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| KG, 12.02.2002 - 5 Ws 468/01, 1 AR 912/01 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71
Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der …
Auszug aus KG, 12.02.2002 - 5 Ws 468/01
Erheblich im Sinne dieser Bestimmung sind Straftaten, die einen hohen Schweregrad aufweisen und den Rechtsfrieden in besonders schwerwiegender Weise zu stören geeignet sind (vgl. BGHSt 24, 153, 154; BGH StV 1983, 503; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl., § 66 Rdn. 20 bis 22 m. weit.Nicht abschließend, sondern nur als beispielhafte Hervorhebung hierfür (vgl. BGHSt 24, 153, 155) nennt das Gesetz die schwere seelische oder körperliche Schädigung der Opfer und die Anrichtung schweren wirtschaftlichen Schadens.
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus KG, 12.02.2002 - 5 Ws 468/01
In gleichem Maße steigen die Anforderungen, die bei der Entscheidung über die Fortdauer des Freiheitsentzuges an die Prognose gestellt werden müssen (vgl. BVerfGE 70, 297, 315; BVerfG NJW 1995, 3048). - BVerfG, 06.04.1995 - 2 BvR 1087/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über Fortdauer der …
Auszug aus KG, 12.02.2002 - 5 Ws 468/01
In gleichem Maße steigen die Anforderungen, die bei der Entscheidung über die Fortdauer des Freiheitsentzuges an die Prognose gestellt werden müssen (vgl. BVerfGE 70, 297, 315; BVerfG NJW 1995, 3048). - BGH, 12.07.1988 - 1 StR 280/88
Vorliegen von "erheblichen Straftaten" im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB …
Auszug aus KG, 12.02.2002 - 5 Ws 468/01
Zudem ist bei der Einschätzung der Erheblichkeit im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB auch die Häufigkeit der begangenen und zu erwartenden Straftaten sowie eine besonders hohe Rückfallgeschwindigkeit zu berücksichtigen (vgl. BGH NStZ 1988, 496) Nimmt man diesen hier besonders gravierenden Gesichtspunkt hinzu, so kann bei dem Beschwerdeführer ein Hang zur Begehung erheblicher Straftaten und seine darauf beruhende Gefährlichkeit für die Allgemeinheit noch nicht verneint werden. - BGH, 02.08.1983 - 5 StR 137/83
Voraussetzungen einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Zusammenhang …
Auszug aus KG, 12.02.2002 - 5 Ws 468/01
Erheblich im Sinne dieser Bestimmung sind Straftaten, die einen hohen Schweregrad aufweisen und den Rechtsfrieden in besonders schwerwiegender Weise zu stören geeignet sind (vgl. BGHSt 24, 153, 154; BGH StV 1983, 503; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl., § 66 Rdn. 20 bis 22 m. weit.
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