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| KG, 03.06.1997 - 5 Ws 328/97, 1 AR 632/97 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 473 Abs. 4
Rechtsmittelerfolg bei Herabsetzung der Geldstrafe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.04.1997 - 149 PLs 842/96
- KG, 03.06.1997 - 5 Ws 328/97, 1 AR 632/97
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 12.12.1997 - 4 Ws 271/97
Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf den Schuldspruch bezüglich …
Nur in diesem Fall liegt eine "Unbilligkeit" bei uneingeschränkter Anwendung des Grundsatzes des § 473 Abs. 1 Satz l StPO vor (st. Rechtsprechung des Kammergerichts; vgl. etwa Beschlüsse vom 3. Juni 1997 - 5 Ws 328/97 -, 6. September 1978 - 4 Ws 266/78 - und 8. Januar 1975 - 1 Ws 6/75 - vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner § 473 Rdn. 26 m.w.N.). - KG, 30.03.1999 - 4 Ws 82/99
Begriff des Teilerfolgs im Sinne von § 473 Abs. 4 StPO
Nur in diesem Fall liegt eine "Unbilligkeit" bei uneingeschränkter Anwendung des Grundsatzes des § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO vor (st. Rechtsprechung des Kammergerichts; vgl. etwa Beschlüsse vom 12. Dezember 1997 - 4 Ws 271/97 -, 3. Juni 1997 - 5 Ws 328/97 - und 8. Januar 1975 - 1 Ws 6/75 - vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl., Rdn. 26 m.w.N.).
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