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| OLG Karlsruhe, 18.08.2014 - 5 WF 105/14 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 14.05.2020 - 10 UF 205/19 Maßgeblich ist dabei das Interesse des Antragstellers an der vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft (BGH…, Beschluss vom 29.11.1972 - IV ZR 107/72 -, juris Rn. 2), wobei für die Bewertung dieses Interesses ein Bruchteil des zu erwartenden Zugewinnausgleichs maßgebend (…BGH, aaO.; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.8.2014 - 5 WF 105/14 -, juris) oder auf die Höhe der (Verzugs- oder Anlage-)Zinsen abzustellen sein soll, die der antragstellende Ehegatte in der Zeitspanne zwischen vorzeitiger Beendigung der Zugewinngemeinschaft und einer Beendigung mit Scheidung werde ziehen können (OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 1621;… zum Meinungsstand siehe auch Thiel in Schneider/Herget, Streitwert-Kommentar, 13. Aufl., Rdnr. 9117 ff.).
Dieses Interesse kann jedoch nur anhand objektiver Kriterien bewertet werden, welche sich bereits aus dem verfahrenseinleitenden Antrag ergeben müssen (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4.11.2011 - 12 WF 160/11 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.8.2014 - 5 WF 105/14 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 17.8.2017 - 10 WF 49/17 -, unveröffentlicht) .
- OLG Schleswig, 02.09.2020 - 15 WF 135/20
Vergleichsmehrwert: Vergleich in Unterhaltsverfahren mit Einigung über Aufhebung …
Rn. 8 Der Wert des Begehrens auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft ist gemäß §§ 40, 42 Abs. 1 FamGKG in der Regel auf 1/4 der erwarteten Forderung wegen vorzeitigen Zugewinnausgleichs festzusetzen (vgl. BGH, NJW 1973, 369; OLG Karlsruhe, AGS 2015, 34).
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