Rechtsprechung
| KG, 28.02.2000 - 5 Ws 137/00, 1 AR 201/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- KG, 03.02.2022 - 2 Ws 12/22
Exequaturverfahren: Anrechnung von Auslandshaft und Pflichtverteidigerbestellung
Da dem Beschwerdeführer hier bereits bei Zustellung des Beschlusses bekannt war, dass es aufgrund der verhängten Quarantäne - und damit aus nicht von der Vollzugsanstalt zu verantwortenden Gründen - gänzlich ungewiss war, wann eine Vorführung zum Urkundsbeamten wieder möglich sein würde, hätte er die sofortige Beschwerde zur Fristwahrung vorliegend schriftlich einlegen müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Februar 2000 - 5 Ws 137/00 -, juris; OLG Karlsruhe Justiz 2003, 490).
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