Rechtsprechung
| KG, 20.07.2021 - 5 Ws 29/21 Vollz |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Aufhebung eines Behandlungs- und Eingliederungsplans wegen Versagung sämtlicher Lockerungsmaßnahmen
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Verfahrensgang
- LG Berlin, 14.01.2021 - 583 StVK 199/20
- KG, 20.07.2021 - 5 Ws 29/21 Voll
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- KG, 22.08.2012 - 4 Ws 87/12
Zur gerichtlichen Überprüfung von Entscheidungen über Lockerungen im …
Auszug aus KG, 20.07.2021 - 5 Ws 29/21
Rn. 9 aa) Es ist obergerichtlich geklärt, dass bei der Frage der Gewährung von Lockerungen das sich vom Strafvollzug grundlegend unterscheidende Wesen des Maßregelvollzugs zu beachten ist (vgl. z. B. KG, Beschluss vom 22. August 2012 - 4 Ws 87/12 - [zu den §§ 28 ff. PsychKG Bln a. F.];… Senat, Beschlüsse vom 14. Februar 2018 und 16. August 2017, jeweils a. a. O.).Rn. 15 ee) Die obergerichtliche Rechtsprechung hat ferner bereits festgestellt, dass für die Überprüfung der Versagung einer Lockerungsentscheidung nicht der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, sondern der Zeitpunkt der letzten zur Überprüfung gestellten Verwaltungsentscheidung maßgeblich ist (vgl. KG, Beschluss vom 22. August 2012, a. a. O., m. w. Nachw.;… Senat, Beschlüsse vom 14. Februar 2018 und 16. August 2017, jeweils a. a. O.).
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus KG, 20.07.2021 - 5 Ws 29/21
Damit tragen Lockerungen auch der verfassungsrechtlichen Forderung Rechnung, den auf unbestimmte Zeit Untergebrachten lebenstüchtig zu erhalten und schädlichen Auswirkungen des Vollzugs, insbesondere auch deformierenden Persönlichkeitsveränderungen, entgegen zu wirken (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, juris Rdnr. 13 ff. m. w. Nachw., Urteil vom 21. Juni 1977 - 1 BvL 14/76 -, juris Rdnr. 177 [BVerfGE 45, 187 ff.] [zum Vollzug bei lebenslanger Freiheitsstrafe]; VerfGH Bln…, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 151/12 -, juris Rdnr. 18;… Senat, jeweils a. a. O.). - BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollzugsplanung im Strafvollzug …
Auszug aus KG, 20.07.2021 - 5 Ws 29/21
Rn. 18 aa) Es ist für den Bereich des Strafvollzugs höchstrichterlich und obergerichtlich entschieden, dass es im Hinblick auf die Aufgabe des Vollzugs- und Eingliederungsplans und seiner Fortschreibungen als Orientierungsrahmen (ständ. Rspr., vgl. z. B. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. September 2013 - 2 BvR 1582/13 -, juris Rdnr. 4, und stattgebender Kammerbeschluss vom 25. September 2006 - 2 BvR 2132/05 -, juris Rdnr. 16; OLG Hamm…, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - III-1 Vollz [Ws] 281/16 -, juris Rdnr. 13; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 21. November 2011 - 2 Ws 151/11 -, juris Rdnr. 10; Senat, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 5 Ws 113/19 Vollz - jeweils m. w. Nachw.) im Sinne eines "Fahrplans für den Vollzugsablauf" (Abgeordnetenhaus von Berlin Drs. 17/2442 S. 197 zu § 9 StVollzG Bln) geboten ist, eine möglichst umfassende Entscheidungsgrundlage, sowohl betreffend die tatsächlichen Umstände als auch die persönliche Einschätzung durch die an der Vollzugsplanung maßgeblich Beteiligten, zu schaffen (…vgl. Senat, a. a. O., m. w. Nachw.).
- BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 865/11
Maßregelvollzug; Resozialisierung; Vollzugslockerungen; Ausführung; Fluchtgefahr; …
Auszug aus KG, 20.07.2021 - 5 Ws 29/21
Damit tragen Lockerungen auch der verfassungsrechtlichen Forderung Rechnung, den auf unbestimmte Zeit Untergebrachten lebenstüchtig zu erhalten und schädlichen Auswirkungen des Vollzugs, insbesondere auch deformierenden Persönlichkeitsveränderungen, entgegen zu wirken (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, juris Rdnr. 13 ff. m. w. Nachw., Urteil vom 21. Juni 1977 - 1 BvL 14/76 -, juris Rdnr. 177 [BVerfGE 45, 187 ff.] [zum Vollzug bei lebenslanger Freiheitsstrafe]; VerfGH Bln…, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 151/12 -, juris Rdnr. 18;… Senat, jeweils a. a. O.). - BVerfG, 25.09.2013 - 2 BvR 1582/13
Strafvollzug (Resozialisierung; Lockerungen; Beschleunigungsgrundsatz; …
Auszug aus KG, 20.07.2021 - 5 Ws 29/21
Rn. 18 aa) Es ist für den Bereich des Strafvollzugs höchstrichterlich und obergerichtlich entschieden, dass es im Hinblick auf die Aufgabe des Vollzugs- und Eingliederungsplans und seiner Fortschreibungen als Orientierungsrahmen (ständ. Rspr., vgl. z. B. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. September 2013 - 2 BvR 1582/13 -, juris Rdnr. 4, und stattgebender Kammerbeschluss vom 25. September 2006 - 2 BvR 2132/05 -, juris Rdnr. 16; OLG Hamm…, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - III-1 Vollz [Ws] 281/16 -, juris Rdnr. 13; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 21. November 2011 - 2 Ws 151/11 -, juris Rdnr. 10; Senat, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 5 Ws 113/19 Vollz - jeweils m. w. Nachw.) im Sinne eines "Fahrplans für den Vollzugsablauf" (Abgeordnetenhaus von Berlin Drs. 17/2442 S. 197 zu § 9 StVollzG Bln) geboten ist, eine möglichst umfassende Entscheidungsgrundlage, sowohl betreffend die tatsächlichen Umstände als auch die persönliche Einschätzung durch die an der Vollzugsplanung maßgeblich Beteiligten, zu schaffen (…vgl. Senat, a. a. O., m. w. Nachw.). - OLG Hamm, 06.10.2016 - 1 Vollz (Ws) 281/16
Maßregelvollzug, Therapie- und Eingliederungsplan, Behandlungsplan
Auszug aus KG, 20.07.2021 - 5 Ws 29/21
Rn. 18 aa) Es ist für den Bereich des Strafvollzugs höchstrichterlich und obergerichtlich entschieden, dass es im Hinblick auf die Aufgabe des Vollzugs- und Eingliederungsplans und seiner Fortschreibungen als Orientierungsrahmen (…ständ. Rspr., vgl. z. B. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. September 2013 - 2 BvR 1582/13 -, juris Rdnr. 4, und stattgebender Kammerbeschluss vom 25. September 2006 - 2 BvR 2132/05 -, juris Rdnr. 16; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - III-1 Vollz [Ws] 281/16 -, juris Rdnr. 13; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 21. November 2011 - 2 Ws 151/11 -, juris Rdnr. 10; Senat, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 5 Ws 113/19 Vollz - jeweils m. w. Nachw.) im Sinne eines "Fahrplans für den Vollzugsablauf" (Abgeordnetenhaus von Berlin Drs. 17/2442 S. 197 zu § 9 StVollzG Bln) geboten ist, eine möglichst umfassende Entscheidungsgrundlage, sowohl betreffend die tatsächlichen Umstände als auch die persönliche Einschätzung durch die an der Vollzugsplanung maßgeblich Beteiligten, zu schaffen (…vgl. Senat, a. a. O., m. w. Nachw.). - KG, 16.06.2017 - 2 Ws 255/16
Anwendbares Vollzugsrecht bei Sicherungsverwahrten
Auszug aus KG, 20.07.2021 - 5 Ws 29/21
Die gerichtliche Überprüfung hat sich demnach darauf zu beschränken, ob die Vollzugsbehörde von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, den Gewährungstatbestand rechtlich richtig ausgelegt hat und zu einer vertretbaren Beurteilung der untergebrachten Person gelangt ist (vgl. KG, Beschluss vom 16. Juni 2017 - 2 Ws 255/16 Vollz - Senat…, Beschluss vom 14. Februar 2018, a. a. O.). - KG, 19.05.2020 - 5 Ws 113/19
