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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.05.2017 - III-5 Ws 152/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,52034
OLG Hamm, 16.05.2017 - III-5 Ws 152/17 (https://dejure.org/2017,52034)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.05.2017 - III-5 Ws 152/17 (https://dejure.org/2017,52034)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Mai 2017 - III-5 Ws 152/17 (https://dejure.org/2017,52034)
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 31.01.2019 - 5 Ws 149/18

    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme im …

    Die Sache ist - auch wenn der Senat keine endgültige Sachentscheidung treffen kann - im Sinne des § 119 Abs. 4 Satz 2 StVollzG spruchreif (vgl. KG, Beschluss vom 29. Juni 2018 - 2 Ws 204/17 Vollz - Senat, Beschlüsse vom 22. Januar 2019 - 5 Ws 152/17 Vollz -, 10. Oktober 2014, a.a.O. - jeweils m.w.N.).

    Da die Klinik im Rahmen ihrer Abwägung weitere Erwägungen anzustellen haben wird (vgl. oben 1. b]), hebt der Senat die angefochtene Entscheidung auf und verpflichtet das Krankenhaus des Maßregelvollzugs, die Beschwerdeführerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu bescheiden (§ 115 Abs. 4 Satz 2 StVollzG; vgl. KG…, Beschluss vom 29. Juni 2018, a.a.O. - m.w.N.; StV 2007, 309; Senat, Beschluss vom 22. Januar 2019, a.a.O. - m.w.N.).

  • KG, 11.03.2025 - 2 Ws 2/25

    Maßregelvollzug in Berlin: Einbringung von Gegenständen der …

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Gegenstände der Unterhaltungselektronik im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 2 SVVollzG Bln, zu denen auch das verfahrensgegenständliche elektronische Audioequipment zählt, in den Wohnbereich eines Sicherungsverwahrten nach Maßgabe des § 53 Satz 2 SVVollzG Bln eingebracht werden dürfen, hat sich das Kammergericht, insbesondere gegenüber dem Beschwerdeführer, mehrfach geäußert (Senat, Beschlüsse vom 27. August 2024 - 2 Ws 121/24 Vollz - und vom 25. Oktober 2024 - 2 Ws 124/24 Vollz - KG, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 5 Ws 152/17 Vollz -).

    Dabei kann sich eine Unübersichtlichkeit des Zimmers aus der Beschaffenheit, der Größe als auch der Häufung der eingebrachten Gegenstände ergeben (vgl. KG, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 5 Ws 152/17 Vollz - mwN).

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