Rechtsprechung
| OLG Celle, 13.12.2023 - 5 W 72/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Unterlassung von Äußerungen in einem Presseartikel bzgl. des Vorwurfs der Begehung von Straftaten
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BGB § 823 Abs. 1
Unterlassung von Äußerungen in einem Presseartikel bzgl. des Vorwurfs der Begehung von Straftaten
Verfahrensgang
- LG Stade, 09.11.2023 - 6 O 257/23
- OLG Celle, 13.12.2023 - 5 W 72/23
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14
Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter
Auszug aus OLG Celle, 13.12.2023 - 5 W 72/23
Denn nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung können nicht gesamte Passagen eines Medienberichtes oder - wie hier - eines privaten Textes mit äußerungsrechtlichen Sanktionen belegt werden, sondern allein die rechtswidrigen Bestandteile der jeweiligen Passage (vgl. z. B. - für einen Löschungsantrag - BGH, Urteil vom 28. Juli 2015 - VI ZR 340/14, juris Rn. 17;… Korte, Praxis des Presserechts, 2. Aufl., § 5 Rn. 53). - BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus OLG Celle, 13.12.2023 - 5 W 72/23
Unabhängig davon, dass aus Sicht des Senats der streitgegenständliche Wortbeitrag im Gegenteil sogar recht eindeutig in dem von der Verfügungsklägerin reklamierten Sinn ist, verkennt der Verfügungsbeklagte in jedem Fall die sogenannte "Stolpe-Rechtsprechung" des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98, juris Rn. 28 ff; im Anschluss dann auch BGH…, Urteil vom 4. Juni 2019 - VI ZR 440/18, juris Rn. 19;… im Überblick: Erman/ Klass, BGB, 16. Aufl., Anhang zu § 12 - Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Rn. 112 ff.), wonach jedenfalls bei einem- wie hier - Unterlassungsanspruch bei einer - unterstellt - mehrdeutigen Äußerung der Entscheidung diejenige von mehreren vertretbaren Auslegungsalternativen zugrunde zu legen ist, die für den Äußernden am nachteiligsten ist. - BGH, 04.12.2018 - VI ZR 128/18
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wahre …
Auszug aus OLG Celle, 13.12.2023 - 5 W 72/23
Auch das ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unerheblich und lässt insbesondere nicht die Wiederholungsgefahr entfallen, vielmehr bedarf es dafür regelmäßig der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2018 - VI ZR 128/18, juris Rn. 9), die der Verfügungsbeklagte vorliegend allerdings gerade nicht abgegeben hat.
- OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18
Einstweilige Verfügung gegen Bewertung auf Google
Auszug aus OLG Celle, 13.12.2023 - 5 W 72/23
Zwar wird - wie der Prozessbevollmächtigte des Verfügungsbeklagten im Termin als solches zu Recht argumentiert hat - in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertreten, dass ein Verfügungsgrund - trotz bestehender Wiederholungsgefahr - nicht schon allein wegen der vergangenen Zuwiderhandlung bestehe und die Gegenauffassung, wonach sich regelmäßig bereits aus der Wiederholungsgefahr zugleich die Dringlichkeit ergebe, außer Acht lasse, dass es sich bei der Wiederholungsgefahr um eine materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung handele, die vom prozessualen, eine Eilentscheidung rechtfertigenden Erfordernis des Verfügungsgrunds zu unterscheiden sei (z. B. OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18, juris Rn. 19; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 10. September 2015 - 16 U 120/15, juris Rn. 7). - OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 4 U 101/15
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines "Bloggers" als "bekannter …
Auszug aus OLG Celle, 13.12.2023 - 5 W 72/23
Indes geht der Senat - als der beim OLG Celle für Ehrenschutzsachen zuständige Fachsenat - im Rahmen seiner ständigen Spruchrichterpraxis von der - in der obergerichtlichen Rechtsprechung wohl überwiegend vertretenen (vgl. z. B. KG…, Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, juris Rn. 9; OLG Stuttgart, Urteil vom 23. September 2015 - 4 U 101/15, juris Rn. 86) - Gegenauffassung aus, wonach im Anwendungsbereich des Presse- und Äußerungsrechts ein Verfügungsgrund zumindest im Regelfall ohne weiteres zu bejahen ist, soweit keine sogenannte Selbstwiderlegung der Dringlichkeit anzunehmen ist. - KG, 22.03.2019 - 10 W 172/18
"Messer-Einwanderung": YouTube verliert gegen die AfD und muss entferntes Video …
Auszug aus OLG Celle, 13.12.2023 - 5 W 72/23
Indes geht der Senat - als der beim OLG Celle für Ehrenschutzsachen zuständige Fachsenat - im Rahmen seiner ständigen Spruchrichterpraxis von der - in der obergerichtlichen Rechtsprechung wohl überwiegend vertretenen (vgl. z. B. KG, Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, juris Rn. 9; OLG Stuttgart…, Urteil vom 23. September 2015 - 4 U 101/15, juris Rn. 86) - Gegenauffassung aus, wonach im Anwendungsbereich des Presse- und Äußerungsrechts ein Verfügungsgrund zumindest im Regelfall ohne weiteres zu bejahen ist, soweit keine sogenannte Selbstwiderlegung der Dringlichkeit anzunehmen ist. - BGH, 04.06.2019 - VI ZR 440/18
