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Rechtsprechung
   KG, 28.02.2002 - 5 Ws 127/02, 1 AR 252/02   

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https://dejure.org/2002,57121
KG, 28.02.2002 - 5 Ws 127/02, 1 AR 252/02 (https://dejure.org/2002,57121)
KG, Entscheidung vom 28.02.2002 - 5 Ws 127/02, 1 AR 252/02 (https://dejure.org/2002,57121)
KG, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 5 Ws 127/02, 1 AR 252/02 (https://dejure.org/2002,57121)
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 19.03.2021 - 5 Ws 26/21

    Anordnung der Nachholung der Vollstreckung der Reststrafe

    Rn. 18 b) Die weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen der ordnungsgemäßen Belehrung über die Nachholung der Strafvollstreckung nach § 456a Abs. 2 Satz 4 StPO (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Beschluss vom 19. Oktober 1998 - 2 Ws 267/98 - juris Rn. 20; Senat, Beschlüsse vom 7. Dezember 2015 - 5 Ws 140/15 -, 28. Februar 2002 - 5 Ws 127/02 - juris Rn. 3 und 12. August 1999 - 5 Ws 474/99 - juris Rn. 3) und der freiwilligen Rückkehr auf deutsches Staatsgebiet (…vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, a.a.O., Rn. 21 m.w.N.;… Senat, Beschlüsse vom 7. Dezember 2015 a.a.O. und 4. Juni 2004 - 5 Ws 263/04 - StraFo 2004, 361) sind ebenfalls erfüllt.

    Hierbei hat die Staatsanwaltschaft ihr Ermessen auch dahin auszuüben, ob sie eine solche Anordnung der Nachholung schon mit ihrer Verfügung über das Absehen von der Vollstreckung nach § 456a Abs. 1 StPO verbinden will (…vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, a.a.O., Rn. 23 m.w.N.; Senat, Beschlüsse vom 7. Dezember 2015 a.a.O. und 28. Februar 2002, a.a.O., Rn. 4;.

    Kehrt der ausgewiesene Verurteilte freiwillig zurück, unterwirft er sich wieder der Rechts- und Sozialordnung der Bundesrepublik Deutschland und muss mit anderen abgeurteilten Straftätern in einer vergleichbaren Situation gleichgestellt werden, und zwar auch bezüglich des nicht verbüßten Teils der Strafe (vgl. OLG München…, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 1 Ws 915/13 - juris Rn. 58;… Senat, Beschlüsse vom 1. April 2020, a.a.O., und 7. Dezember 2015, a.a.O.; KG, Beschluss vom 28. Februar 2002, a.a.O., Rn. 5).

    Von einer entsprechenden Anordnung ist daher lediglich abzusehen, wenn die erneute Inhaftierung des Verurteilten gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer nachhaltigen Strafvollstreckung unangebracht ist (vgl. KG, Beschluss vom 28. Februar 2002, a.a.O., Rn. 6; Senat…, Beschluss vom 12. August 1999, a.a.O., Rn. 9).

  • KG, 19.03.2021 - 5 Ws 27/21

    Anordnung der Nachholung der Vollstreckung der Reststrafe

    Rn. 18 b) Die weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen der ordnungsgemäßen Belehrung über die Nachholung der Strafvollstreckung nach § 456a Abs. 2 Satz 4 StPO (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Beschluss vom 19. Oktober 1998 - 2 Ws 267/98 - juris Rn. 20; Senat, Beschlüsse vom 7. Dezember 2015 - 5 Ws 140/15 -, 28. Februar 2002 - 5 Ws 127/02 - juris Rn. 3 und 12. August 1999 - 5 Ws 474/99 - juris Rn. 3) und der freiwilligen Rückkehr auf deutsches Staatsgebiet (…vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, a.a.O., Rn. 21 m.w.N.;… Senat, Beschlüsse vom 7. Dezember 2015 a.a.O. und 4. Juni 2004 - 5 Ws 263/04 - StraFo 2004, 361) sind ebenfalls erfüllt.

    Hierbei hat die Staatsanwaltschaft ihr Ermessen auch dahin auszuüben, ob sie eine solche Anordnung der Nachholung schon mit ihrer Verfügung über das Absehen von der Vollstreckung nach § 456a Abs. 1 StPO verbinden will (…vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, a.a.O., Rn. 23 m.w.N.; Senat, Beschlüsse vom 7. Dezember 2015 a.a.O. und 28. Februar 2002, a.a.O., Rn. 4;.

    Kehrt der ausgewiesene Verurteilte freiwillig zurück, unterwirft er sich wieder der Rechts- und Sozialordnung der Bundesrepublik Deutschland und muss mit anderen abgeurteilten Straftätern in einer vergleichbaren Situation gleichgestellt werden, und zwar auch bezüglich des nicht verbüßten Teils der Strafe (vgl. OLG München…, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 1 Ws 915/13 - juris Rn. 58;… Senat, Beschlüsse vom 1. April 2020, a.a.O., und 7. Dezember 2015, a.a.O.; KG, Beschluss vom 28. Februar 2002, a.a.O., Rn. 5).

    Von einer entsprechenden Anordnung ist daher lediglich abzusehen, wenn die erneute Inhaftierung des Verurteilten gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer nachhaltigen Strafvollstreckung unangebracht ist (vgl. KG, Beschluss vom 28. Februar 2002, a.a.O., Rn. 6; Senat…, Beschluss vom 12. August 1999, a.a.O., Rn. 9).

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