Rechtsprechung
| OLG Bremen, 18.06.2013 - 5 WF 64/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Oberlandesgericht Bremen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung des Unterhaltsrückstandes bei der Berechnung des Verfahrenswerts einer Unterhalts-Stufenklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung des Unterhaltsrückstands bei der Berechnung des Verfahrenswerts einer Unterhalts-Stufenklage
Verfahrensgang
- AG Bremen, 08.05.2013 - 61 F 2033/11
- OLG Bremen, 18.06.2013 - 5 WF 64/13
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 31.03.2017 - 4 WF 66/17
Verfahrenskostenhilfe im Stufenverfahren
Bei einem Stufenantrag, bei dem sich der Wert nur nach dem höchsten Wert der einzelnen Stufen richtet, § 38 FamGKG (was letztlich - wie auch hier - der Wert der zunächst unbeziffert gebliebenen Betragsstufe ist), bestimmt sich der Zäsurzeitpunkt des § 51 FamGKG nach dem Eingang des Stufenantrages bzw. des diesbezüglichen Verfahrenskostenhilfeantrages bei Gericht, § 34 S. 1 FamGKG (statt vieler: Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 18. Juni 2013 - 5 WF 64/13 -, juris), was hier am 11.05.2015 erfolgte. - OLG Düsseldorf, 02.06.2022 - 3 WF 2/22
Verfahrenswert eines familiengerichtlichen Stufenverfahrens
Auf die Gerichtsgebühren und bereits entstandene Rechtsanwaltsgebühren hat dies keinen Einfluss (vgl. OLG Bamberg…, Beschluss vom 30.1.2019 - 2 WF 4/19, BeckRS 2019, 9645 Rn. 23; OLG Bremen, Beschluss vom 18.06.2013, 5 WF 64/13, BeckRS 2014, 1898).
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