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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.07.2017 - 5 W 9/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,58584
OLG Köln, 31.07.2017 - 5 W 9/17 (https://dejure.org/2017,58584)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.07.2017 - 5 W 9/17 (https://dejure.org/2017,58584)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Juli 2017 - 5 W 9/17 (https://dejure.org/2017,58584)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.05.2008 - VI ZR 69/07

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arzthaftungsansprüche aus …

    Auszug aus OLG Köln, 31.07.2017 - 5 W 9/17
    Dies gilt auch für den Arzthaftungsprozess, wie ausdrücklich durch den Bundesgerichtshof bestätigt worden ist (BGH, Urt. v. 27.5.2008 - VI ZR 69/07 -, BGHZ 176, 342 ff.).

    Gleiches gilt für die Frage der Vereinbarkeit mit der Entscheidung BGH, Urt. v. 27.5.2008 - VI ZR 69/07 -, BGHZ 176, 342 ff., wo nicht etwa die durch ein fehlerhaftes Rezept geschaffene Risikolage als solche bereits als Gesundheitsschaden angesehen wurde, sondern erst der durch die Einnahme der Medikamente bewirkte Verletzungserfolg.

  • BGH, 02.07.2013 - VI ZR 554/12

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Primärschaden bei Befunderhebungsfehler

    Auszug aus OLG Köln, 31.07.2017 - 5 W 9/17
    Rn. 9 Die Kammer meint unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH vom 2.7.2013 (VI ZR 554/12, VersR 2013, 1174 ff.), dass als primärer Schaden hier nicht der Schub selbst anzusehen sei, sondern die gesundheitliche Befindlichkeit des Antragstellers, die sich unmittelbar in dem durch die Antragsgegnerin geschaffenen oder erhöhten Risiko eines Krankheitsschubs äußere, so dass es auf das zeitlich versetzte Auftreten des Schubes selbst nicht ankomme.
  • BGH, 21.07.1998 - VI ZR 15/98

    Anforderungen an Beweisführung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 31.07.2017 - 5 W 9/17
    Ob und wie diese Rechtsprechung mit dem bislang anerkannten Grundsatz in Einklang zu bringen ist, dass als Gesundheitsschaden nicht lediglich die von ihren Symptomen abstrahierte Schädigung des Körpers oder eines seiner Organe anzusehen ist, sondern die konkrete Ausprägung der Beeinträchtigung des gesundheitlichen Befindens in ihrer nach außen in Erscheinung tretenden Form (so etwa Urteil vom 28.6.1988 - VI ZR 210/87 - ; VersR 1989, 145; Urteil vom 21.7.1998 - VI ZR 15/98 - ; VersR 1998, 1153 ff und v.a.m.) ist dem Senat nicht recht klar.
  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 210/87

    Beweislastumkehr für Sekundärschäden bei grobem Behandlungsfehler

    Auszug aus OLG Köln, 31.07.2017 - 5 W 9/17
    Ob und wie diese Rechtsprechung mit dem bislang anerkannten Grundsatz in Einklang zu bringen ist, dass als Gesundheitsschaden nicht lediglich die von ihren Symptomen abstrahierte Schädigung des Körpers oder eines seiner Organe anzusehen ist, sondern die konkrete Ausprägung der Beeinträchtigung des gesundheitlichen Befindens in ihrer nach außen in Erscheinung tretenden Form (so etwa Urteil vom 28.6.1988 - VI ZR 210/87 - ; VersR 1989, 145; Urteil vom 21.7.1998 - VI ZR 15/98 - ; VersR 1998, 1153 ff und v.a.m.) ist dem Senat nicht recht klar.
  • OLG Köln, 16.06.2008 - 5 U 238/07

    Arztrecht - Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei ärztlichem …

    Auszug aus OLG Köln, 31.07.2017 - 5 W 9/17
    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine Primärverletzung nicht nur dann gegeben ist, wenn eine Krankheit infolge einer unterlassenen oder verzögerten Behandlung erstmals ausbricht, sondern auch dann, wenn eine bereits vorhandene Grunderkrankung sich vertieft (OLG Köln, Urteil vom 16.6.2008 - 5 U 238/07 -, OLGR 2008, 782 f. = MDR 2009, 222).
  • OLG Saarbrücken, 30.03.2022 - 5 W 17/22

    Befangenheitsantrag aufgrund Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags und …

    Maßgebend ist nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist oder sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus genügende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der betreffende Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - III ZB 55/09, NJW-RR 2010, 493; Senat, Beschluss vom 24. April 2017 - 5 W 9/17 u. öfter; vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88, BVerfGE 82, 30).
  • BayObLG, 19.08.2022 - 102 AR 77/22

    Antragsgegner, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Allgemeiner Gerichtsstand, …

    Einen Erfolgsort am Wohnort des Verletzten nimmt die Rechtsprechung allerdings dann an, wenn dort erstmals eine (ggf. weitere) Gesundheitsschädigung oder schwere Nebenwirkungen (selbständige Gesundheitsschäden) infolge der fehlerhaften oder unzureichenden Behandlung auftreten (…BGHZ 176, 342 Rn. 16 ff: schwere Nebenwirkungen durch in der Schweiz verschriebene, am Wohnort eingenommene Medikamente; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 7. September 2020, 5 Sa 1/20, juris Rn. 9: massive Herzschädigung infolge kontraindizierter Gabe von Gerinnungsstörungsmitteln; OLG Köln, Beschluss vom 31. Juli 2017, 5 W 9/17, juris Rn. 6: häuslicher multipler Sklerose-Schub nach unzureichender Diagnostik/Behandlung; vgl. auch OLG Hamm…, Beschluss vom 16. Dezember 2019, 32 SA 68/19, juris Rn. 15), die als eigenständiger tatbestandlicher Erfolg im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB angesehen werden.
  • OLG Saarbrücken, 27.02.2023 - 5 W 15/23

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs

    Maßgebend ist also nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist oder sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus genügende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der betreffende Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - III ZB 55/09, NJW-RR 2010, 493; Senat, Beschluss vom 24. April 2017 - 5 W 9/17 u. öfter; vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88, BVerfGE 82, 30).
  • BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 72/19

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei medizinischen Behandlungsfehlern

    Es kommt somit nicht mehr auf die Frage einer zuständigkeitsbegründenden wechselseitigen Zurechnung von "Tatbeiträgen" (…vgl. BGH, Urt. v. 9. März 2010, XI ZR 93/09, BGHZ 184, 365 [juris 19];… Urt. v. 22. November 1994, XI ZR 45/91, NJW 1995, 1225 [juris Rn.23]) und den durch den primären Verletzungserfolg definierten Erfolgsort (…vgl. BGH, Urt. v. 27. Mai 2008, VI ZR 69/07, BGHZ 176, 342 [juris Rn. 17]; OLG Köln, Beschl. V. 31. Juli 2017, 5 W 9/17, juris Rn. 6) an.
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