Erstattung von Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung wegen …
Auszug aus OLG Celle, 13.12.2023 - 5 W 72/23
Unabhängig davon, dass aus Sicht des Senats der streitgegenständliche Wortbeitrag im Gegenteil sogar recht eindeutig in dem von der Verfügungsklägerin reklamierten Sinn ist, verkennt der Verfügungsbeklagte in jedem Fall die sogenannte "Stolpe-Rechtsprechung" des Bundesverfassungsgerichts (…Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98, juris Rn. 28 ff; im Anschluss dann auch BGH, Urteil vom 4. Juni 2019 - VI ZR 440/18, juris Rn. 19;… im Überblick: Erman/ Klass, BGB, 16. Aufl., Anhang zu § 12 - Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Rn. 112 ff.), wonach jedenfalls bei einem- wie hier - Unterlassungsanspruch bei einer - unterstellt - mehrdeutigen Äußerung der Entscheidung diejenige von mehreren vertretbaren Auslegungsalternativen zugrunde zu legen ist, die für den Äußernden am nachteiligsten ist. - BGH, 17.01.2023 - VI ZB 114/21
Ermittlung der Berufungsbeschwer bei äußerungsrechtlicher Klage auf Unterlassung …
Auszug aus OLG Celle, 13.12.2023 - 5 W 72/23
Bei der Bemessung des Streitwerts hat sich der Senat an den diesbezüglich vom Bundesgerichtshof aufgestellten Kriterien orientiert (z. B. Beschluss vom 17. Januar 2023 - VI ZB 114/21, juris Rn. 10). - OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 16 U 120/15
Zulässigkeit einer identifizierenden, den vollen Namen des Betroffenen nennenden …
Auszug aus OLG Celle, 13.12.2023 - 5 W 72/23
Zwar wird - wie der Prozessbevollmächtigte des Verfügungsbeklagten im Termin als solches zu Recht argumentiert hat - in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertreten, dass ein Verfügungsgrund - trotz bestehender Wiederholungsgefahr - nicht schon allein wegen der vergangenen Zuwiderhandlung bestehe und die Gegenauffassung, wonach sich regelmäßig bereits aus der Wiederholungsgefahr zugleich die Dringlichkeit ergebe, außer Acht lasse, dass es sich bei der Wiederholungsgefahr um eine materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung handele, die vom prozessualen, eine Eilentscheidung rechtfertigenden Erfordernis des Verfügungsgrunds zu unterscheiden sei (z. B. OLG Nürnberg…, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18, juris Rn. 19; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. September 2015 - 16 U 120/15, juris Rn. 7).
- OLG Celle, 21.06.2024 - 5 W 62/24
Unterlassungsanspruch des Inhabers eines Autohauses gegen seinen ehemaligen …
Der Senat geht im Rahmen seiner ständigen Spruchrichterpraxis davon aus, dass im Anwendungsbereich des Presse- und Äußerungsrechts ein Verfügungsgrund zumindest im Regelfall ohne weiteres zu bejahen ist, soweit keine sogenannte Selbstwiderlegung der Dringlichkeit anzunehmen ist (vgl. zuletzt: Senat, Beschluss vom 13. Dezember 2023 - 5 W 72/23, juris Rn. 7; so z. B. auch: KG…, Beschluss vom 14. November 2023 - 10 W 184/23, juris Rn. 18; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 14. März 2023 - 16 W 6/23, juris Rn. 4; KG…, Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, juris Rn. 9; OLG Stuttgart…, Urteil vom 23. September 2015 - 4 U 101/15, juris Rn. 86; anderer Ansicht z. B. OLG Nürnberg…, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18, juris Rn. 19). - OLG Bamberg, 08.07.2024 - 6 U 12/24
Dringlichkeit - Eilbedürftigkeit - Presserecht - presserechtliche Streitigkeit - …
Rn. 13 a) Soweit sich die Verfügungsklägerin darauf beruft, in der obergerichtlichen Rechtsprechung werde verschiedentlich vertreten, dass in der Praxis des Presse- und Äußerungsrechts ein Verfügungsgrund, wenn keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit gegeben ist, regelmäßig ohne weiteres bejaht werde (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 13. Dezember 2023 - 5 W 72/23, juris Rn. 7; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25. September 2023 - 4 W 42/23, MMR 2024, 258 Rn. 10; KG Berlin…, Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, NJW-RR 2019, 1260 Rn. 9; OLG Stuttgart…, Urteil vom 23. September 2015 - 4 U 101/15, NJW-RR 2016, 932 Rn. 86 in diesem Sinne auch Soehring, in: Soehring/Hoene, Presserecht, 6. Aufl. 2019, § 30 Rn. 30.33: "unterstellt";… Steffen/Schlüter, in: Löffler, Presserecht, 7. Aufl. 2023, § 6 LPG Rn. 654: "vermutet"), erachtet der Senat dies für zu weitgehend und zu pauschalierend. - OLG Karlsruhe, 28.03.2025 - 10 U 91/24
Unterlassung der Veröffentlichung eines Portraitfotos im Rahmen der …
Dies ist eine Frage des Einzelfalls, für die sich gleichwohl in der Rechtsprechung unterschiedliche Regelfristen zwischen ca. vier und acht Wochen herausgebildet haben, bei deren Überschreitung von einer Selbstwiderlegung auszugehen sein kann (vgl. OLG Dresden…, Beschluss vom 10.03.2022 - 4 W 94/22 -, juris Rn. 10; OLG Celle, Beschluss vom 13.12.2023 - 5 W 72/23 -, juris Rn. 7; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25.09.2023 - 4 W 42/23 -, juris Rn. 10 ).
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