Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.03.2021 - 5 Ws 12 - 13/21 Vollz, 5 Ws 12/21 Vollz, 5 Ws 13/21 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,54790
OLG Hamburg, 04.03.2021 - 5 Ws 12 - 13/21 Vollz, 5 Ws 12/21 Vollz, 5 Ws 13/21 Vollz (https://dejure.org/2021,54790)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.03.2021 - 5 Ws 12 - 13/21 Vollz, 5 Ws 12/21 Vollz, 5 Ws 13/21 Vollz (https://dejure.org/2021,54790)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. März 2021 - 5 Ws 12 - 13/21 Vollz, 5 Ws 12/21 Vollz, 5 Ws 13/21 Vollz (https://dejure.org/2021,54790)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,54790) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    § 109 StVollzG, §§ 109 ff StVollzG, § 52 Abs 1 GKG, § 60 GKG
    Antrag auf gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme im Vollzug der Sicherungsverwahrung: Gegenstandswerte bei beantragter Verlegung in den offenen Vollzug und/oder Erweiterung von Vollzugslockerungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Hamburg, 28.07.2022 - 5 Ws 42/22

    Streitwert für Verfahren hinsichtlich Vollzugslockerungen; Viertausend Euro …

    a) Richtet sich der Antrag auf gerichtliche Entscheidung unmittelbar auf Verlegung in den offenen Vollzug, so ist dieses Interesse mit EUR 4.000 zu bemessen (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 15.3.2021 - 5 Ws 17/21 Vollz; Beschluss vom 4.3.2021 - 5 Ws 12-13/21 Vollz).

    d) Bleibt das Antragsbegehren hinter den in a) bis c) genannten Zielen zurück, weil der Antragsteller nicht unmittelbar die Verpflichtung zur Gewährung der jeweiligen Vollzugslockerung begehrt, sondern stattdessen - gleichsam als Vorstufe dazu - nur beantragt, die einschlägigen Abschnitte des Resozialisierungsplans aufzuheben und den Antragsteller unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden, so ist dieses Interesse mit der Hälfte des jeweiligen Werts zu bemessen (Senat, Beschluss vom 4.3.2021 - 5 Ws 12-13/21 Vollz; Beschluss vom 24.1.2022 - 5 Ws 4/22 Vollz; Beschluss vom 1.6.2022 - 5 Ws 33/22 Vollz; Beschluss vom 17.5.2021 - 5 Ws 20/21 Vollz).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamburg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht