Rechtsprechung
| KG, 05.05.1997 - 5 Ws 234/97, 1 AR 464/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 01.02.2016 - 3 Ws (B) 29/16
Ausübung des Hausrechts in einer Wohngemeinschaft
Unwirksam ist die Rücknahme eines Rechtsmittels auch, wenn der Angeklagte durch objektiv unrichtige oder irreführende Auskünfte des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft in einen für seine Erklärung ursächlichen Rechtsirrtum versetzt (vgl. KG, Beschlüsse vom 1. April 2015 - 4/2 Ws 223/14 REHA - und vom 5. Mai 1997 - 5 Ws 234/97 -) oder wenn sie durch Drohung bzw. durch Täuschung veranlasst worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2001 - 5 StR 53/01 [[...]]), wobei der dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft anzulastende Sachverhalt allerdings mit Sicherheit feststehen muss und der Grundsatz "in dubio pro reo" nicht gilt (vgl. KG, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 3 Ws (B) 92/07 -). - KG, 12.02.2016 - 3 Ws 77/16
Strafverfahren: Wirksamkeit der Rücknahme eines Rechtsmittels
Unwirksam ist die Rücknahme eines Rechtsmittels auch, wenn der Angeklagte durch objektiv unrichtige oder irreführende Auskünfte des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft in einen für seine Erklärung ursächlichen Rechtsirrtum versetzt (vgl. KG, Beschlüsse vom 1. April 2015 - 4/2 Ws 223/14 REHA - und vom 5. Mai 1997 - 5 Ws 234/97 -) oder wenn sie durch Drohung bzw. durch Täuschung veranlasst worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2001 - 5 StR 53/01 [juris]), wobei der dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft anzulastende Sachverhalt allerdings mit Sicherheit feststehen muss und der Grundsatz "in dubio pro reo" nicht gilt (vgl. KG, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 3 Ws (B) 92/07 -).
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