Verschwiegenheitspflichten der Psychotherapeuten einer Psychotherapeutischen …
Auszug aus KG, 20.07.2021 - 5 Ws 29/21
Rn. 18 aa) Es ist für den Bereich des Strafvollzugs höchstrichterlich und obergerichtlich entschieden, dass es im Hinblick auf die Aufgabe des Vollzugs- und Eingliederungsplans und seiner Fortschreibungen als Orientierungsrahmen (…ständ. Rspr., vgl. z. B. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. September 2013 - 2 BvR 1582/13 -, juris Rdnr. 4, und stattgebender Kammerbeschluss vom 25. September 2006 - 2 BvR 2132/05 -, juris Rdnr. 16; OLG Hamm…, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - III-1 Vollz [Ws] 281/16 -, juris Rdnr. 13; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 21. November 2011 - 2 Ws 151/11 -, juris Rdnr. 10; Senat, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 5 Ws 113/19 Vollz - jeweils m. w. Nachw.) im Sinne eines "Fahrplans für den Vollzugsablauf" (Abgeordnetenhaus von Berlin Drs. 17/2442 S. 197 zu § 9 StVollzG Bln) geboten ist, eine möglichst umfassende Entscheidungsgrundlage, sowohl betreffend die tatsächlichen Umstände als auch die persönliche Einschätzung durch die an der Vollzugsplanung maßgeblich Beteiligten, zu schaffen (…vgl. Senat, a. a. O., m. w. Nachw.). - OLG Karlsruhe, 21.11.2011 - 2 Ws 151/11
Maßregelvollzug: Anspruch auf Erstellung und Fortschreibung eines Vollzugsplans
Auszug aus KG, 20.07.2021 - 5 Ws 29/21
Rn. 18 aa) Es ist für den Bereich des Strafvollzugs höchstrichterlich und obergerichtlich entschieden, dass es im Hinblick auf die Aufgabe des Vollzugs- und Eingliederungsplans und seiner Fortschreibungen als Orientierungsrahmen (…ständ. Rspr., vgl. z. B. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. September 2013 - 2 BvR 1582/13 -, juris Rdnr. 4, und stattgebender Kammerbeschluss vom 25. September 2006 - 2 BvR 2132/05 -, juris Rdnr. 16; OLG Hamm…, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - III-1 Vollz [Ws] 281/16 -, juris Rdnr. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. November 2011 - 2 Ws 151/11 -, juris Rdnr. 10; Senat, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 5 Ws 113/19 Vollz - jeweils m. w. Nachw.) im Sinne eines "Fahrplans für den Vollzugsablauf" (Abgeordnetenhaus von Berlin Drs. 17/2442 S. 197 zu § 9 StVollzG Bln) geboten ist, eine möglichst umfassende Entscheidungsgrundlage, sowohl betreffend die tatsächlichen Umstände als auch die persönliche Einschätzung durch die an der Vollzugsplanung maßgeblich Beteiligten, zu schaffen (…vgl. Senat, a. a. O., m. w. Nachw.). - KG, 08.10.1998 - 5 Ws 558/98
Maßregel der Besserung und Sicherung: Beendigung der Unterbringung in einer …
Auszug aus KG, 20.07.2021 - 5 Ws 29/21
Der Senat hat bereits entschieden, dass im Vollzug einer Maßregel der Besserung und Sicherung dem Behandlungsplan, seiner Erörterung und seiner Fortschreibung wesentliche Bedeutung zukommt; denn durch den Behandlungsplan sollen der Untergebrachte zur Mitarbeit motiviert und seine Verantwortung unterstützt werden (vgl. Beschluss vom 8. Oktober 1998 - 5 Ws 558/98 -, juris Rdnr. 10 [zu § 30 Abs. 1 Satz 3 und 4 PsychKG Bln a. F.];… ähnlich OLG Karlsruhe, a. a. O.).
- KG, 13.02.2024 - 9 W 42/23
Bewilligung des Antrag des Angeklagten auf ratenfreie Prozesskostenhilfe unter …
Die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde des Antragsgegners blieb ohne Erfolg (Kammergericht, Beschluss vom 20. Juli 2021 - 5 Ws 29/21 Vollz -, Ast3_BHP_10_21 sowie veröffentlicht bei juris).Dieser Maßstab der gerichtlichen Überprüfung gilt für das gerichtliche Nachprüfungsverfahren nach den §§ 109 ff. StVollzG (siehe auch: KG, Beschluss vom 20. Juli 2021 - 5 Ws 29/21 -, Anlage Ast3_BHP_10_21, Seite 8 m.w.N.) und, da der Sekundärrechtsschutz nicht weiterreichen kann als der primär eröffnete Rechtsschutz, für die im Amtshaftungsprozess zu beurteilende Amtspflichtwidrigkeit der Ausübung des Beurteilungsspielraums gleichermaßen.
