Rechtsprechung
| OLG Hamm, 16.04.2009 - 5 Ws 109/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Prognoseentscheidung bei Begehung einer neuen Straftat
Verfahrensgang
- LG Arnsberg - StVK K 32/09
- OLG Hamm, 04.03.2009 - 5 Ws 109/09
- OLG Hamm, 15.04.2009 - 5 Ws 109/09
- OLG Hamm, 16.04.2009 - 5 Ws 109/09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 3 Ws 1342/04
Strafvollzug: Verletzung der Menschenwürde durch gemeinschaftliche Unterbringung …
Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2009 - 5 Ws 109/09
Das Vollstreckungsgericht ist daher weder an ein freisprechendes noch an ein verurteilendes anderes Erkenntnis gebunden (OLG Düsseldorf MRR 1990, 1133), sondern hat in freier Beweiswürdigung eigenverantwortlich die Grundlage der Prognose festzustellen (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 248, 249) wobei im Hinblick auf die neue Straftat eine Prognose bereits dann ungünstig erscheinen kann, wenn nach Auffassung der Strafvollstreckungskammer die hohe Wahrscheinlichkeit einer zwischenzeitlich begangenen weiteren Tat des Verurteilten besteht (BVerfG, NJW 1994, 378, OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 155, KG, NStZ 2007, 472, 473). - BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 867/99
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Aussetzung der …
Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2009 - 5 Ws 109/09
Darüber hinaus wird vom Richter gefordert, dass er sich selbst ein möglichst umfassendes Bild über die zu beurteilende Person verschafft (BVerfG, NJW 2000, 501). - BVerfG, 14.06.1993 - 2 BvR 157/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Reststrafenaussetzung zur Bewährung
Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2009 - 5 Ws 109/09
Das Vollstreckungsgericht ist daher weder an ein freisprechendes noch an ein verurteilendes anderes Erkenntnis gebunden (OLG Düsseldorf MRR 1990, 1133), sondern hat in freier Beweiswürdigung eigenverantwortlich die Grundlage der Prognose festzustellen (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 248, 249) wobei im Hinblick auf die neue Straftat eine Prognose bereits dann ungünstig erscheinen kann, wenn nach Auffassung der Strafvollstreckungskammer die hohe Wahrscheinlichkeit einer zwischenzeitlich begangenen weiteren Tat des Verurteilten besteht (BVerfG, NJW 1994, 378, OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 155, KG, NStZ 2007, 472, 473). - KG, 06.07.2006 - 5 Ws 273/06
Entscheidung über die Strafrestaussetzung zum Zweidrittelzeitpunkt: Einschränkung …
Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2009 - 5 Ws 109/09
Das Vollstreckungsgericht ist daher weder an ein freisprechendes noch an ein verurteilendes anderes Erkenntnis gebunden (OLG Düsseldorf MRR 1990, 1133), sondern hat in freier Beweiswürdigung eigenverantwortlich die Grundlage der Prognose festzustellen (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 248, 249) wobei im Hinblick auf die neue Straftat eine Prognose bereits dann ungünstig erscheinen kann, wenn nach Auffassung der Strafvollstreckungskammer die hohe Wahrscheinlichkeit einer zwischenzeitlich begangenen weiteren Tat des Verurteilten besteht (BVerfG, NJW 1994, 378, OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 155, KG, NStZ 2007, 472, 473). - OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05
Strafrestaussetzung: Beachtung der Unschuldsvermutung bei der …
Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2009 - 5 Ws 109/09
Das Vollstreckungsgericht ist daher weder an ein freisprechendes noch an ein verurteilendes anderes Erkenntnis gebunden (OLG Düsseldorf MRR 1990, 1133), sondern hat in freier Beweiswürdigung eigenverantwortlich die Grundlage der Prognose festzustellen (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 248, 249) wobei im Hinblick auf die neue Straftat eine Prognose bereits dann ungünstig erscheinen kann, wenn nach Auffassung der Strafvollstreckungskammer die hohe Wahrscheinlichkeit einer zwischenzeitlich begangenen weiteren Tat des Verurteilten besteht (BVerfG, NJW 1994, 378, OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 155, KG, NStZ 2007, 472, 473).
- KG, 07.11.2018 - 5 Ws 167/18
Versagung der Reststrafenaussetzung wegen neuer und nicht rechtskräftig …
Auf der anderen Seite steht allein der Umstand, dass ein Straf- oder Ermittlungsverfahren wegen erheblicher Straftaten anhängig ist, einer günstigen Prognose ebenso wenig zwingend entgegen wie eine neue Verurteilung, wenn die Hintergründe der abgeurteilten Tat nicht bekannt sind (…OLG Bamberg, a.a.O., m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 16. April 2009 - 5 Ws 109/09 - juris Rdn. 9).Rn. 10 Danach kann die anzustellende Prognose entsprechend ihrer relativen Unbestimmtheit - im umgekehrten Fall setzt das Erprobungswagnis ebenso wenig eine Gewissheit künftiger Straffreiheit voraus - bereits ungünstig erscheinen, wenn die "hohe Wahrscheinlichkeit einer zwischenzeitlich begangenen weiteren Tat des Verurteilten" besteht (OLG Hamm, Beschlüsse vom 3. Februar 2010, a.a.O., 16. April 2009, a.a.O., juris Rdrn.
