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| KG, 09.05.1997 - 5 Ws 252/97, 1 AR 972/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 13.07.2021 - 5 Ws 146/21
Voraussetzungen der Reststrafenaussetzung; Entscheidungszersplitterung in der …
Diese Umstände belegen eine erhöhte Gefährlichkeit des Beschwerdegegners, zumal die Taten nicht nur lebensphasischen, situativen Faktoren entsprangen, sondern vor allem Ausdruck erheblicher Persönlichkeitsdefizite sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Januar 2018 - 5 Ws 247-248/17 - und 9. Mai 1997 - 5 Ws 252/97 -, juris Rn. 3). - KG, 04.10.2001 - 5 Ws 648/01 Eine besondere Gefährlichkeit in dem vorstehend genannten Sinne ist auch für solche Täterkreise anerkannt, die sich, wie auch der Verurteilte im sog. Rotlichtmilieu, in Bereichen der organisierten Kriminalität bewegt und bestimmte milieutypische Straftaten aus reinem Gewinnstreben begangen haben (vgl. KG, Beschluss vom 9. Mai 1997- 5 Ws 252/97 -).
- KG, 22.06.2000 - 5 Ws 370/00 Auf ihn kann nicht zurückgegriffen werden, wenn besondere Umstände entgegenstehen (std. Rechtspr.; vgl. Beschluß vom 9. Mai 1997 - 5 Ws 252/97 -).
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