 - 8 U 176/15, Entscheidungsumdruck, S. 7; in diesem Sinne etwa auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.04.2010 - 5 W 620/10, MDR 2010, 1418, 1419; LG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.1998 - 3 O 240/98, juris; Spickhoff, NJW 2011, 1651, 1657;… Deutsch/Spickhoff, Medizinrecht, 7. Aufl. 2014, Rdnr. 928; vgl. ferner die Nachweise bei Cremer, MedR 2009, 602, Fußn. 3). - OLG München, 02.03.2012 - 1 W 357/12
Streitwertbemessung: Klage auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen
In der Regel wird der Streitwert mit einem Bruchteil des Hauptsacheanspruchs angesetzt, wobei bei Klagen auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen gegen den in Anspruch genommenen oder in Anspruch zu nehmenden Behandler Bruchteile zwischen ¼ und 1/10 der Hauptsache angesetzt werden (OLG Nürnberg, Beschl. vom 19.04.2010, 5 W 620/10; OLG Köln, VersR 2010, 693; OLG München, Beschl. vom 13.04.2007, 1 W 1328/07).
- KG, 01.12.2016 - 20 W 67/16
Streitwertfestsetzung bei Arzthaftung: Schadensersatzklage und Antrag auf …
Rn. 6 Die Bezugnahme des Beschwerdeführers auf die Entscheidungen des OLG Nürnberg (5 W 620/10 vom 19.4.2010), OLG Köln (5 W 32/09 vom 16.11.2009) und des OLG München (1 W 953/11 vom 6.6.2011) führt hier nicht weiter. - KG, 12.04.2018 - 20 W 14/18
Streitwert einer isolierten Klage auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen zur …
Das OLG Nürnberg (Beschluss vom 19. April 2010 - 5 W 620/10 -, juris, Rn. 8, 10, 12) und ihm folgend das OLG Frankfurt (…Beschluss vom 19. November 2015 - 8 U 16/15 -, juris, Rn. 20) halten ausgehend von dem wirtschaftlichen Interesse des Herausgabeberechtigten unter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Fallumstände einen Wert von 1/5 (20 %) regelmäßig für angemessen. - OLG Frankfurt, 20.10.2014 - 23 U 248/13
Anlageberatung: Zur Verjährung nach § 37 a WpHG a. F. und §§ 195, 199 BGB; zum …
Denn die Schwierigkeiten, denen sich die Partei gegenübersieht, die das Nichtvorliegen einer inneren Tatsache darlegen und beweisen muss, ist im Rahmen des Zumutbaren regelmäßig dadurch zu begegnen, dass sich der Prozessgegner seinerseits nicht mit bloßem Bestreiten begnügen darf, sondern darlegen muss, welche tatsächlichen Umstände für das Vorliegen des Positiven sprechen (BGH, VersR 2011, 818). - OLG Frankfurt, 04.08.2014 - 23 U 228/13
Zur Verjährung nach § 37a WpHG a. F; zur Frage des Vorsatzes
Denn die Schwierigkeiten, denen sich die Partei gegenübersieht, die das Nichtvorliegen einer inneren Tatsache darlegen und beweisen muss, ist im Rahmen des Zumutbaren regelmäßig dadurch zu begegnen, dass sich der Prozessgegner seinerseits nicht mit bloßem Bestreiten begnügen darf, sondern darlegen muss, welche tatsächlichen Umstände für das Vorliegen des Positiven sprechen (BGH, VersR 2011, 818). - OLG Frankfurt, 29.10.2014 - 23 U 62/14
Einreden des Bürgen bei selbstschuldnerischer Bürgschaft
Denn die Schwierigkeiten, denen sich die Partei gegenübersieht, die das Nichtvorliegen einer inneren Tatsache darlegen und beweisen muss, ist im Rahmen des Zumutbaren regelmäßig dadurch zu begegnen, dass sich der Prozessgegner seinerseits nicht mit bloßem Bestreiten begnügen darf, sondern darlegen muss, welche tatsächlichen Umstände für das Vorliegen des Positiven sprechen (BGH, VersR 2011, 818). - OLG Frankfurt, 23.06.2014 - 23 U 131/13
Verjährung nach § 37a WpHG a.F. und Vorsatz
Denn die Schwierigkeiten, denen sich die Partei gegenübersieht, die das Nichtvorliegen einer inneren Tatsache darlegen und beweisen muss, ist im Rahmen des Zumutbaren regelmäßig dadurch zu begegnen, dass sich der Prozessgegner seinerseits nicht mit bloßem Bestreiten begnügen darf, sondern darlegen muss, welche tatsächlichen Umstände für das Vorliegen des Positiven sprechen (BGH, VersR 2011, 818). - OLG München, 06.06.2011 - 1 W 953/11
Bemessung des Streitwerts der Klage eines Patienten auf Herausgabe von …
In der Regel wird der Streitwert mit einem Bruchteil des Hauptsacheanspruchs angesetzt, wobei bei Klagen auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen gegen den in Anspruch genommenen oder in Anspruch zu nehmenden Behandler Bruchteile zwischen 1/4 und 1/10 der Hauptsache angesetzt werden (OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.4.2010, 5 W 620/10; OLG Köln, VersR 2010, 693; OLG München, Beschluss vom 13.4.2007, 1 W 1328/07). - OLG München, 21.06.2011 - 1 W 1039/11
Streitwert einer Klage auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen
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