Rechtsprechung
| KG, 12.05.2004 - 5 Ws 154/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
StPO § 454 Abs. 2 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 454 Abs. 2 Nr. 2
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einholung eines Sachverständigengutachtens zur weiteren Sachaufklärung; Aussetzung der weiteren Vollstreckung zur Bewährung; Einschätzung der von einem Verurteilten ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit; Einschätzung des zukünftigen Legalverhaltens; Schaffung ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281/00
Pflicht zur Begutachtung nach § 454 StPO
Auszug aus KG, 12.05.2004 - 5 Ws 154/04
Ohne Gutachten darf die Strafaussetzung demnach nur abgelehnt werden, wenn sie nach den gesamten Umständen offensichtlich nicht verantwortet werden kann (vgl. BGH NJW 2000, 1663, 1664 = StV 2000, 263, 264; OLG Köln StV 2001, 30, 31; OLG Celle NStZ-RR 1999, 179; std.Die Einholung hat die Strafvollstreckungskammer zu veranlassen, an die die Sache zu diesem Zweck zurückzuverweisen ist (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2000, 317;… Meyer-Goßner, § 454 Rdn. 47).
- BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99
Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom …
Auszug aus KG, 12.05.2004 - 5 Ws 154/04
Liegt eine Aussetzung dagegen nicht fern, so gebietet die auch vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobene Verpflichtung des Vollstreckungsgerichts, sich ein umfassendes Bild von dem Verurteilten zu verschaffen (vgl. BVerfG NStZ 2000, 109 m. Anm. Kröber NStZ 2000, 613), die Einschaltung eines Sachverständigen. - BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91
Aussetzung des Strafrestes; Mündliche Anhörung vor Entscheidung über Aussetzung; …
Auszug aus KG, 12.05.2004 - 5 Ws 154/04
Ohne Gutachten darf die Strafaussetzung demnach nur abgelehnt werden, wenn sie nach den gesamten Umständen offensichtlich nicht verantwortet werden kann (vgl. BGH NJW 2000, 1663, 1664 = StV 2000, 263, 264; OLG Köln StV 2001, 30, 31; OLG Celle NStZ-RR 1999, 179; std. - OLG Celle, 29.07.1998 - 2 Ws 201/98
Auszug aus KG, 12.05.2004 - 5 Ws 154/04
Ohne Gutachten darf die Strafaussetzung demnach nur abgelehnt werden, wenn sie nach den gesamten Umständen offensichtlich nicht verantwortet werden kann (vgl. BGH NJW 2000, 1663, 1664 = StV 2000, 263, 264; OLG Köln StV 2001, 30, 31; OLG Celle NStZ-RR 1999, 179; std.
- KG, 26.05.2021 - 5 Ws 88/21
Strafrestaussetzung bei Erstverbüßer: Notwendigkeit eines Prognosegutachtens zum …
Die Verneinung eines solchen "Erwägens" kann regelmäßig nur dann in Betracht kommen, wenn die Möglichkeit der Aussetzung der Vollstreckung völlig fernliegend und als ernsthafte Alternative zur Fortdauer der Strafhaft von vornherein ausgeschlossen erscheint (vgl. BGH NJW 2000, 1663, 1664; OLG Köln, Beschluss vom 8. Juni 2000 - 2 Ws 281-282/00 -, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2016, 189, 190; KG, Beschlüsse vom 20. November 2008 - 2 Ws 577-578/08 - und 24. Juli 2008 - 2 Ws 315/08 - Senat, Beschlüsse vom 12. Mai 2004 - 5 Ws 154/04 - und 4. Juni 2003 - 5 Ws 230/03 - std.
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