Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 14.08.2006 - 5 WF 101/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 115 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 120; ; ZPO § 120 Abs. 4 Satz 1; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 1; ; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wesentlichkeit im Rahmen der Gewährung von Prozesskostenhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Abänderung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ; Folgen des Erhalts einer vergleichsweisen Zahlung; Wesentliche Änderung der für die Prozesskostenhilfe maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnisse ; Zulässigkeit der Berücksichtigung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Speyer, 14.07.2006 - 41 F 233/03
- OLG Zweibrücken, 14.08.2006 - 5 WF 101/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 29.06.2004 - 5 W 433/04
Voraussetzungen der Geltendmachung von Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, wenn …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.08.2006 - 5 WF 101/06
Sofern der Vermögenszufluss die maßgebliche Freigrenze der § 115 Abs. 2 S. 2 ZPO, § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG übersteigt, ist er wesentlich und es kommt damit grundsätzlich in Betracht, die von der Prozesskostenhilfe gedeckten Gerichts- und Rechtsanwaltskosten nunmehr nach § 120 Abs. 4 Satz 1 ZPO gegen die Partei geltend zu machen (OLG Koblenz, OLGR 2004, 670). - OLG Hamm, 15.02.1996 - 2 WF 34/96
Prozeßkostenhilfe bei nachträglich gezahltem Unterhalt
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.08.2006 - 5 WF 101/06
Ihr wäre ratenfreie Prozesskostenhilfe auch dann zu bewilligen gewesen, wenn der Antragsteller den von ihm geschuldeten Unterhalt rechtzeitig gezahlt hätte, also kein Unterhaltsrückstand aufgelaufen wäre (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1996, 1291).
- KG, 29.09.2008 - 16 WF 269/08
Prozesskostenhilfe: Nachzahlungsanordnung bei Vermögenserwerb auf Grund eines …
Der Senat schließt sich der überwiegenden oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung an (OLG Dresden, FamRZ 08, 1543; OLG Hamm, 3 WF 44/07 vom 31.5.07-Randziffer 6; OLG Hamm 2 WF 34/96 vom 15.2.96; OLG Celle 3 WF 127/05 vom 27.9.05; OLG Zweibrücken 5 WF 101/06 vom 14.8.06), dass der Einsatz des zur Abgeltung von Unterhaltsansprüchen erlangten Vermögens regelmäßig nur dann und auch nur in dem Umfang für die Erstattung der Prozesskosten einzusetzen ist, als dieses Vermögen - eine rechtzeitige Zahlung unterstellt - für die Bestreitung der Prozesskosten heranzuziehen gewesen wäre.
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