Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 05.08.2003 - 5 WF 87/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 556
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 09.10.2007 - 8 WF 128/07
Titelumschreibung: Antrag eines Sozialhilfeträgers gegen einen …
Die vom Senat in den genannten Beschlüssen im Einzelnen begründete Auffassung wurde ebenfalls vertreten durch den 20. Familiensenat des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 29. November 1999, Az. 20 WF 78/99, veröffentlicht in InVo 2000, 352), während der 05. Familiensenat des OLG Karlsruhe in späteren Entscheidungen (Beschluss vom 1. August 2003, Az. 5 WF 88/03, veröffentlicht in NJW-RR 2004, 154, und Beschluss vom 5. August 2003, Az. 5 WF 87/03, veröffentlicht in InVo 2004, 238) davon ausgeht, dass die Beachtung der sozialhilferechtlichen Schutzvorschriften (§ 91 Abs. 1 Satz 3 BSHG) bezüglich des Anspruchsübergangs nicht urkundlich nachgewiesen werden muss, dass vielmehr Ausschlussgründe wie die eigene Bedürftigkeit bzw. Leistungsunfähigkeit vom Unterhaltsschuldner geltend zu machen und nachzuweisen seien.
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