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   KG, 12.08.1999 - 5 Ws 474/99, 1 AR 955/99   

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https://dejure.org/1999,49933
KG, 12.08.1999 - 5 Ws 474/99, 1 AR 955/99 (https://dejure.org/1999,49933)
KG, Entscheidung vom 12.08.1999 - 5 Ws 474/99, 1 AR 955/99 (https://dejure.org/1999,49933)
KG, Entscheidung vom 12. August 1999 - 5 Ws 474/99, 1 AR 955/99 (https://dejure.org/1999,49933)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Braunschweig, 16.06.2005 - 50 StVK 497/05

    Abschiebung; Ausländerbehörde; ausländischer Verurteilter; Ausweisung; …

    Rn. 10 1. Zunächst ist die Belehrung nach § 456 a Abs. 2 S. 4 StPO, die Zulässigkeitsvoraussetzung für die Nachholung der Strafvollstreckung ist (Kammergericht, Beschluss vom 12.08.1999, 1 AR 955/99 - 5 Ws 474/99) am 16.04.2003 erfolgt.

    Rn. 13 Die Vollstreckungsanordnung nach § 456 a Abs. 2 StPO ist eine Ermessensentscheidung (Kammergericht, Beschluss vom 12.08.1999, - 1 AR 955/99 - 5 Ws 474/99).

    Da die Vollstreckungsbehörde grundsätzlich zur Vollstreckung eines rechtskräftigen Urteils verpflichtet ist, verlangt das pflichtgemäße Ermessen, die Nachholung der Vollstreckung nur zu unterlassen, wenn die erneute Inhaftierung des Verurteilten gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer nachhaltigen Vollstreckung unangebracht ist (Kammergericht, Beschluss vom 12.08.1999 - 1 AR 955/99 - 5 Ws 474/99).

    Insoweit hätte es dem Antragsteller selbst oblegen, sich gegebenenfalls vor Wiedereinreise in das Bundesgebiet bei der zuständigen Strafvollstreckungsbehörde danach zu erkundigen, ob mit dem Beitritt Polens zur EU die angedrohte Nachholung der Strafvollstreckung bei Wiedereinreise ausgeschlossen ist (zum vergleichbaren Fall der behaupteten Auskunft einer Deutschen Botschaft siehe Kammergericht, Beschluss vom 12.08.1999, - 1 AR 955/99 - 5 Ws 474/99).

  • KG, 19.03.2021 - 5 Ws 26/21

    Anordnung der Nachholung der Vollstreckung der Reststrafe

    Rn. 18 b) Die weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen der ordnungsgemäßen Belehrung über die Nachholung der Strafvollstreckung nach § 456a Abs. 2 Satz 4 StPO (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Beschluss vom 19. Oktober 1998 - 2 Ws 267/98 - juris Rn. 20; Senat, Beschlüsse vom 7. Dezember 2015 - 5 Ws 140/15 -, 28. Februar 2002 - 5 Ws 127/02 - juris Rn. 3 und 12. August 1999 - 5 Ws 474/99 - juris Rn. 3) und der freiwilligen Rückkehr auf deutsches Staatsgebiet (…vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, a.a.O., Rn. 21 m.w.N.;… Senat, Beschlüsse vom 7. Dezember 2015 a.a.O. und 4. Juni 2004 - 5 Ws 263/04 - StraFo 2004, 361) sind ebenfalls erfüllt.

    Denn unter Berücksichtigung der grundsätzlich bestehenden Pflicht zur Vollstreckung eines rechtskräftigen Urteils verlangt es das pflichtgemäße Ermessen der Behörde regelmäßig, die Vollstreckung bei Rückkehr des Verurteilten nachzuholen (…vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, a.a.O., Rn. 26; Senat, Beschlüsse vom 1. April 2020 a.a.O., 7. Dezember 2015 a.a.O., 4. Juni 2004, a.a.O., 362 und 12. August 1999, a.a.O., Rn. 9), was seinen Niederschlag auch in § 17 Abs. 2 StVollstrO findet (vgl. Senat…, Beschluss vom 1. April 2020, a.a.O m.w.N.).

    Von einer entsprechenden Anordnung ist daher lediglich abzusehen, wenn die erneute Inhaftierung des Verurteilten gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer nachhaltigen Strafvollstreckung unangebracht ist (vgl. KG…, Beschluss vom 28. Februar 2002, a.a.O., Rn. 6; Senat, Beschluss vom 12. August 1999, a.a.O., Rn. 9).

  • KG, 19.03.2021 - 5 Ws 27/21

    Anordnung der Nachholung der Vollstreckung der Reststrafe

    Rn. 18 b) Die weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen der ordnungsgemäßen Belehrung über die Nachholung der Strafvollstreckung nach § 456a Abs. 2 Satz 4 StPO (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Beschluss vom 19. Oktober 1998 - 2 Ws 267/98 - juris Rn. 20; Senat, Beschlüsse vom 7. Dezember 2015 - 5 Ws 140/15 -, 28. Februar 2002 - 5 Ws 127/02 - juris Rn. 3 und 12. August 1999 - 5 Ws 474/99 - juris Rn. 3) und der freiwilligen Rückkehr auf deutsches Staatsgebiet (…vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, a.a.O., Rn. 21 m.w.N.;… Senat, Beschlüsse vom 7. Dezember 2015 a.a.O. und 4. Juni 2004 - 5 Ws 263/04 - StraFo 2004, 361) sind ebenfalls erfüllt.

    Denn unter Berücksichtigung der grundsätzlich bestehenden Pflicht zur Vollstreckung eines rechtskräftigen Urteils verlangt es das pflichtgemäße Ermessen der Behörde regelmäßig, die Vollstreckung bei Rückkehr des Verurteilten nachzuholen (…vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, a.a.O., Rn. 26; Senat, Beschlüsse vom 1. April 2020 a.a.O., 7. Dezember 2015 a.a.O., 4. Juni 2004, a.a.O., 362 und 12. August 1999, a.a.O., Rn. 9), was seinen Niederschlag auch in § 17 Abs. 2 StVollstrO findet (vgl. Senat…, Beschluss vom 1. April 2020, a.a.O m.w.N.).

    Von einer entsprechenden Anordnung ist daher lediglich abzusehen, wenn die erneute Inhaftierung des Verurteilten gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer nachhaltigen Strafvollstreckung unangebracht ist (vgl. KG…, Beschluss vom 28. Februar 2002, a.a.O., Rn. 6; Senat, Beschluss vom 12. August 1999, a.a.O., Rn. 9).

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2004 - 3 Ws 28/04

    Strafvollstreckung: Nachholung der Vollstreckung bei freiwilliger Wiedereinreise …

    Der Begriff der Rückkehr im Sinne von § 456a Abs. 2 Satz 1 StPO knüpft indes ersichtlich nicht an den Straftatbestand der vollendeten unerlaubten Einreise an (vgl. hierzu bereits OLG Hamburg NStZ-RR 99, 123, 124; KG, Beschluss v. 12, August 1999, 5 Ws 474/99), sondern umschreibt nur die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die Nachholung der Strafvollstreckung gegen einen Verurteilten, in dessen Person die Gründe für das Absehen von der Vollstreckung entfallen sind.
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