Zur Gewinnung eines umfassenden Bildes von der Person des Verurteilten wird aber regelmäßig die Einsicht in die entsprechende Ermittlungsakte erforderlich sein (OLG Hamm, Beschluss vom 16. April 2009, a.a.O., juris Rdnr. 8, 9).
- KG, 09.12.2020 - 5 Ws 188/20
Berücksichtigung neuer, nicht rechtskräftig festgestellter Straftaten bei der …
Auf der anderen Seite steht allein der Umstand, dass ein Straf- oder Ermittlungsverfahren wegen erheblicher Straftaten anhängig ist, einer günstigen Prognose ebenso wenig zwingend entgegen wie eine neue Verurteilung, wenn die Hintergründe der abgeurteilten Tat nicht bekannt sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16. April 2009 - 5 Ws 109/09 - juris Rn. 9).
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- OLG Hamm, 16.04.2009 - 5 Ws 109/09
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
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Strafvollzug: Verletzung der Menschenwürde durch gemeinschaftliche Unterbringung …
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Das Vollstreckungsgericht ist daher weder an ein freisprechendes noch an ein verurteilendes anderes Erkenntnis gebunden (OLG Düsseldorf MRR 1990, 1133), sondern hat in freier Beweiswürdigung eigenverantwortlich die Grundlage der Prognose festzustellen (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 248, 249) wobei im Hinblick auf die neue Straftat eine Prognose bereits dann ungünstig erscheinen kann, wenn nach Auffassung der Strafvollstreckungskammer die hohe Wahrscheinlichkeit einer zwischenzeitlich begangenen weiteren Tat des Verurteilten besteht (BVerfG, NJW 1994, 378 , OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 155, KG, NStZ 2007, 472, 473). - BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 867/99
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Aussetzung der …
Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2009 - 5 Ws 109/09
Darüber hinaus wird vom Richter gefordert, dass er sich selbst ein möglichst umfassendes Bild über die zu beurteilende Person verschafft (BVerfG, NJW 2000, 501 ). - BVerfG, 14.06.1993 - 2 BvR 157/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Reststrafenaussetzung zur Bewährung
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Das Vollstreckungsgericht ist daher weder an ein freisprechendes noch an ein verurteilendes anderes Erkenntnis gebunden (OLG Düsseldorf MRR 1990, 1133), sondern hat in freier Beweiswürdigung eigenverantwortlich die Grundlage der Prognose festzustellen (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 248, 249) wobei im Hinblick auf die neue Straftat eine Prognose bereits dann ungünstig erscheinen kann, wenn nach Auffassung der Strafvollstreckungskammer die hohe Wahrscheinlichkeit einer zwischenzeitlich begangenen weiteren Tat des Verurteilten besteht (BVerfG, NJW 1994, 378 , OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 155, KG, NStZ 2007, 472, 473). - KG, 06.07.2006 - 5 Ws 273/06
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Das Vollstreckungsgericht ist daher weder an ein freisprechendes noch an ein verurteilendes anderes Erkenntnis gebunden (OLG Düsseldorf MRR 1990, 1133), sondern hat in freier Beweiswürdigung eigenverantwortlich die Grundlage der Prognose festzustellen (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 248, 249) wobei im Hinblick auf die neue Straftat eine Prognose bereits dann ungünstig erscheinen kann, wenn nach Auffassung der Strafvollstreckungskammer die hohe Wahrscheinlichkeit einer zwischenzeitlich begangenen weiteren Tat des Verurteilten besteht (BVerfG, NJW 1994, 378 , OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 155, KG, NStZ 2007, 472, 473). - OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05
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Das Vollstreckungsgericht ist daher weder an ein freisprechendes noch an ein verurteilendes anderes Erkenntnis gebunden (OLG Düsseldorf MRR 1990, 1133), sondern hat in freier Beweiswürdigung eigenverantwortlich die Grundlage der Prognose festzustellen (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 248, 249) wobei im Hinblick auf die neue Straftat eine Prognose bereits dann ungünstig erscheinen kann, wenn nach Auffassung der Strafvollstreckungskammer die hohe Wahrscheinlichkeit einer zwischenzeitlich begangenen weiteren Tat des Verurteilten besteht (BVerfG, NJW 1994, 378 , OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 155, KG, NStZ 2007, 472, 473).
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