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| OLG München, 17.05.1982 - 5 W 680/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1982, 761
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 15.11.1988 - 11 WF 994/88
Hilfsbedürftiger; Prozeßkostenhilfeverfahren; Prozeßkostenhilfe; …
Alldem entspricht schließlich, daß nach der überwiegenden Meinung im Verfahren über die PKH, einschließlich des Beschwerdeverfahrens, keine Kostenentscheidung ergehen soll; damit wird zugleich anerkannt, daß aufgrund der Entscheidungen in diesem Verfahren eine Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht stattfinden soll (vgl. OLG München, MDR 1982, 761; OLG Bamberg, JurBüro 1987, 884; Senat v. 3.12.1984, 11 W 2995/84; die gelegentlich bejahte Frage, vgl. OLG München, Rpfleger 1983, 292, ob hier die Staatskasse Kosten zu erstatten hat, stellt sich vorliegend nicht). - OLG Nürnberg, 14.07.1987 - 9 W 1974/87
Kostentragung im Fall der Erfolglosigkeit der Beschwerde der Staatskasse gegen …
Die Staatskasse müsse deshalb bei einem Erfolg des Antragstellers im Prozeßkostenhilfeverfahren wie eine unterlegene Partei behandelt werden (OLG München MDR 1982, 414 [OLG München 02.12.1981 - 25 W 2202/81] ; 1983, 496 [OLG München 04.02.1983 - 25 W 2513/82] ; anderer Ansicht mit der Begründung, die Staatskasse sei in keiner Weise am Prozeßkostenhilfeverfahren beteiligt: OLG München MDR 1982, 761 [OLG München 17.05.1982 - 5 W 680/82] ; anderer Ansicht auch: OLG Bremen OlGZ 1966, 167, 168; OLG Köln JB 1977, 726; OLG Schleswig SchlHA 1978, 75; OLG Stuttgart JZ 1979, 814, 815; OLG Zweibrücken JB 1983, 459; OLG Bamberg JB 1984, 296; 1985, 603;… Thomas-Putzo, 14. Aufl., § 127 ZPO Anm. 4;… Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, 45. Aufl., § 91 ZPO Anm. 5 "Prozeßkostenhilfe";… Zöller-Schneider, 15. Aufl., § 118 ZPO Rdnr. 23, § 127 ZPO Rdnr. 42). - OLG Bamberg, 17.02.1987 - 2 WF 120/86 Der Senat mußte in dem Beschluß vom 20. August 1986 keine Kostenentscheidung treffen, weil - wie oben dargelegt - eine Kostenerstattung zwischen den Parteien in dem Prozeßkostenhilfe-Beschwerdeverfahren nicht stattfindet, und sich die Kostenfolge hinsichtlich der Gerichtskosten aus dem Gesetz ergibt (OLG München MDR 1982, 761;… Thomas/Putzo, aaO).
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