Dies ist bereits von den Gerichten im gerichtlichen Überprüfungsverfahren nach § 43 Absatz 5 PsychKG i.V.m. § 109 StVollzG mit Beschluss vom 14. Januar 2021 - 5 Ws 29/21 Vollzg - (Anlage Ast3_BHP_10_21) rechtskräftig und für den Senat rechtsverbindlich festgestellt worden.
- KG, 10.07.2024 - 5 Ws 128/23
Berücksichtigung von Personalknappheit bei der Umsetzung bewilligter Lockerungen …
Es ist auch entschieden, welche Anforderungen an die Entscheidung über die Rücknahme von Freiheitseinschränkungen (Lockerungen) als Behandlungsmaßnahme des Maßregelvollzugs im Behandlungs- und Eingliederungsplan zu stellen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Juli 2021 - 5 Ws 29/21 Vollz -, juris Rn. 17 ff.).Rn. 14 Bei der Frage der Gewährung von Lockerungen ist das sich vom Strafvollzug grundlegend unterscheidende Wesen des Maßregelvollzugs zu beachten (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. Februar 2018 und 16. August 2017, jew. a. a. O., Beschluss vom 20. Juli 2021, a. a. O., juris Rn. 9, jew. m. w. Nachw.).
Rn. 23 Diese Grundsätze gelten - unter Berücksichtigung seiner Besonderheiten - auch im Maßregelvollzug, der - insoweit nicht anders als der Strafvollzug - insbesondere auch auf das verfassungsrechtlich vorgegebene und im Land Berlin einfachgesetzlich in § 42 Abs. 2 PsychKG Bln niedergelegte Ziel der sozialen Wiedereingliederung ausgerichtet ist (…vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, juris Rn. 15, m. w. Nachw.; Senat, Beschluss vom 20. Juli 2021, a. a. O., juris Rn. 21) und dem die Lockerungsmaßnahmen in erster Linie dienen sollen (…vgl. dazu ausführlich Senat, a. a. O., juris Rn. 9 ff, …sowie Beschlüsse vom 14. Februar 2018 und 16. August 2017, jew. a. a. O, jew. m. w. Nachw.).
- BayObLG, 29.07.2024 - 203 StObWs 273/24
Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, Rechtsbeschwerdeverfahren, …
Die Strafvollstreckungskammer ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Vollzugsbehörde von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, alle entscheidungsrelevanten Umstände berücksichtigt, die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums eingehalten und die richtigen Wertmaßstäbe angewendet hat (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 19. März 2024 - 203 StObWs 97/24 -, juris Rn. 5, …und vom 3. Juli 2023 - 203 StObWs 225/23 -, juris Rn. 19; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 14. Mai 2024 - 2 Ws 84/24 -, juris Rn. 10; KG Berlin, Beschluss vom 20. Juli 2021 - 5 Ws 29/21 Vollz -, juris Rn. 14;… Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz 7. Aufl., 12. Kapitel Rechtsbehelfe § 115 Rn. 23;… Arloth/Krä a.a.O. § 115 Rn. 16 m.w.N.;… Bachmann in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel/Baierl, Strafvollzugsgesetze, 13. Aufl., Kap. P II § 115 Rn. 87, 88;… Spaniol a.a.O. § 115 StVollzG Rn. 28, 31;… Euler in BeckOK Strafvollzug Bund 25. Ed. § 115 Rn. 20). - KG, 22.11.2023 - 5 Ws 219/23
Erledigung einer Unterbringung in Entziehungsanstalt bei erfolgreicher …
Die Erwägung des Krankenhauses des Maßregelvollzugs, erst nach einem Freiheitsentzug von regelmäßig mindestens zehn Jahren sei eine Lockerungserprobung wegen des in Anbetracht der verbleibenden Reststrafe anderenfalls zu hohen (statistischen) Fluchtrisikos zu verantworten, verkennt, dass über die Frage der Wiedergewährung von Freiheitsrechten gemäß §§ 69, 70 PsychKG Bln nicht pauschal geurteilt werden kann, sondern in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Aspekte der untergebrachten Person die für oder gegen eine etwaige Missbrauchs- oder Fluchtgefahr sprechen, entschieden werden muss (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Juli 2021 - 5 Ws 29/21 Vollz -, juris Rn. 11 ff.).
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