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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.12.1981 - 5 W 9/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2584
OLG Frankfurt, 15.12.1981 - 5 W 9/81 (https://dejure.org/1981,2584)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.12.1981 - 5 W 9/81 (https://dejure.org/1981,2584)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Dezember 1981 - 5 W 9/81 (https://dejure.org/1981,2584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • ZIP 1982, 180
  • MDR 1982, 417
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.05.1967 - II ZR 105/66

    Zulässigkeit einer Stimmrechtsbindung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.1981 - 5 W 9/81
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 1967 ( BGHZ 48, 163 ff.) steht nicht entgegen.
  • OLG München, 22.01.2025 - 7 U 3733/24

    Geschäftsführer Abberufung, Gesellschafter-Geschäftsführer, Nichtiger …

    Rn. 57 b. Nach herrschender und zutreffender Ansicht kann jedoch ein überstimmter Gesellschafter-Geschäftsführer einen wirksam festgestellten Abberufungsbeschluss durch eine Beschlussmängelklage angreifen und hierbei die Durchführung des angegriffenen Beschlusses durch einstweilige Verfügung vorläufig verhindern, soweit Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund für den Erlass der einstweiligen Verfügung vorliegen (OLG Celle, GmbHR 1981, 264; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.12.1981 - 5 W 9/81, juris Rn. 5 f. Beurskens in Noack/Servatius/Haas, GmbHG, 24. Auflage 2025, § 38 Rn. 69;… Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 21. Auflage 2023, § 38 Rn. 30, 36;… Werner NZG 2006, 761, 763 f. Einschränkend Drescher in Münchener Kommentar ZPO, § 935 Rn. 62).
  • OLG München, 16.01.2025 - 7 W 55/25

    Zustimmung der Gesellschafterversammlung, Antragsgegner, Aktualisierte …

    Da also unmittelbar kein Fall der Einflussnahme eines Gesellschafters auf die Willensbildung der Gesellschafterversammlung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vorliegt, kann die Zulässigkeit der Verfügungsanträge jedenfalls nicht schon damit verneint werden, dass damit mit der Entscheidung über die einstweilige Verfügung bereits ein endgültiger Zustand hergestellt würde, weil der Beschluss, dessen Fassung der Gesellschafterversammlung untersagt würde, auch im Falle der späteren Aufhebung der einstweiligen Verfügung nicht nachträglich zur Entstehung gelangen könne (so bspw. OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.1981 - 5 W 9/81, Rdnr. 4 zum Antrag, der Gesellschafterversammlung zu untersagen, die Abberufung einer Geschäftsführerin zu beschließen, und OLG Celle, Beschluss vom 01.04.1981 - 9 U 195/80 zu einem gleichartigen Antrag).
  • OLG Koblenz, 25.10.1990 - 6 U 238/90

    Anspruch auf Unterlassung der Teilnahme an der Beschlussfassung der …

    So ist es unter bestimmten Umständen möglich, die Abhaltung einer Gesellschafterversammlung im Wege der Untersagungsverfügung zu unterbinden (vergleiche OLG Frankfurt, 1981-12-15, 5 W 9/81, BB 1982, 274).
  • LG Lübeck, 29.10.2024 - 10 O 203/24

    Anordnungsgrund für einstweilige Verfügung zur Untersagung eines …

    Diese Entscheidungspraxis betrifft Beschlussfassungen mit unmittelbaren Konsequenzen auf Gesellschaften oder ihre Organe, die keine weiteren Umsetzungsschritte erfordern, wie bspw. die Abberufung von Geschäftsführern (OLG Frankfurt vom 15.12.1981, Az. 5 W 9/81), die Genehmigung von Restrukturierungsmaßnahmen (OLG Celle vom 9.10.1989, Az. 9 U 186/89 = ZIP 1989, 1552) oder die Einziehung von Geschäftsanteilen und die damit verbundene Einreichung neuer Gesellschafterlisten beim Handelsregister (KG Berlin vom 17.5.2023, Az. 23 U 14/23; OLG Frankfurt vom 30.6.2022, Az. 5 W 18/22; LG Essen vom 9.6.2010, Az. 42 O 100/09;… Otte, NJW 2023, 1089 Rn. 12 ff.).
  • LG Gera, 06.09.2005 - 3 HKO 235/05

    Rechtsschutz gegen Gesellschafterbeschluss

    Auch wenn es entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Ansicht (OLG Frankfurt MDR 1982, 417) nicht generell unzulässig ist, gegen die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung betreffend die Einziehung eines Geschäftsanteils einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren, ist eine einstweilige Verfügung doch nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig.
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