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| KG, 31.08.1999 - 5 Ws 10/99, 1 AR 1593/98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- KG, 08.06.1995 - 5 Ws 154/95
Auszug aus KG, 31.08.1999 - 5 Ws 10/99
Denn ein Täter, der in der Hauptverhandlung seinen Schuldanteil geleugnet oder anders dargestellt hat, muß im Vollstreckungsverfahren sein Verteidigungsverhalten nicht aufgeben (vgl. KG ZfStrVO 1996, 245). - KG, 03.04.1998 - 5 Ws 180/98
Auszug aus KG, 31.08.1999 - 5 Ws 10/99
Nachdem ein früherer Antrag des Beschwerdeführers auf Aussetzung der Vollstreckung der Reststrafe erfolglos geblieben war (vgl. Beschluß des Senats vom 3. April 1998 - 5 Ws 180/98 -), wiederholte er mit Schriftsatz seines Verteidigers vom 2. September 1998 sein Begehren.
- OLG Karlsruhe, 16.06.2000 - 3 Ws 42/00
Versuchter Mord; Versagung bedingter Entlassung nach § 57 Abs. 1 StGB
Bei der danach gebotenen Abwägung aller entscheidungserheblichen Umstände kommt dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit und dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts insbesondere dann besondere Bedeutung bei, wenn der Verurteilung ein Verbrechen gegen das Leben zugrunde lag (KG, Beschlüsse vom 31.08.1999 - 5 Ws 10/99 -, und 03.04.1998 - 5 Ws 180/98 - OLG Frankfurt, NStZ-RR 1999, 346; zu anderen besonders gefährlichen Straftaten, vgl. KG, JR 1970, 428; KG, Beschlüsse vom 06.01.1999 - 5 Ws 730/98 -, und 06.12.1999 - 5 Ws 651/99 - OLG Düsseldorf, NJW 1973, 2255 f.; OLG Saarbrücken, NJW 1999, 438 f.).
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